Lesbische Beziehung. Haben beide Frauen ein Recht auf die Kinder bei einer Ehe?

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)
Lesbische Beziehung. Haben beide Frauen ein Recht auf die Kinder bei einer Ehe?

Hallo,

ich frage das für eine Freundin, die lesbisch ist. (ich bin es nicht, habe mehrere Kinder und interessiere mich nur für meinen Freund ;-) )

Folgendes. Sie möchte ihre Freundin heiraten und ihre Freundin, dann Frau wird Kinder austragen von einem Samenspender (weiß noch nicht, ob von einem Bekannten oder fremden, geht mich auch nichts an). Nun ist sie unsicher, wie es rechtlich wäre. Sie wären in einer Ehe. Die Kinder kommen zur Welt. Sie wird alles bezahlen, da sie weiterhin arbeiten wird, ihre zukünftige Frau bleibt bei den Kindern. Was würde bei einer Trennung passieren? Wären es weiterhin auch ihre Kinder, weil sie während der Ehe geboren wurden oder weil sie eine Frau ist, hat sie dann das Sorgerecht für die Kinder verloren?

Hoffe, die Frage ist verständlich, falls nicht, fragt einfach nach. Ich kann ihr da leider nicht weiterhelfen. Der Samenspender ist der biologische Vater, klar. Hat er dann das Sorgerecht oder weiterhin sie, weil die Kinder ehelich geboren wurden und sie für alles bezahlt hat und auch emotional an den Kindern hängen wird. Sie möchte das vor der Ehe und vor Eintritt einer Schwangerschaft abgeklärt haben.

Wisst ihr mehr?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ja, die Frage ist verständlich.

Nach dem BGB ist die Mutter eines Kindes klar definiert. Das ist die, die das Kind zur Welt gebracht hat, einerlei, wie das Kind zustande kam. Der Vater ist gesetzlich viel weiter gefasst. Den Automatismus gibt es da nicht. Wir haben es mit einer widerlegbaren Vermutung zu tun. Da die Ehepartnerin nicht der biologische Vater sein kann, wird sie auch nicht in die Geburtsurkunde einzutragen sein. Eine Adoption ist allerdings möglich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das sehe ich auch als einzige Möglichkeit, eine Adoption. Der biologische Vater übergibt dann alle "Rechte" an dem Kind dem Adoptivelternteil und ist komplett (Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtungen und sowas) raus aus der Geschichte.

Daß der Adoptivelternteil dann eine Frau ist, spielt keine Rolle, dann ist Ihre Freundin vollständiger Elternteil des Kindes mit allen Rechten und Pflichten.

Bei einer Trennung wird dann ausschließlich zugunsten des Kindeswohls entschieden, wenn es um Umgang, Lebensort und dergleichen geht. Auch hier spielt es keine Rolle, wenn es um zwei Frauen geht, die das unter sich regeln müssen (oder halt Jugendamt/Familiengericht, wenn das nicht funktioniert).

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich weise allerdings darauf hin, dass eine Adoption dann schwierig wird, wenn auf der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" steht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Noch ein Hinweis:
Das Ganze läuft unter dem Begriff "Stiefkindadoption".
Die Besonderheit der Stiefkindadoption ist, dass der andere leibliche Elternteil (die biologische Mutter) nicht die rechtliche Elternstellung verliert, wie das bei einer "normalen" Adoption der Fall ist. Es ist dazu zwingend erforderlich, dass die Eltern verheiratet oder verpartnert sind, bloße Liebe genügt nicht!

Es empfiehlt sich, rechtzeitig Kontakt mit dem Jugendamt zu suchen, insbesondere bei der "Vater unbekannt" - Problematik. Das wird in verschiedenen Städten durchaus unterschiedlich locker gesehen (wenn man einen entsprechenden vertrag mit einer dänischen Klinik vorzeigt, weiß auch das Familiengericht, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, Auskunft über den Vater zu bekommen. Und das Jugendamt weiß, wie das Familiengericht darauf reagieren wird).

Und bei einem bekannten Samenspender ist vorher ein notarieller Vertrag sinnvoll, in dem die künftige Adoptivmutter ihn für den Fall, dass er einer Adoption nach der Geburt zustimmt, von allen Unterhaltsverpflichtungen freistellt (d.h. sich verpflichtet, die Zahlungen zu übernehmen). Denn weder kann er das Kind vor der Geburt freigeben noch kann sie adoptieren, und in neun Monaten kann sich einiges ändern...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen