Licht vom Nachbarn

25. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)
Licht vom Nachbarn

Hallo,

kann ein Hauseigentümer dagegen vorgehen, wenn Licht einer Wegbeleuchtung seines Nachbarn die per Bewegungsmelder für ca. eine Minute eingeschaltet wird auf sein Grundstück fällt? Dazu kommt dass der Hauseigentümer zu dieser Seite hin sein Schlafzimmer hat und er somit natürlich einen Lichteinfall hat.

Was meint ihr? Hat der Hauseigentümer eine Möglichkeit die Wegbeleuchtung seines Nachbarn zu unterbinden?

Cheers

Endu

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

Ärgert der Nachbar?

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46 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Raquel4
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 58x hilfreich)

Kommt mir verdächtig bekannt vor:
Damals war es ein Richter Bernhard G., der gegen die Nachbarschaftslampe erfolgreich geklagt hatte, einfach mal nach "Lampenrichter" googeln.

Aber ganz ehrlich: muß das sein? Gibt es denn keine Roll- oder Klappläden?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ist schon recht Pappnase.

Zu Dingen deinen Senf abgeben wovon du absolut keine Ahnung hast war schon immer eine Stärke von dir.

Übrigens Moped schreibt man nur mit einem p. :grins:

Vielleicht schaffen es andere hier noch entsprechend konstruktive Beiträge zu posten.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

@ Raquel4: Nur zur Info wir sind die mit der Wegbeleuchtung. :grins: Nicht die die es stört. Leider macht dieser Nachbar überall Probleme nicht nur bei uns. Er hat das Gefühl alle müssen nach seiner Pfeife tanzen. Dementsprechend ist er mit allen rundherum verkracht.

Er verlangt von uns, die Lampe zu entfernen bzw. dass er vom Licht nicht gestört wird. Es handelt sich um eine ganz normale Leuchte die an unserer Hauswand hängt. Hab sie auch extra schon gedimmt, damit es nicht zu hell wird, auch habe ich schon die Zeit die die Lampe brennt auf 30 Sek. verkürzt. Aber trotzdem stört es ihn.



-- Editiert am 25.05.2009 11:03

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wenn der TE Ahnung hätte würde er es auch nicht hir reinschreiben!
Mopped wird mit doppelt "p" geschrieben wenn man es so ausspricht, denn
der Ali meinte sicherlich nicht Moooooped. :grins:
Zum Licht: Installiere es doch so, daß der Nachbar nicht gestört wird und gut ist und noch besser ( Spart Energie und schont die Umwelt) wäre da einfach einen
Lichtschalter zu betätigen. Aber so ist es nun mal, der wissenschaftlich-technische
Fortschritt ... begünstigt nicht nur die Faulheit, sondern auch das gute nachbarschaftliche Verhältnis.
Übrigens ... mich würde es auch stören wenn dauern einer mit einer Funzel bei mir,
des NACHTS, ins Zimmer leuchten würde.

quote:
konstruktive Beiträge

konstruktive Lösungene wären besser @Endu.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Dass ihr es nicht schafft einfach sachlich zu bleiben und ständig das Gefühl habt ihr müsst persönlich werden. Schade einfach, durch solche Trolle werden Diskussionsforen leider sehr gestört.




-- Editiert am 25.05.2009 12:23

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ali du bist mir echt zu flach und zu kindisch. Sorry, no comment.

-- Editiert am 25.05.2009 13:22

-- Editiert am 25.05.2009 13:22

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Das ist SACHLICH:
1. Lichtschalter benutzen wenn ich Nachts mein Grundstück gefahrlos betreten möchte und nicht einer herumstrolchenden Katze oder einem Fuchs laufend den Weg ausleuchte.
2. Das Licht so gestalten das es dem Nachbarn nicht stört.

