~~Leeres Paket aus Ausland erhalten~~Was nun??

24. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fragdoch
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)
~~Leeres Paket aus Ausland erhalten~~Was nun??

Guten Abend,


zwar hätte ich ein Problem. Ich habe vor einiger Zeit bei Ebay.com ein Iphone 4 in den USA erwoben. Das Handy kam an und war leider nicht wie in der Beschreibung beschrieben, so meldete ich darauf hin ein Problemfall bei Paypal , reichte ein Gutachten ein und sollte die Ware zurückschicken, damit ich mein Geld wieder erstattet bekomme. Ich verschickte die Ware , gab Paypal die Verfolgunsnummer und erhielt mein Geld. Der Käufer meldet nun, er habe ein leeres Paket erhalten. Da er die ganze Zeit nicht kooperativ war, dachte ich mir, machste Bilder beim einpacken + einen Zeugen dabei und ein Video als Beweis, weiterhin fotografierte ich die Gewichtsangabe, sprich 1 KG und die Empfängerdaten. Paypal sagte ich müsse die Ware nicht versichert verschicken, es ist nur die Trackingnummer zwingend notwendig, damit man die Versendung nachverfolgen kann.

Frage nun bitte:

Was kann passieren?Habe eigentlich genügend Beweise, die die Versendung der Ware beweisen können. Es geht um 850 Euro. Reicht dieser Betrag aus, um überhaupt international einen Prozess anzustreben? Wo wäre der Gerichtsstand?Falls es zum Prozess kommt, müsste einer ins Ausland reisen?^^


bitte um kompetente Anworten,

~~dankeschön~~

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

..also bei Paypal weiss man (leider) nie...

Wenn ich Dich richtig verstehe, so hat sich Paypal aber dir
gegenüber positiv geäußert, und das Geld haste wieder(auf dem
Paypal Konto).

Hohl Dir das Geld von dem Konto, aber schnell.

ES war hier schon in Verbindung mit Paypal (Ausland) zu lesen, das man
den Nachweiss brauchte, den Artikel nur an den Käufer übergeben zu haben, und z.B. NICHT an den Nachbarn.

Nun kann ein VK das leider ja nicht beeinflussen, wenn Empfänger vermeintlich
nicht da, und Post ist beim Nachbarn gelandet...


Gruss

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#2
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fragdoch
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Ab welcher Summe kann man zivilrechtlich international gesehen überhaupt einen Prozess anstreben??Die Gesetze eines Landes enden immer noch an deren Grenzen. Es wäre unvorstellbar, dass einer ins Ausland zur Vernehmung reisen müsste. Wo wäre überhaupt der Gerichtsstand?


danke euch

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fragdoch
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Verkäufer mich ,da er angeblich ein leeres Paket erhalten haben soll. Ich sollte nach Anweisung von Paypal einfach die Ware anhand einer Trackingnummer zurück schicken. Also wenn er mich verklagen würde, würde es nach deutschem Recht gelten. Der Gefährenübergang endet bei Abgabe an die Poststelle, somit müsste er sich an das Postunternehmen wenden.Es ist aber Aussage gegen Aussage und ich habe außerdem genügend Beweise(siehe oben).

Glaube es würde nicht zum Prozess kommen, da international gesehen die Summe viel zu gering wäre und es nicht eindeutig ist....oder?Nutzen-Aufwand würden in keinem Verhältnis stehen.

bitte helft mir, dankschön

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fragdoch
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke dir Max, nur bei meinen Beiweisen, die ich tat, da der gewerbliche Verkäufer die Rückerstattung ablehnte und Paypal eingreifen musste, dürfe eigentlich nichts passieren. Bilder+ Video beim einpacken gemacht, Gewichtsangabe in Höhe von 1 KG, sprich Paket konnte nicht leer verschickt wurden sein+ Zeugen beim einpacken. Paypal mich anzeigen? Ich habe noch nie gehört, dass ein Mitglied durch Paypal angezeigt wurde. Außerdem es denke mal fallen gelassen wird, da er mir erst beweisen müsste, dass es leer ankam, er hätte ja auch dies unterschlagen können. Bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege. Aber wo wäre der Gerichtsstand, denn Paypalgesetzte wären mit den deutschen überhaupt nicht einvernehmbar.

lg

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

ich schließe mich dem könig max an....

fürs verklagen brauch es keine bestimmte summe. da gehen auch 20€.
verklagen geht zwar, aber aufwand ohne ende. dann kann es an diversen fristen scheitern, übersetzungen usw....also es ist nicht einfach.

paypal ist auch für die usa nicht zwingend notwendig.
man kann auch normale überweisungen aus den usa direkt auf sein konto empfangen. das ist ein wenig aufwendiger für den aus den usa, es geht aber. er muß nur zur der hauptstelle seiner bank bzw nächsten größeren zweigstelle. das macht keine mini zweigstelle. habe selber schon so gelder empfangen.

:)

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Im ewigen Gedenken."

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#10
 Von 
Fragdoch
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Habe mich ja sehr gut durch diverse Beweise abgesichert. Würde der Verkäufer einen deutschen Anwalt beauftragen oder müsste er bsw. hier her reisen, um am Gerichtsprozess teilnehmen zu müssen?? Aufwand bedeutet weiterhin ...??

danke euch

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

er kann sich einen deutschen anwalt nehmen...hierher muß er nicht kommen. aber da du dich abgesichert hast.... entspann dich. :)

gerade bei den auktionsgeschäften wird viel gedroht.


:)

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Im ewigen Gedenken."

2x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Fragdoch
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Was wohl sehr aufwenig und teuer für mich wäre. Außerdem gibt es wahrscheinlich noch Fristen die leicht durch die Distanz überschritten wären??

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