Hallo,
ich habe ein Grundstück gekauft, welches eine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts eingetragen hat, welches laut Kaufvertrag nicht sein dürfte, aber das ist nicht das Problem zwischen dem Nachbarn und mir, das kläre ich gesondert mit dem Verkäufer. Nun verlaufen die Leitungen so, dass sie den geplanten Hausbau verhindern. Nach Paragraph 1023 BGB dürfte ich vom Nutzungsberechtigten doch eine Verlegung verlangen, wenn er nach der Verlegung weiterhin an alle Medien angeschlossen ist? Er ist dieser Meinung nämlich nicht und es scheint sich gerade eine überaus nette Nachbarschaft zu entwickeln, zu der auch Anwälte eingeladen werden.
Freue mich über eure Meinungen dazu
Leitungen verlegen trotz eingetragenem Leitungsrecht
2. Dezember 2017
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Frage vom 2. Dezember 2017 | 00:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leitungen verlegen trotz eingetragenem Leitungsrecht
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2017 | 09:12
Von
Status: Schüler (208 Beiträge, 132x hilfreich)
Zitatch habe ein Grundstück gekauft, welches eine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts eingetragen hat, welches laut Kaufvertrag nicht sein dürfte :
ZitatNun verlaufen die Leitungen so, dass sie den geplanten Hausbau verhindern. :
Klingt nach Totalschaden.
Zitatdoch eine Verlegung verlangen, wenn er nach der Verlegung weiterhin an alle Medien angeschlossen ist :
Klingt nach Schwierigkeiten mit der Telecom. Ein Hausbau kann doch dann stattfinden, es gibt doch Abzweigungen.
Grundsätzlich: Immer den Inhalt der Grunddienstbarkeit klären - denn diese wird dann zum Hauptbestandsteil des Vertrages, dann klären warum diese Baulast/Grunddienstbarkeit zustande kam.
Vermutlich geht es um eine einfache Baulast
#2
Antwort vom 2. Dezember 2017 | 09:42
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatNach Paragraph 1023 BGB dürfte ich vom Nutzungsberechtigten doch eine Verlegung verlangen, :
Ob dies in dem Fall zutrifft ist nicht sicher, das müsste wohl dann ein Gericht klären.
Denn der Nutzungsberechtigte musste beim Verlegen schon bewusst gewesen sein, das hier eine bewusste Einschränkung am Grundstück gegeben ist.
Zitatwelches eine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts eingetragen hat, welches laut Kaufvertrag nicht sein dürfte, aber das ist nicht das Problem :
Doch, der Ursprung dürfte hier entscheidend sein.
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2017 | 11:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dem Nutzungsberechtigten war bewusst, dass seine Leitungen dort verlaufen. Mit den Versorgern ist soweit auch alles schon geklärt, und die Leitungen können von deren Seite verlegt werden. Nur der Nachbar verweigert die erforderlichen Unterschriften.
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