Lieferverzug bei Möbeln - Fristen AGB

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Neuling05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Lieferverzug bei Möbeln - Fristen AGB

Guten Tag,

wir haben ein Sofa in einem Möbelhaus am 27. Februar 2010 bestellt und auch eine Anzahlung geleistet. Ein gültiger Kaufvertrag liegt somit natürlich vor.

Worauf wir leider nicht geachtet haben, sind die schriftlich fixierten Lieferzeiten. Mündlich sagte man uns eine Lieferzeit von 6 bis 8 Wochen zu. Im Kaufvertrag ist allerdings folgendes schriftlich fixiert:

vermutliche Lieferwoche 18 KW (03.05.2010 - 09.05.2010)
äußerste Lieferwoche 31 KW (02.08. - 08.08.2010)

Mittlerweile haben wir bekanntlich Mitte Mai 2010 und bei einem heutigen Anruf im Möbelhaus bestätigte sich, dass sich die Lieferung weiterhin verzögern wird, bis Ende Juli 2010 (voraussichtlich). Eine AGB des Unternehmens haben wir nie ausgehändigt bekommen und ich bin verwundert, dass ich selbst im Internet keine solche finden konnte.

Meine Frage lautet nun, ob es überhaupt seitens des Möbelhauses rechtens ist, solche langen Lieferzeiträume festzuhalten? Wann ist das Möbelhaus im Verzug? Haben wir als Kunde überhaupt eine Chance von dem Vertrag zurückzutreten durch zb eine schriftliche Fristsetzung (zwei Wochen) an das Möbelhaus?

Das Kleingedruckte im Vertrag sagt dem Möbelhaus 25% bei Annullierung zu. Immerhin sind bereits 12 Wochen vergangen und es sollen noch 8 weitere hinzukommen.

Alles was wir in den Händen halten, ist der Kaufvertrag; keine AGB und/oder schriftliche Informationen des Möbelhauses. Natürlich sind wir auch bisher leider nicht schriftlich tätig geworden (eigentlich bin ich ein sehr geduldiger Mensch, jetzt aber doch leicht empört).

Ich bitte zu verzeihen, dass ich die Fachsprache nicht beherrsche, würde mich über jegliche Hilfe aber sehr freuen.

Anna

-- Editiert am 17.05.2010 16:50

-- Editiert am 17.05.2010 16:53

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9 Antworten
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
ob es überhaupt seitens des Möbelhauses rechtens ist, solche langen Lieferzeiträume festzuhalten


Ja, wenn das wirksamer Vertragsbestandteil wurde. Beispielsweise könnte man ja auch "ein Autogramm des nächsten Papstes" wirksam kaufen, da müßte man halt vermutlich noch ein paar Jährchen auf die Lieferung warten.

quote:
Wann ist das Möbelhaus im Verzug?


9.8.2010, 0:00 Uhr.

quote:
Eine AGB des Unternehmens haben wir nie ausgehändigt bekommen


AGB sind ja auch keine Pflicht. Und die Lieferfristen stehen ja offenbar im Vertrag und nicht in den AGB.

quote:
Haben wir als Kunde überhaupt eine Chance von dem Vertrag zurückzutreten durch zb eine schriftliche Fristsetzung (zwei Wochen) an das Möbelhaus?


Nein.

quote:
Mündlich sagte man uns eine Lieferzeit von 6 bis 8 Wochen zu.


Im Streitfall würde es vermutlich ein nicht unerhebliches Prozeßrisiko darstellen, allein auf der Interpretation einer mündlichen Erklärung (Zeugen?) einen Prozeß anzustrengen. Die Frage, ob "6 bis 8 Wochen" eine verbindliche Zusage oder eher die Angabe einer typischen, durchschnittlichen Lieferzeit (siehe "vermutliche Lieferwoche" im Vertrag) war, dürfte entscheidend sein. Wenn das Gericht dann nicht der Überzeugung ist, daß es sich um eine verbindliche Lieferzeitangabe handelte, würdest du den Prozeß verlieren.

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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.05.2010 10:09:10
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuling05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke Euch wirklich ganz herzlich fürs Lsen meines Beitrages und das Antworten

Ich hatte diese Antworten auch schon fast vermutet, auch wenn der Vergleich mit dem Papst-Autogramm meiner Ansicht nach etwas "hinkt". Ich grinse aber dennoch.

Das Lehrgeld habe ich bereits heute gezahlt. Am 09.08.2010 kann ich also schriftlich tätig werden, sofern mein Ehemann sich nicht gleich im Möbelhaus entchließt die 25 % Anullierungsgebühr zu zahlen. Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf das Ergebnis bezüglich Kulanz/Entgegenkommen, was man uns telefonisch anbot (der zweite Rückruf aber bis jetzt noch nicht erfolgt ist).

