Letzter Lohn wird nicht bezahlt

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
Letzter Lohn wird nicht bezahlt

Hallo

Habe eine Frage:

Mit ende Juni endete mein Jahresvertrag bei der Firma. 2 Wochen vorher habe ich dem Chef bescheid gegeben.
Da ich ja eine Jahresvertrag der besagt, dass mein Vertrag mit ende Juni endet und nicht von einer automatischen Verlängeriung steht, muss ich ja keine Kündigungsfrist einhalten...

Da ich pro Arbeitstag bezahlt bekomme endete jeder Abrrechnung mit dem 20. eine Monats.

Ich warte nun auf meine Endlohnung der Arbeitstaga vom 20.6. - 30.6. die Firma zahlt nicht.
Ich habe von jedem Arbeitstag eine Dispo mit Unterschrift.

Ich muss immer eine Auflistung der Arbeitsstunden machen und dies dann der Steuerberaterin meines Chefes Faxen.

Der Chef glaubt, dass ich eine Kündigungfrist hätte. Aber wo ich es ihm gesagt habe hatte er ncihts gesagt, dass ich mit 30.6. nicht gehen durfte.

Konkret muss er: die Arbeitstage, Überstunden und Spesenvergütung noch zahlen (rund 1000E)

Was soll ich nun machen, da mit persönlichen Gesprächen nichts geht.
Leider habe ich keinen RS. Was kann ich also machen ohne dafür noch mega viel zahlen muss. Kann also nicht Anwälte auf ihn "jagen".

DANKE!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Du bist hier nicht in den USA.
Hier mußt Du keine Anwälte auf Ihn hetzen.

Erstens wäre Dein Vertrag automatisch in den unbesfristeten Status übergegangen, wenn Du am 1. July ganz normal zur Arbeit gegangen wärst und Dich niemand nach hause geschickt hätte.

Zweitens kannst Du das Geld ganz einfach einfordern.
Die Zahlung wäre am 20.July fällig gewesen.

Da Du die fälligen Beträge bereits angemahnt hast, kannst Du jetzt einfach zum Arbeitsgericht gehen.

Dort machst Du eine Klage auf Zahlung der fälligen Beträge, die Du ja nachweisen kannst.
Dann bekommt Ihr beide einen Termin für den Schlichtungstermin.
Dort und in der 1. Instanz braucht man keinen Anwalt.

Bei dem Termin stellt jeder seine Seite dar und der Richter entscheidet.

Wenn Du gewinnst, bekommst Du ein Urteil, welches Du in vollstreckbarer Ausführung verlangen solltest, damit Du es gleich an den Gerichtsvollzieher geben kannst, wenn der AG trotzdem nicht bezahlen sollte.

Im dem Fall, daß Du gewinnst, kommen keinerlei Kosten auf Dich zu.

Im schlimmsten Fall die Gerichtskosten, die bei unter 100 € liegen werden.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

...alternativ kannst du auch einen zahlungsbescheid schicken - wie es geht? bitte googlen.
vorteil: die firma muss rasch reagieren, wenn sie die forderung bestreiten will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

DANKE!

Das war sehr hilfreich.

Habe nicht gewusst, dass ein Gericht, wenn man ev. verliert, nur 100E kostet. Hätte da mit weit aus mehr kosten gerechnet.

Mit den unbefristeten Vertrag wusst ich so auch nicht. Egal, da ich ja gehen wollte weil ich ein besseres Angebot bekam.

Nachdem ich ja die Arbeitsnachweise unterschreiben vorliegen habe kann der Richter auch nichts anderes Entscheiden...
Meine einzige Angst: Hätte ich eine Kündigungsfrist gehabt? Im Vertrag steht: Der VErtrag endet mit 30.06. da steht nicht von automatischer Verlängerung.
Und: Eigentlich hätte der Chef ja auch ev. am letzte Tag sagen können "Morgen brauchen Sie nicht mehr kommen"...und ich hätte nichts machen können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Die Gerichtskosten sind moderat. Die Anwaltskosten können schön teuer werden, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.


Zeitverträge bedürfen keiner Kündigung. Daher gibt es auch kein Erfordernis für eine Kündigungsfrist.

Vielleicht gibt es noch irgendeine sehr exotische Klausel, wonach sich das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umwandelt wenn z.B. nicht bis zwei Monate vor Ende der Arbeitgeber nicht gesagt hat, dass er keine Verlängerung wünscht. Dann würden automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen anfallen. Aber sicherlich erst nach Juni...

Das wäre aber eh eine einseitige und/überraschende Angelegenheit die nicht zu Lasten des Arbeitnehmers ausgelegt werden darf. Sie wäre schlicht unwirksam.
Solltest Du so eine Sache im Vertrag finden bei der was vermutest, kannst Du die Klausel ja hier mal *anonymisiert* posten.


Für die schriftliche Forderung - am besten per Einschreiben - des Geldes würde ich einen festen Termin setzen. Max. 4 oder 5 Tage Dauer. Gerichtliche Schritte ankündigen wenn bis dahin nicht gezahlt wird.

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