Das ist doch Sachlich und es gehört nicht viel Verstand dazu um dieses zu realisiern.
Ich hätte ja auch schreiben können... sofort Klage einreichen weil ich meinen
erworbenen Bewegungsmelder des nachts nicht einsetzen darf... das verstöst gegen die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland.
Soll sich nun das Verfassungsgericht damit beschäftigen?
Es ist einfach nur Pippifax was nicht hir her gehört.
@Endu.. es gehört sich nicht den Nachbarn ständig mit Licht des Nachts ihn aus dem Schlaf zu reißen.

quote:
...ihr müsst persönlich werden...

wer hat den wem als Pappnase bezeichnet?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Perfekt, demnach kann ich ja nun meinen Nachbarn zwingen das Licht zu entfernen. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Was ist das für´n Schwachsinn?
Sind sie es auch?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Das ist SACHLICH:
1. Lichtschalter benutzen wenn ich Nachts mein Grundstück gefahrlos betreten möchte und nicht einer herumstrolchenden Katze oder einem Fuchs laufend den Weg ausleuchte.



Das ist nicht sachlich, das ist doof.

Wie betätigt man denn den Lichtschalter, wenn man nachts von irgendwoher NACH HAUSE kommt??? Braucht man aber einen verdammt langen Arm für...

gruß azrael




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#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Anspruchsgrundlage für ein Verbot sind die §§ 1004 , 906 BGB , wonach die Zuführung unwägbarer Stoffe (=z.B. Licht) unzulässig sein kann, wenn dies eine nicht nur unwesentliche und damit hinzunehmende Beeinträchtigung darstellt. Sofern es keine Grenzwerte für Lichtimmissionen, baurechtliche Vorschriften etc. gibt, kommt es auf eine wertende Betrachtung im Einzellfall an.

Im „Lampenrichter-Fall“ – LG Wiesbaden v. 19.12.2001; 10 S 46/01 – ist entschieden worden, dass der dauerhafte Betrieb einer 40-Watt-Außenlampe, die neben der Haustür montiert war und in das Zimmer des Klägers leuchtete, eine wesentliche Beeinträchtigung sein kann. Inwieweit der Beruf des Klägers – er war Richter – bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben mag, soll einmal dahingestellt bleiben. Jedenfalls liegt im vorliegenden Fall kein dauerhafter Betrieb vor. Auch wenn der sich gestört fühlende Nachbar mit Sicherheit behaupten wird, dass das An- und Ausschalten der Lampe noch störender sei, als ein dauerhafter Betrieb, vermute ich, dass ein Gericht nicht noch einmal wie im „Lampenrichter-Fall“ zugunsten des Klägers entscheiden wird. Das damalige Urteil ist jedenfalls kein Ruhmesblatt für das Gericht gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Na also geht doch. Vielen Dank an die, die sich hier konstruktiv eingesetzt haben.

Mir geht es auch nicht darum irgendwem, irgendwas zu verbieten, oder irgendjemandem Unannehmlichkeiten zu machen. Selbstverständlich achte ich darauf den Bewegungsmelder entsprechend einzustellen, dass dieser möglichst nur dann anspringt wenn er es auch soll. Weiters werde ich die Lichtstärke als auch die Dauer auf ein minimum reduzieren. Im Moment ist da auch noch nichts akut aber bei dem Nachbarn weiss man ja nie und wenn es irgendwie mal darauf kommt möchte ich einfach wissen was geht und was nicht. So einfach. ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Enduristi ich hab mal eine Frage, es ist deine Lampe und die leuchtet dein Grunstück aus? Hast du irgendeinen Raum in deinem Haus wo das Licht rein scheint? Ich wette nämlich nicht, bzw keinen Raum in dem du dich längere Zeit aufhälst! Ich hatte auch mal an meinem Eingangsbereich einen Bewegungsmelder und das Licht schien mir teilweise ins Wohnzimmer, das ging keine 4 Wochen da hab ich das selbst ausgeschalten und liebe einen Schalter außen angebracht! Weil es wirklich extrem genervt hat und das "nur" im Wohnzimmer, wenn ich mir vorstelle das wäre im Schlafzimmer so gewesen....Und ehrlich gesagt denke ich, wenn das Licht bei dir einen Raum so ausleuchten würde, würdest du die Frage nicht stellen!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Von Ausleuchten kann keine Rede sein, dafür ist das Licht eindeutig zu schwach. Wie gesagt ich bin auch besorgt dafür, dass die "Störung", wenn man überhaupt von einer Störung reden kann, so gering wie möglich ist. Da aber der Weg von der Strasse bis zum Haus und dessen Eingang recht lang und sehr duster ist, ist eine andere Lösung leider nicht ohne weiteres möglich. Die Lösung mit dem Schalter ist aufgrund der Handhabung und der örtlichen Begebenheit nicht praktikabel und ändert ja auch nichts daran, dass das Licht trotzdem angeht. U. u. dann länger brennt weil es vergessen wurde wieder abzustellen.

Aber mal ne Gegenfrage: Was machst du wenn dir das Licht von einer Strassenlaterne ins Schlafzimmer scheint, kommst du dann auch auf die Idee die Gemeinde dazu zu verdonnern, dass die Laterne Nachts auszuschalten ist? Wenn jemand absolute Ruhe und absolute Dunkelheit möchte, dann muss dieser auf eine einsame Insel ziehen. Und wenn mich Licht nachts von draussen stört, dann mache ich den Rollladen herunter bzw. die Fensterläden zu. Im übrigen scheint der Mond bei Vollmond auch sehr hell, so in etwa kannst du das Licht von meiner Aussenleuchte einordnen.

Aber gut für konstruktive Vorschläge und Diskussionen bin ich gerne offen. :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Irgendwie verstehen sie ihren eigenen Sachverhalt nicht!
Rollladen, Fänsterläden, Mondschein, Straßenlaterne... :crazy:
Die eigene Sturheit wird niemals dazu beitragen einen vernünftige und sachliche nachbarschaftliche Beziehung aufrecht zu halten, bzw. diese auf zu bauen.
Sie können doch ihr Grundstück mittels Bewegungsmelder ausleuchten!
Allerdings sollten sie darauf achten das der Nachbar nicht gestört wird.
Technische Möglichkeiten gibt es zu genüge, nur anwenden müsste man diese!

quote:
Lösung leider nicht ohne weiteres möglich.

Sagte ich doch schon: "Die eigene Bequemlichkeit!"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

quote:
Die Lösung mit dem Schalter ist aufgrund der Handhabung und der örtlichen Begebenheit nicht praktikabel und ändert ja auch nichts daran, dass das Licht trotzdem angeht. U. u. dann länger brennt weil es vergessen wurde wieder abzustellen.
Davon mal abgesehen, dass es wie @muran schon mehrfach gesagt hat es auch andere technischen Möglichkeiten gibt, ist es auch ein himmelweiter Unterschied ob das Licht nur angeht wenn es benötigt wird(Schalter, auch wenn es mal vergessen würde) oder bei jeder Bewegung. So geht es bei dem momentanen Wind dauernd an und aus! Der Vergleich mit der Straßenlaterne hinkt, du solltest schon Äpfel mit Äpfeln vergleichen!

Du bekommst die ganze Zeit konstruktive Vorschläge, nur passen sie dir halt nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Sagte ich doch schon: "Die eigene Bequemlichkeit!"



Was du alles weisst. :party:

quote:
Die eigene Sturheit wird niemals dazu beitragen einen vernünftige und sachliche nachbarschaftliche Beziehung aufrecht zu halten, bzw. diese auf zu bauen.



Du masst dir an Dinge zu bewerten die du gar nicht bewerten kannst da du weder die Hintergründe und die weitläufige Geschichte nicht kennst. Interpretierst Unterstellung, die vermutlich aus deinem ureigenen Umfeld stammen, in meinen Sachverhalt der gar nicht zur Debatte steht.

