Folgende Gegebenheiten werden angenommen:
Privater Kunde P (Vermieter) gibt eine handwerkliche Leistung bei Handwerker H in Auftrag. Diese wird Ende November 2011 erbracht.
H schickt die Rechnung im Januar 2012. Auf der Rechnung ist als Leistungszeitraum "Januar 2012" angegeben, was definitiv falsch ist (s.o.).
Welche steuerlichen Konsequenzen würden sich dadurch für P ergeben? Könnte er die Rechnung steuerlich für 2011 angeben, oder erst für 2012?
Wäre die Rechnung überhaupt gültig?
Leistungszeitraum auf der Handwerkerrechnung
10. Januar 2012
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Frage vom 10. Januar 2012 | 17:28
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 1x hilfreich)
Leistungszeitraum auf der Handwerkerrechnung
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#1
Antwort vom 14. Januar 2012 | 12:44
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Wichtig ist das Datum der Zahlung, da die erst 2012 erfolgt, kann sie auch erst für dieses Jahr abgesetzt werden.
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