Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Fall helfen:
Angenommen ein Student möchte neben dem Studium einen kleinen Nebenverdienst als IT-Dienstleiter erzielen. Dazu meldet er ein Kleingewerbe an (keine weiteren MA), bei dem keine Ust-Pflicht besteht (keine doppelte Buchführung). Er hat allerdings auf absehbare Zeit nur zwei Kunden, dessen Umsätze ca. im Verhältnis 1:1 max. 1:2 sind.
Diese geben ihm bei Bedarf Aufträge, mit denen sich die eigenen MA fachlich nicht genügend auskennen/ die nicht zu den Aufgabenfeldern der Stelle gehören (Kunde A) oder die von eigenen MA zeitlich nicht geschafft werden können (Kunde B). Besonders bei bei Kunde B kennt der Student sich gut aus, da er für einige Monate dort als Aushilfe/ in Vollzeit/ als Praktiant/ im Ehrenamt tätig war und ähnliche/gleiche Aufgaben wahrgenommen hat.
Allerdings wird die Arbeit von Zuhause in selbsständiger Zeiteinteilung verrichtet, es steht ihm frei weitere anderweitige Aufträge anzunehmen bzw. etwas abzulehnen. Abgerechnet wird stets auf Rechungen. Evtl könnten mündlich Abgabetermine vereinbart werden.
Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? Könnte eine eigene Firmenhompage(Werbung) etwas daran ändern? Schonmal Danke für eure Hilfe.
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Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn du bei einem Unternehmen weisungsgebunden bist und deine Arbeitzeit nicht frei gestalten kann( also auf die Arbeitszeiten des Auftragsgebers angewiesen bist). ansonsten ja.
hast du aber vorher schon an bafög oder Krankenkassebeiträge gedacht?
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
Hi, danke für die Antwort.
Was meinst du mit "ansonsten ja"?
Und was spielen Bafög und KK-Beiträge hier für eine Rolle? Als Selbstständiger muss man sich sich ohehin selbst versichern bzw. als Student eine eine Versicherung abschließen.
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Zwei (voneinander unabhängige) Kunden deuten darauf hin, daß keine Scheinselbständigkeit vorliegt. Alleinige Tätigkeit für Kunde B könnte hingegen kritisch sein.
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"Motto: Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit."
Hallo
Mit ansonsten Ja meinte ich, da es hier keine Scheinselbstständigkeit vorliegt, wenn die dort geannten Voraussetzungen vorliegen.
Wenn du Bafög bekommst, darfst du im Bewilligungszeitraum einen monatlichen Betrag von 400 € dazu verdienen. wird dieser Betrag überschritten, hat das negative Konsequenzen auf deinem bafög.
Ebenso darfst du als Student mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit monatlich nicht mehr als 350€ verdienen. wird dieser Betrag überschritten, gilst du dann nicht mehr als Student und mußt du die Beiträge zur Krankenkasse nicht als Student(also günstige Beiträge) zahlen, sondern als Selbstständiger
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
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