Wäre ich der Nachbar der sich am Licht stören würde, wäre ich in deinen Augen engstirnig und ebenso stur dem armen Nachbarn sein Licht nehmen zu wollen und damit in deinen Augen Gefahr für Leib und Leben des Nachbarn und seiner Gäste billigend in Kauf nehmen.

Da es offensichtlich mit dir nicht möglich ist konstruktiv zu diskutieren, ohne beleidigend oder persönlich zu werden, und du lediglich das Interesse hast mich bzw. meine Beiträge in ein möglichst schlechtes Licht zu stellen, werde ich deine Beiträge zukünftig ignorieren. Das ist das Beste was man mit Trollen machen kann. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Der Vergleich mit der Straßenlaterne hinkt, du solltest schon Äpfel mit Äpfeln vergleichen!


Warum hinkt dieser Vergleich? Licht ist Licht. Auch die Strassenlaterne dient zur Verkehrssicherung. Im Gegenteil die brennt sogar dauerhaft.

Und wie schon gesagt, der Bewegungmelder ist schon sehr fein eingestellt. Das Licht geht nicht bei jedem Windstoss oder jeder Katze an.

Mal von dem allem abgesehen interessiert mich ganz nüchtern betrachtet einfach auch die Rechtslage. Kann jemand rechtlich durchsetzen, dass unter den von mir technisch geschilderten Umständen, das Licht abgebaut werden muss? Hier wäre es schön eine entsprechend fundierte Antwort zu bekommen ohne auf sonstige menschliche Sentimentalitäten einzugehen. Ob und welches nachbarschaftliche Verhältnis zwischen mir und meinem Nachbarn herrscht hat bei der Beantwortung dieser Frage keinerlei Bedeutung und kann von euch auch nicht intepretiert werden, da euch keinerlei Hintergründe bekannt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

@Ali: reine Polemik! Du gehörst zur gleichen Sorte wie muran. Dafür bist du ja auch in anderen Foren bekannt.

quote:
dem Nachbarn auch einmal eins auswischen zu können.


Selbst wenn es so wäre, was hier tatsächlich nur eine Unterstellung deinerseits ist, was hat dies mit der reinen Rechtsgrundlage zu tun?

Zitat:
einen recht langen Weg von einer Stelle aus auszuleuchten


Und wieder eine Unterstellung, woher willst du denn wissen dass dafür nur eine Leuchte vorgesehen ist? Dem ist nämlich nicht so!

Also troll dich bitteschön. :devil:

Wie gesagt auf diese Art werde ich mit Trollen nicht mehr weiterdiskutieren. Bitte um Einschätzung der rein rechtlichen Möglichkeiten. Ist ja schliesslich ein Rechtsforum hier und keine Lebenshilfe. Wobei dies einige hier eher nötig hätten, mich ausgeschlossen! :grins:


-- Editiert am 26.05.2009 11:52

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Licht ist Licht, aber du hast andere Möglichkeiten (Solarleuchten mit LED's um nur eine noch mal aufzugreifen) du willst nur nicht
Wie @Ali schon sagte du bist einzig und allein darauf aus deinen Willen dem Nachbarn gegenüber aufzuzwingen!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Besten Dank habe meine Antworten bekommen per PM.

