Lebensversicherung - die Altersvorsorge bei einer Insolvenz des Arbeitgebers

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Wenn die Versicherungszusage nicht unterzeichnet wurde, droht Verlust der Versicherungsleistung

Viele Arbeitnehmer erleben nach der Insolvenz ihres Arbeitgebers und dem Verlust des Arbeitsplatzes eine weitere böse Überraschung. Sie können sich davor schützen!

Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungszusage ordentlich erteilt und unterschrieben wurde. In vielen Fällen wird dieser Punkt von den Beteiligten nicht sorgfältig genug beachtet. Das kann schlimme Folgen haben.

Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer

Beispiel: Arbeitnehmer und Arbeitgeber verständigen sich darauf, dass für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung abgeschlossen werden soll. Der Arbeitgeber schließt darauf einen Vertrag mit einer Versicherung. Er ist der Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und er hat keinen direkten Einfluss auf den Versicherungsvertrag. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Versicherung und weist diese in der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers aus. Jahre später wird der Arbeitgeber zahlungsunfähig.

Wichtig für den Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang die Regelung des Bezugsrechts. Er soll die Leistung später einmal erhalten. Also muss das Bezugsrecht entsprechend geregelt sein. In der Praxis werden von den Versicherungen Erklärungen über die Versicherungszusage vorbereitet, die vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer nur noch unterschreiben werden müssen. Wenn das gemacht wird, gibt es in den meisten Fällen später im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers keine Probleme.

Ohne Bezugsrecht verteilt Insolvenzverwalter Versicherungsleistung an Gläubiger

Leider wird diese Erklärung in der Praxis oft genug nicht beachtet. Die Folge ist ein Verlust der Versicherungsleistungen. Sollte die Versicherungszusage von den Beteiligten nicht unterzeichnet worden sein, hat alleine der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Versicherungsnehmer ist aber der insolvente Arbeitgeber und dessen Gläubiger stürzen sich wie die Geier auf diese Leistungen.

Als Arbeitnehmer sind Sie durch eine Insolvenz des Arbeitgebers schon hart getroffen. Wenn Sie dann später Post vom Insolvenzverwalter bekommen, fallen Sie aus allen Wolken. Der Insolvenzverwalter will den Versicherungsvertrag kündigen und die Versicherungsleistung an die Insolvenzgläubiger verteilen. Oder es kommt noch schlimmer und er will von Ihnen das Geld haben, das Sie sich von der Versicherung haben auszahlen lassen.

Sie haben es in solchen Fällen gleich mit mehreren Anwälten zu tun. Der Insolvenzverwalter ist in der Regel ein Rechtsanwalt, er überfällt Sie mit der Hiobsbotschaft. Sollte es danach zu einem Rechtsstreit kommen, wird der Insolvenzverwalter einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Dieser ist ausschließlich damit beschäftigt, vor den Arbeitsgerichten in ganz Deutschland die Insolvenzanfechtung von Lebensversicherungen durchzusetzen.

Die Verfahren werden vor den Arbeitsgerichten geführt. Sie werden dort auf Richter treffen, die solche Fälle noch nicht bearbeitet haben und die sich im Insolvenzrecht nicht auskennen. Ihr Gegner wird für das Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen und er wird den Prozess nur führen, wenn die Kosten vom Staat übernommen werden.

Lösung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten Versicherungszusage unterschreiben

Sollten Sie sich in solch einer Situation befinden, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ich stehe Ihnen gerne für eine gerichtliche Vertretung und für eine Beratung im Vorfeld zur Verfügung.

Der beste Weg ist aber, dieses Problem ganz zu vermeiden. Prüfen Sie, ob die Versicherungszusage tatsächlich von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber unterschrieben und nicht einfach so in der Personalakte abgelegt wurde. Sie sollten ein unterschriebenes Original in Ihren Unterlagen haben.

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