Leistungszeitraum auf der Handwerkerrechnung

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Leistungszeitraum auf der Handwerkerrechnung

Folgende Gegebenheiten werden angenommen:

Privater Kunde P (Vermieter) gibt eine handwerkliche Leistung bei Handwerker H in Auftrag. Diese wird Ende November 2011 erbracht.
H schickt die Rechnung im Januar 2012. Auf der Rechnung ist als Leistungszeitraum "Januar 2012" angegeben, was definitiv falsch ist (s.o.).
Welche steuerlichen Konsequenzen würden sich dadurch für P ergeben? Könnte er die Rechnung steuerlich für 2011 angeben, oder erst für 2012?
Wäre die Rechnung überhaupt gültig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Wichtig ist das Datum der Zahlung, da die erst 2012 erfolgt, kann sie auch erst für dieses Jahr abgesetzt werden.

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