Hallo zusammen,
wir haben in unserer Neubauwohnung seit längerem einen Wasserschaden (undichte Warmwasserleitung).
Durch den Wasserschaden ist der ganze Fußbodenaufbau durchfeuchtet und verschimmelt und muss deshalb ausgebaut werden.
Es ist nun festgestellt worden, dass auch in anderen Bereichen der Wohnung, wo der Wasserschaden sich nicht auswirkte Schimmel aufgetreten ist. Es handelt sich hierbau um einen Baufehler, da auf der neuen Betondecke keine Pe-Folie ausgelegt wurde um den Fußbodenaufbau vor Feuchtigkeit zu schützen.
Selbst wenn diese Pe-Folie verlegt wurde hätte der Fußbodenaufbau in dem Bereich, in welchem der Wasserschaden aufgetreten ist entfernt werden müssen.
Muss die Wohngebäudeversicherung den Schaden an uns komplett bezahlen oder kann Sie einwenden, dass die fehlende PE-Folie eine Mitursache hat.
Meines Erachtens müsste die Gebäudeversicherung den Schaden, in welchem sich das Wasser auswirkte, komplett bezahlen, da dieser ohnehin entstanden wäre. Gibt es dazu bestimmte Regelungen oder Gesetzesurteile?
Vorab vielen Dank!
Leitungswasserschaden Wohngebäudeversicherung
4. Oktober 2015
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Frage vom 4. Oktober 2015 | 14:56
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 5x hilfreich)
Leitungswasserschaden Wohngebäudeversicherung
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