Lieferung von Fastfood an Dritten

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
thekingxx123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferung von Fastfood an Dritten

Guten Morgen Community,

ganz fikitiver Fall:

Peter möchte gerne seinen Freunden helfen, die zu träge sind, selbst zu einem Fast-Food Laden zu gehen.
Er bietet an, die Bestellung für sie auszuführen, abzuholen und sie schlussendlich zu liefern.

Er nimmt dafür wenige Euros für den Aufwand für sich + die Kosten für das Essen.
Ist es rechtlich erlaubt Geld zu verdienen in dem Mann die Güter einer Fast-Food Kette ausliefert ohne dies vorher abzusprechen?
Hier sei zu erwähnen, dass er ausdrücklich die Waren nicht weiterverkauft, sondern lediglich seine Dienstleistung anbietet.

Wie gesagt, ganz fiktiv, würde gerne die rechtlichen Rahmbedingungen erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von thekingxx123):
Hier sei zu erwähnen, dass er ausdrücklich die Waren nicht weiterverkauft, sondern lediglich seine Dienstleistung anbietet.


Das ist ohne Vereinbarung mit dem jeweiligen Geschäft nicht möglich.
Weil dann würde der Laden ja auf seinen Kosten sitzen bleiben, wenn der Kunde das Essen am Ende nicht abnimmt.

Das generelle Ausliefern ohne Rücksprache dürfte erlaubt sein. Dann aber halt nur als Weiterverkauf und das heißt du trägst das gesamte Risiko. Sprich Kunde bestellt, du kaufst bei McD ein, lieferst aus, Kunde macht die Tür nicht auf -> komplett dein Risiko. Gleiches gilt dafür, wenn die Ware sich auf dem Weg verschlechtert (kalt wird, etc.) und der Kunde sie reklamiert.

Wenn du das dann sauber durchkalkulierst, wirst du merken, dass die Preise für den Lieferservice so hoch werden, dass er sich nicht rechnet, bzw. ihn niemand beauftragen wird.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Das ist ohne Vereinbarung mit dem jeweiligen Geschäft nicht möglich.

Doch, ist es.

Wenn der Fast-Food-Laden eine telefonische Bestellung annimmt des Kunden annimmt, schließt er den Vertragmit dem Kunden.
Dann ist thekingxx123 der Überebringer des Geldes und der Transportdienstleister.


Nur bleibt bei dann das volle Risiko des Transportes (Verschlechterung, Verlust,...) bei thekingxx123, der Fast-Food Laden ist außen vor.

Das Transportfahrzeug müsste dann auch den gesetzlichen Vorschriften für den Transport von Lebensmitteln entsprechen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Das Transportfahrzeug müsste dann auch den gesetzlichen Vorschriften für den Transport von Lebensmitteln entsprechen.


:wipp:
Schon mal die "Lieferfahrzeuge" der "kleinen" Kebabbuden oder Pizzabruzzler gesehen??
Da steht in einem völlig verbeulten 10 Jahre alten Fiat ne Styroporbox und fertig!

Aber grundlegend:
Warum sollte dieses Vorhaben nicht erlaubst sein?
Der Hersteller (BurgerKönig, McDonnell oder wie sie alle heißen) verkauft dadurch ganz normal seine Waren.
Ob diese nun von ihrem Kunden selbst gegessen werden oder ob er diese überbringt ist denen egal.
Das dieses Überbringen in diesem Fall entlohnt wird, wird sie dabei wenig stören.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ganze müßte natürlich als Gewerbe angemeldet werden.

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#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

So etwas gibt sogar schon, z.B. Deliveroo oder Foodora.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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