Limited und VAT

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
gerald555
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Limited und VAT

Mal ein theoretischer Fall: Wenn man eine Limited besitzt und bei einer anderen Firma in England einkauft:
- Muss man die VAT bezahlen oder wird die auf der Rechnung ausgewiesen und man bekommt sie als Vorrsteuerabzug zurück. Gibt es eine Vorsteuer in England.

-Wie verhält es sich wenn eine Limited in anderen EU Ländern einkauft mit der VAT?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Grundsätzlich verhält es sich mit der VAT im Vereinigten Königreich genauso wie in allen anderen EU-Staaten (jedenfalls noch). Man muss also zwei Fälle unterscheiden:
- hat die Ltd. ihren Sitz im UK, dann benötigt sie eine britische VAT registration, also eine USt-ID. Damit kann sie auf ihren Rechnungen britische VAT von z.Zt. 20% ausweisen, bei einigen Waren wie Kindersitzen und Mobilitätshilfen, aber auch Wohnraumheizung sind es 5%, bei Lebensmitteln und Kinderkleidung sogar 0%, Bankdienstleistungen und Grundstücke sind steuerbefreit. Im Gegenzug kann sie die britische VAT bei Käufen innerhalb Großbritanniens und Nordirlands als Vorsteuer abziehen (engl.: VAT reclaim).
- hat die Ltd. hingegen eine deutsche USt-ID, dann gilt das reverse-charge-Verfahren, d.h. die USt. für einen innergemeinschaftlichen Umsatz bzw. Erwerb wird in Deutschland angemeldet und gleich wieder als Vorsteuer abgezogen.

Wie das Ganze jedoch nach dem Wirksamwerden des Brexit aussehen wird, ist dank dem überragenden Verhandlungsgeschick von Ms Prime Minister May[/irony] noch völlig unklar.


-- Editiert von so475670-44 am 06.11.2017 20:39

-- Editiert von so475670-44 am 06.11.2017 20:44

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