Nach den heutigen Ereignissen bin ich umso mehr darauf erpicht das Möbelstück im Wohnzimmer stehen zu sehen und es auf Mängel zu überprüfen. Ich würde "fast" meine beiden Hände darauf verwetten, dass es ein Nachspiel hat, aber man soll den Teufel bekanntlich nicht an die Wand malen. Nochmals mein Dank für die Antworten, auch wenn ich auf eine Lücke im System gehofft habe.

LG Anna

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pierre832011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Anna ,

mir bezw. uns ist gestern Abend genau das selbe geschehen und ich kann mir schon denken von welchen möbelhaus da gesprochen wird (amerikanische aufmachung "Storno & Stress" ), nachdem ich am gestrigen Abend noch voller Vorfreude online die Couch meinen Eltern die Garnitur zeigen wollte stieß ich auf unmengen an negativen Berichterstattungen über diese Möbelhaus von verspätetten Lieferzeiten (bis zu 7 Monaten) bis hin zu qualitativ sehr schlecht verarbeiteten Materialien sowie trotz langer wartezeit defekter Auslieferung. Je mehr ich darüber lese desto mehr komme ich mit einer "Strafzahlung" in höhe von 25% des Kaufpreises klar, da ich mir die vermutliche lange wartezeit und die sicherlich folgende reklamationsarbeit und die damit zugehörigen Verlust der "Nerven" ersparen will. Sicherlich tut es dem Geldbeutel nicht gerade gut aber lieber zahle ich einmal unter den Motto "hinterher ist man schlauer" als auf durchgessenen Leihsofas auf das vermutliche Grauen zu warten.

Für mich stellt sich noch folgende Möglichkeit um die Strafzahlung zu umgehen, Kann ich nach 1-2 Tage noch auf Ratenzahlung umsteigen ( Begründung währe unvorhergeshende Reparaturkosten fürs Auto (unfall) oder ähnliches sodass ich nicht alles auf einmal zahlen kann) ? Dies währe dann doch ein neuaufgesetzter Vertrag ( Ratenzahlung ), den ich doch dann evtl. ohne Strafzahlung (erlesenes Wissen nach 2std recherche) stonieren kann. Ein Versuch währe es jedenfalls soweit sich das Möbelhaus drauf einläßt oder liege ich da falsch ?

LG Pierre

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
polatalemdar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

ich habe auch eine Frage zu diesem Thema.

Bei mir steht im Kaufvertrag vom 01.06.2013 drin: "Ca. Liefertermin: Mitte Juli 2013". Also 6 Wochen insgesamt.

Vor einer Woche habe ich ein Schreiben erhalten mit "Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass der Liefertermin nicht eingehalten werden kann: Neuer Liefertermin ist Anfang August".

Ich habe beim Verkäufer angerufen und er meinte, dass "ca. Mitte Juli" genau so viel bedeute wie "die Ware kann auch 1-2 Wochen später ankommen". Nun hat der Verkäufer mir den genauen Termin am Telefon genannt: 30.07.2013. Wohlgemerkt ist das der Liefertermin zum Möbelhaus. Bis die Ware bei mir ist, müsste ich bis zum 05.08-09.08 abwarten.
Ich habe gefragt, ob die wenigstens aus Kulanz die Ware zum 01.08.2013 liefern können aber das sei aus Logistig Gründen nicht möglich.

Meine Frage: Kann man wirklich einfach so behaupten, dass das Wort "ca." sich um zusäztliche 1-2 Wochen Verzug beziehen kann? Ich finde das "ca. Mitte Juli" soviel bedeutet wie "zwischen dem 15.07-23.07.2013".
Kann ich dem Verkäufer/Möbelhaus eine Lieferfrist bis zum 30.07.2013 stellen, weil der vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann? Besteht die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutretten? Eine angemessene Minderung (nur 1% vom Kaufpreis) war bei dem Gespräch auch nicht drin.


In den AGBs steht: Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfirst - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gwähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.


Danke

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Meine Frage: Kann man wirklich einfach so behaupten, dass das Wort "ca." sich um zusäztliche 1-2 Wochen Verzug beziehen kann?

Das kann man sogar nachlesen was das bedeutet:
http://www.duden.de/rechtschreibung/ca_



quote:
Kann ich dem Verkäufer/Möbelhaus eine Lieferfrist bis zum 30.07.2013 stellen, weil der vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann?

1. Es gibt keine vereinbarte Lieferfrist.
2.wenn die Lieferung für den 5-8.09 in Aussicht steht, wäre es unter Umständen nicht durchsetzbar einen Fristablauf umittelbar davor zu setzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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