Leitungswasserschaden - Folgeschäden zwingend durch Fachfirma beseitigen lassen?

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
peppy98
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 2x hilfreich)
Leitungswasserschaden - Folgeschäden zwingend durch Fachfirma beseitigen lassen?

Hallo zusammen,

durch einen Leitungswasserschaden in unserer Küche (Wasseraustritt aus undichtem Eckventil) ist der Fußbodenaufbau (Dampfsperre, Trittschalldämmung, Laminat sowie Fusbodenleisten) zu erneuern.

Das Eckventil habe ich bereits von einem Sanitärfachmann austauschen lassen, dieser hat mir auch auf der Rechnung bestätigt, daß dieses defekt war. Desweiteren habe ich durch einen Wasserschadensanierer prüfen lassen, daß nur der Fußbodenaufbau entfernt und nach kurzer Trocknungsphase (5 Tage) dieser neu aufgebaut werden muß.

Die Versicherung verlangt nun, sofern ich die Folgeschäden nicht in Eigenleistung erbringen möchte, ein spezifiziertes Kostenangebot eines Fachmannes, welches Aussagen zur Schadenursache, Umfang der eingetretenen Schäden und die vorraussichtlichen Reparaturkosten enthalten.

Hat die Versicherung das Recht, dieses Kostenangebot nur von einem wirklichen Fachmann zu verlangen oder kann ich damit auch einen selbständigen "Allround-Handwerker" beauftragen? Hier geht es ja nicht um Arbeiten an Sanitär- oder elktrischen Anlagen...

Vielen Dank im vorraus!

Viele Grüße

Patrick

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von peppy98):
oder kann ich damit auch einen selbständigen "Allround-Handwerker" beauftragen?

Wenn der nachweislich die fachliche Eignung besitzt, sollte das kein Problem sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peppy98
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn der nachweislich die fachliche Eignung besitzt, sollte das kein Problem sein.


Aber welche fachliche Eignung gibt es denn für Küche ab- und aufbauen sowie Trittschalldämmung und Laminat verlegen? Einen weiteren Schaden außer dem Fußbodenaufbau gibt es ja nicht, denn das Eckventil als Schadenursache ist ja bereits getauscht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von peppy98):
Aber welche fachliche Eignung gibt es denn für Küche ab- und aufbauen

Wenn da weder an Strom noch an Wasserinstallation was geamcht wird: gar keine.



Zitat (von peppy98):
sowie Trittschalldämmung und Laminat verlegen?

Da sollte man dann Angehöriger des (Fuß-)Bodenhandwerks sein. Also z.B. ausgebildeter Estrichleger, Bodenleger, Parkettleger.

Fachleute prüfen z.B. ob der Unterbau (Estrich etc.) nicht auch noch getrocknet werden müsste.





-- Editiert von Harry van Sell am 02.11.2017 13:31

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peppy98
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Da sollte man dann Angehöriger des (Fuß-)Bodenhandwerks sein. Also z.B. ausgebildeter Estrichleger, Bodenleger, Parkettleger.

Fachleute prüfen z.B. ob der Unterbau (Estrich etc.) nicht auch noch getrocknet werden müsste.
]


Diese Prüfung hat bereits der Wasserschadensanierer durch Feuchtemessungen durchgeführt, der Unterbau ist nicht betroffen und demnach sei keine Trocknung durch Bautrockner oder ähnliches notwendig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cueppi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Zertifizierung bzw Eignung des Handwerkers muss vorliegen. Oft unterstützen Versicherer Kunden, sofern diese nicht wissen welche Unternehmen geeignet sind.

Bitte darauf achten, dass KVA als auch Rechnung auf Versicherungsnehmer ausgestellt ist, als auch Material-, Lohn- und Entsorgungskosten nebst Rapportbericht anbei sind.

Signatur:

Property, industrial & technical claims adjuster
Business economist; Specialst (DVA);

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen