Lieferverzug / Schadensersatz Verdienstausfall

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
brambles
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferverzug / Schadensersatz Verdienstausfall


Hallo,

Angenommen Kunde A - freiberuflich - hat eine kurzfristige Jobanfrage ausgeschlagen um eine Lieferung in Empfang zu nehmen. Firma x liefert nicht zum vereinbarten Termin.
Kunde A würde Fahrtkosten zum ausgemachten Lieferplatz geltend machen und Verdienstausfall (Jobanfrage kann nachgewiesen werden inkl. Honorar)
Firma X schrieb zuvor: " lediglich finanzielle Aufwendungen werden anerkannt, bei Selbstständigen gilt die Nachweispflicht über entgangene Umsätze" verweigert aber dennoch die Ersatzansprüche.

Welcher Sachverhalt müsste vorliegen um den Anspruch zu haben,welche Gründe könnte Firma X zu Grunde legen für die Nichterstattung?

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von brambles):
Welcher Sachverhalt müsste vorliegen um den Anspruch zu haben

Ein nachweisbarer finanzieller Schaden.
Der ist hier in der Schilderung nicht erkennbar.



Zitat (von brambles):
welche Gründe könnte Firma X zu Grunde legen für die Nichterstattung?

Kein (gerichtsfester) Nachweis über einen eingetretenen Schaden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
brambles
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Schrieben von Firma Y mit der Bestätigung dass Kunde A für den 13.12 eine Auftrag hätte ausführen können mit 350,- Honorar wäre nicht ausreichend?
Kunde hätte den Auftrag ausgeführt wenn er nicht auf die Lieferung von Firma X hätte warten müssen. So wäre doch ein Schaden von 350,- entstanden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von brambles):
wäre nicht ausreichend?

Kommt darauf an, wie die Firma x das sieht

Ein "hätte können" ist nicht wirklich was, denn das "hätte können" trifft ja auch auf zahlreiche andere Mitbewerber zu.



Zitat (von brambles):
So wäre doch ein Schaden von 350,- entstanden.

Das ist dann doch recht lebensfern, das man keinerlei Kosten gehabt hätte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
brambles
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Empfänger wurde konkret angefragt mit einer Tagesgage von 350,- Hierzu liegt ein Schreiben der Firma Y vor.
Natürlich fallen Steuern an und Fahrtkosten zum Projekt. Also 350,- abzüglich Steuern und Fahrtkosten.

Wäre für diesen Tag nicht die Anlieferung geplant gewesen hätte der Empfänger den Job ausführen können.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Ohne unterschriebenen Vertrag wird da nichts zu holen sein.
Man hat Ihnen ein Angebot gemacht, mehr nicht. Das wird wohl nicht reichen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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