Letztes Gehalt nicht erhalten.

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
cr4zyKING
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Letztes Gehalt nicht erhalten.

Hallo alle zusammen.

So wie es aussieht zahlt mein Chef mein letztes Gehalt nicht. Kann mir jemand einen Vordruck erstellen wie ich meinen Chef am besten anmahne das Geld noch außergerichtlich zu zahlen? Daten trage ich selbst noch ein. Ich bin leider nicht so gut solche Texte zu verfassen. Ich habe mich etwas belesen wegen z. B. dem Paragraphen 614 im BGB, aber ich weiß halt nicht was wichtig ist in einem solchen Brief. Ich muss ihn glaube ich dann auch per einschreiben schicken oder?

Danke schon mal im voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Gerald

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde das so schreiben:

Sie haben mein letztes Gehalt nicht gezahlt, bitte holen sie das unverzüglich nach. Bitte nicht die 40 EUR Verzugspauschale nach § 288 BGB vergessen.
Sollte bis zum 20.04.2018 nichts auf dem Konto sein, werde ich alles einklagen und notfalls pfänden lassen.



Und das ganze dann per Einschreiben.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cr4zyKING
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde das so schreiben:

Sie haben mein letztes Gehalt nicht gezahlt, bitte holen sie das unverzüglich nach. Bitte nicht die 40 EUR Verzugspauschale nach § 288 BGB vergessen.
Sollte bis zum 20.04.2018 nichts auf dem Konto sein, werde ich alles einklagen und notfalls pfänden lassen.



Und das ganze dann per Einschreiben.


Klingt sehr gut, aber ob ich das Pfänden lassen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cr4zyKING):
aber ob ich das Pfänden lassen kann?

Erst mal muss man klagen. Dann kann am pfänden.

Wobei die meisten zahlen, wenn die Klage reinkommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cr4zyKING
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt habe ich ein weiteres Problem. Wie zahle ich meine Rechnungen. Ich habe meinen Vermieter erstmal darauf hingewiesen das ich mein Gehalt nicht erhalten habe. Er braucht dieses aber auch dringend. Die großen Firmen kann ich erstmal Stunden, aber ich wohne mit meinem Vermieter in einem Haus und er ist auch nicht reich, zumal ihm es zusteht. Gibt es institute oder so die schnell in Vorleistung gehen können? Ich will keine mietschulden.

LG Gerald

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cr4zyKING):
Gibt es institute oder so die schnell in Vorleistung gehen können?

Ja, die nennen sich "Bank", das Produkt nennt sich "Dispo".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Eine Möglichkeit ist auch ein zinslosen Darlehen beim Jobcenter oder Sozialamt.

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#7
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Gerald,

dass Dein Chef nicht gezahlt ist sehr ärgerlich und nicht in Ordnung. Hast Du Deinen Chef schon angesprochen, warum er nicht gezahlt hat? Für Dich ist ja wichtig zu wissen, ob das nur einmal vorgekommen ist oder ob die Firma in Schwierigkeiten ist und evtl. nächsten Monat auch nichts kommt, weil evtl. nichts da ist. Dann solltest Du sofort handeln. Möglicherweise hat Dein Chef das auch gar nicht mitbekommen und es gibt einen ganz anderen Grund. Wichtig ist jetzt natürlich vorbereitet zu sein und die aktuelle Situation zu bewältigen. Du solltest klären:

Arbeit:
warum Dein Chef nicht gezahlt hat,
ob Dein Chef nächsten Monat wieder normal zahlt

Finanzen:
welche Rechnung bezahlt werden müssen
wieviel Geld für den Alltag benötigt werden
wieviel Geld vorhanden ist
=> wieviel Geld wird benötigt

Dann kannst Du überlegen woher der fehlende Betrag kommen kann (Freunde, Familie, Bekannte, Berater von der Hausbank, Privat Kredit (Aber was seriöses z.B. ING DiBa), Job-Center Beratung anfragen, ...

Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter. Der Job-Center sollte eine kostenlose Beratung für die Zahlungsaufforderung bereitstellen. Ich würde eine etwas weichere Formulierung nutzen:

Sehr geehrter Herr XY,

leider habe ich bis heute den 14.04.2018 noch keine Gehaltszahlung erhalten. Bitte überweisen Sie so schnell wie möglich mein Gehalt, da ich meine Rechnung bezahlen muss. Sollte ich bis zum 21.04.2018 keine Gehaltszahlung erhalten haben, muss meinen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche beauftragen.

Ich hoffe das es sich lediglich um ein Missverständnis handelt und freue mich auf gute Zusammenarbeit.

Viele Grüße / Mit freundlichen Grüßen



Den letzten Satz kannst Du auch weglassen.

Viele Grüße
Michael

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