Ali du beweisst hier einmal mehr welch geistig Kind du bist mit deinen Unterstellungen und Beleidigungen! Ganz offensichtlich bist du nicht in der Lage deine Emotionen zu kontrollieren oder warum bist du schon wieder beleidigend geworden? Deine Kinderstube scheint nicht unbedingt die Beste gewesen zu sein. Dein Interesse an meiner Person ehrt mich, aber leider bist du ganz offensichtlich nicht in der Lage dies auch richtig einzuschätzen. Aber zur Beruhigung, ein so grosser Streithammel wie du ihn gerne in meiner Person sehen würdest bin ich nicht, dies zeigt nicht nur der recht grosse Freundeskreis den wir haben. Und nur weil man sich von einer VM nicht alles gefallen lassen möchte kann man nicht davon ausgehen dass man streitsüchtig ist. Im übrigen hat die Dame schon wieder mit unserem Nachmieter Stress. Manchmal wird einem ein Streit auch aufgezwungen. Dass es dir nicht passt, dass ich in einem anderen Forum meine nun doch etwas grössere Erfahrung im Mietrecht pro Mieter umlege ist mir schon klar da du zur "anderen" Seite gehörst. Dass ich diese Empfehlungen ohne Kompromisse weitergebe kommt daher, dass ich sehr lange im Vorfeld versucht habe mit meiner VM "im Guten" auszukommen, mit dem Ergebnis, dass die Dame nur noch dreister und unverschämter wurde.

Und was der liebe Nachbar angeht, hierzu sei nur soviel gesagt: Dieser Mensch hat mit 80 % der in der Strasse wohnenden Stress und Probleme. Im Gegensatz zu uns, wir haben mit allen ein recht gutes Verhältnis nur eben mit diesem einen Nachbarn nicht. Bei den Problemen den uns dieser Mensch gemacht hat, ist es doch nur menschlich sich im Vorfeld die Sach- und Rechtslage mal genauer anzusehen. Es ging sogar soweit, dass nach Beendigung unserer Auseinandersetzung uns sogar deren Anwalt angerufen hatte und sich für die Unanehmlichkeiten entschuldigt hatte und uns für die Zukunft alles Gute gewünscht hat. Darüber hinaus meinte er nur noch: "Es tut mir leid, aber leider hat meine Mandantschaft vieles nicht und sehr vieles falsch verstanden." Dies zur Qualität des Nachbarn. Die Aussenleuchte ist momentan der einzige Punkt den er ggf. nutzen könnte um uns wieder einmal das Leben schwer zu machen. Bis jetzt hat er das nicht getan. Und ja es stimmt, auf eine subtile Art und Weise würde ich dem gerne auch mal eins auswischen. Ich nehme an du gehörst zu der Kategorie die lieber auch noch die andere Backe hinhalten, oder? Die Gelegenheit für eine Retoure war schon desöfteren gegeben, aber bis jetzt habe ich davon noch nicht gebrauch gemacht da er sich nach einer Ansprache von mir nun schon seit längerem zurückhält. Sollte sich dies seinerseits ändern, dann könnte es schon passieren, dass ich hierzu meine Meinung ändere. Aber ich hoffe, dass der Zustand des Waffenstillstands möglichst lange anhält. Um ihm keine Angriffsfläche mehr zu bieten werde ich von mir aus nun die Leuchte so plazieren, dass diese nicht mehr zum Streitthema werden kann bzw. wenn er diese dazu machen sollte keine Chance hat die Situation zu meinem Nachteil auszulegen. Das sind die Fakten die kannst du Glauben oder nicht. Leider sah ich mich aufgrund deiner Unterstellungen und Halbwahrheiten dazu gezwungen diese hier näher zu erörtern.

Im übrigen ist dein o.g. Fall der berühmte Äpfel - Birnen Vergleich.

Also verschone mich in Zukunft mit deinen Beiträgen, wir werden es nicht schaffen überein zu kommen! :devil:


-- Editiert am 26.05.2009 14:17

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
...Um ihm keine Angriffsfläche mehr zu bieten werde ich von mir aus nun die Leuchte so plazieren, dass diese nicht mehr zum Streitthema werden kann...


Welch Erleuchtung!

Sollte etwa der Nachbar ihre Leuchte so plazieren das es ihm nicht stört????
Sie hätten es ruhig sagen können, das sie damit überfordert waren.
Falsche Bescheidenheit führt oft zu Mißverständnissen
:grins: :grins: :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12329.06.2009 20:17:25
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo?Hier geht es doch wirklich nur um ein kleines Problemchen. Muß man da so emotional reagieren? Man kann das doch ganz vernünftig mal diskutieren ohne persönlich zu werden.

Cato

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Dies ist selbstverständlich lediglich eine subjektive Meinungsäußerung der Schreiberin, welche keinen verbindlichen Wert hat.

Mit meiner subjektiven Meinung zum Lampenrichter-Urteil stehe ich aber nicht alleine. Der Lampenrichter-Fall hat jedenfalls ein entsprechendes Presseecho ausgelöst, z.B. „Birne, matt!“, Artikel der Frankfurter Rundschau v. 12.06.2002. Der Prozess ist auch in der juristischen Literatur entsprechend kommentiert worden, z.B. Wohnungseigentum 2002, Seite 193.

Die Glühbirne wird übrigens inzwischen im Wiesbadener Lachmuseum „Harlekinaeum“ ausgestellt, und das nicht etwa, weil es sich bei der Entscheidung des Wiesbadener Gerichts um ein so tolles Urteil gehandelt handelt.
quote:
Das Urteil ist auch keine abweichende Einzelfallentscheidung, sondern durchaus vernünftig und zielt in die richtige Richtung.

Hier handelt es sich lediglich um eine subjektive Meinungsäußerung des Users Ali Baba, der keinerlei verbindlicher Wert zukommt. Das Gerichte auch anders – und besser – urteilen, zeigt das AG Siegen: http://www.ra-kotz.de/lampenstreit.htm

Das Wiesbadener Gericht hat seine Entscheidung übrigens unter anderem damit begründet, dass der mit dem dauerhaften Brennenlassen der Lampe verbundene Stromverbrauch unter Umweltgesichtspunkten zu missbilligen sei. Zum Schutz vor Einbrechen reiche aus, Lampen im Hausflur einzuschalten.
Abgesehen davon, dass das Gericht sein Umweltargument durch den Hinweis, im Hausinneren können ja Lampen angeschaltet werden, ad absurdum führt, würde mich mal interessieren, wie Hauseigentümer eine angeblich gefestigte Rechtsprechung finden würden („keine abweichende Einzelfallentscheidung“), bei welcher Gerichte den Hauseigentümern Zeitvorgaben zum Berennenlassen von Lampen machen.
quote:
Es kann fallbezogen durchaus sinnvoll sein, dem Trend der "Selbstverwirklichung" Grenzen aufzuzeigen und einem zunehmenden Egoismus entgegen zu wirken, …

Die Auffassung, dass derjenige, der eine Haustürlampe mit Bewegungsmelder besitz, ein Egoist sei, ist lediglich eine subjektive Meinungsäußerung des Users Ali Baba, der keinerlei weiterer Wert zukommt. Sollte dieses User das tatsächlich Ernst gemeinen sein, dürfte der abwegige Egoismus-Vorwurf wohl einen erheblichen Teil aller Hauseigentümer treffen.

Aus meiner – natürlich ebenfalls subjektiven - Sicht ist ein Nachbar, der es für unzumutbar hält, die Vorhänge oder Rollläden seines Schlafzimmers zu schließen, und stattdessen verlangt, der andere solle bodentiefe Solarlampen installieren, der wesentlich größere Egoist.


Lieber Enduristi,

ich befürchte, dass der Streit mit dem nun beabsichtigten Umbau der Lampe nicht ausgestanden ist, sondern sich der Nachbar über kurz oder lang auf das nächste Thema stürzen wird – mindestens aber mal Schadenersatz für die angeblich notwendige Beauftragung des Anwaltes verlangen wird, da Sie mit dem Umbau der Lampe ja Ihre „Schuld eingestanden haben“.

Auch der Lampenrichter hat ja nach seinem obsiegenden Urteil keine Ruhe gegeben. Mit folgendem Ergebnis: http://www.abendblatt.de/vermischtes/article614889/Lampenrichter-vor-Gericht.html

0x Hilfreiche Antwort

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