Leitungen verlegen trotz eingetragenem Leitungsrecht

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ulli S
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leitungen verlegen trotz eingetragenem Leitungsrecht

Hallo,
ich habe ein Grundstück gekauft, welches eine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts eingetragen hat, welches laut Kaufvertrag nicht sein dürfte, aber das ist nicht das Problem zwischen dem Nachbarn und mir, das kläre ich gesondert mit dem Verkäufer. Nun verlaufen die Leitungen so, dass sie den geplanten Hausbau verhindern. Nach Paragraph 1023 BGB dürfte ich vom Nutzungsberechtigten doch eine Verlegung verlangen, wenn er nach der Verlegung weiterhin an alle Medien angeschlossen ist? Er ist dieser Meinung nämlich nicht und es scheint sich gerade eine überaus nette Nachbarschaft zu entwickeln, zu der auch Anwälte eingeladen werden.
Freue mich über eure Meinungen dazu

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Ulli S):
ch habe ein Grundstück gekauft, welches eine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts eingetragen hat, welches laut Kaufvertrag nicht sein dürfte


Zitat (von Ulli S):
Nun verlaufen die Leitungen so, dass sie den geplanten Hausbau verhindern.


Klingt nach Totalschaden.

Zitat (von Ulli S):
doch eine Verlegung verlangen, wenn er nach der Verlegung weiterhin an alle Medien angeschlossen ist


Klingt nach Schwierigkeiten mit der Telecom. Ein Hausbau kann doch dann stattfinden, es gibt doch Abzweigungen.

Grundsätzlich: Immer den Inhalt der Grunddienstbarkeit klären - denn diese wird dann zum Hauptbestandsteil des Vertrages, dann klären warum diese Baulast/Grunddienstbarkeit zustande kam.

Vermutlich geht es um eine einfache Baulast

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ulli S):
Nach Paragraph 1023 BGB dürfte ich vom Nutzungsberechtigten doch eine Verlegung verlangen,

Ob dies in dem Fall zutrifft ist nicht sicher, das müsste wohl dann ein Gericht klären.
Denn der Nutzungsberechtigte musste beim Verlegen schon bewusst gewesen sein, das hier eine bewusste Einschränkung am Grundstück gegeben ist.
Zitat (von Ulli S):
welches eine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts eingetragen hat, welches laut Kaufvertrag nicht sein dürfte, aber das ist nicht das Problem

Doch, der Ursprung dürfte hier entscheidend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ulli S
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dem Nutzungsberechtigten war bewusst, dass seine Leitungen dort verlaufen. Mit den Versorgern ist soweit auch alles schon geklärt, und die Leitungen können von deren Seite verlegt werden. Nur der Nachbar verweigert die erforderlichen Unterschriften.

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