Lebenslanges Wohnrecht von der Schwiegermutter vererbt auf Sohn (posthum) und von Sohn auf Ehefrau -

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
pat023
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht von der Schwiegermutter vererbt auf Sohn (posthum) und von Sohn auf Ehefrau -

Hallo zusammen, ich bin froh über diese Möglichkeit, eine juristische Frage klären zu können.
Folgendes Problem: Ein kinderloses Ehepaar wohnt mietfrei in der Eigentumswohnung der Mutter des Ehemanns. Die Mutter des Ehemanns will testamentarisch beiden ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht vererben. Die Eigentumswohnung selbst will die Mutter des Ehemanns an ihre Enkel vererben.
Der Ehemann stirbt im Dezember. Seine Mutter lebt noch. Lt. Finanzamt müsste die Witwe für das von der Schwiegermutter vererbte lebenslange Wohnrecht nicht zu knapp Erbschaftssteuer zahlen (um die 36.000 Euro).
Ist es möglich, dass die Ehefrau keine Erbschaftssteuer zahlen muss, wenn sie bzgl. des lebenslangen Wohnrechts aus dem Testament genommen wird, und dann über Ihren verstorbenen Ehemann dessen von der Mutter vererbtes Wohnrecht erbt.
Kann der verstorbene Ehemann noch nach seinem Tod sein Erbe an die Ehefrau weitervererben?
Würde Sie das Wohnrecht von der Schwiegermutter erben, hätte sie lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro, der Sohn hätte hingegen einen Freibetrag von über 200.000 Euro. Würde die Witwe von Ihrem verstorbenen Mann das Wohnrecht erben, hätte sie ebenfalls einen Freibetrag von über 200.000 Euro.
Ich müsste also wissen, ob der verstorbene Ehemann noch einige Zeit nach seinem Tod selbst noch erben kann, dass er dann gleich an seine Ehefrau weiter vererbt.
Was müsste dann im Testament stehen? Dann dürfte doch nur der verstorbene Ehemann im Testament das Wohnrecht zugesprochen bekommen?
Es wäre prima, wenn mir dazu jemand Auskunft geben könnte. Ich bedanke mich schon mal jetzt für die Mühe!

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4 Antworten
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pat023 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Ist es möglich, dass die Ehefrau keine Erbschaftssteuer zahlen muss, wenn sie bzgl. des lebenslangen Wohnrechts aus dem Testament genommen wird, und dann über Ihren verstorbenen Ehemann dessen von der Mutter vererbtes Wohnrecht erbt.

Nein.
Zitat:
Kann der verstorbene Ehemann noch nach seinem Tod sein Erbe an die Ehefrau weitervererben?

Wer Erbe des Ehemannes ist, hängt davon ab, ob er ein Testament hinterlassen hat.
Zitat:
Würde Sie das Wohnrecht von der Schwiegermutter erben, hätte sie lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro, der Sohn hätte hingegen einen Freibetrag von über 200.000 Euro. Würde die Witwe von Ihrem verstorbenen Mann das Wohnrecht erben, hätte sie ebenfalls einen Freibetrag von über 200.000 Euro.

Ein Wohnrecht kann nicht vererbt werden. Es endet mit dem Tod des Berechtigten.
Zitat:
Ich müsste also wissen, ob der verstorbene Ehemann noch einige Zeit nach seinem Tod selbst noch erben kann, dass er dann gleich an seine Ehefrau weiter vererbt.

Nein, ein Toter kann nicht erben und auch kein Wohnrecht erhalten.

-- Editiert von cruncc1 am 22.01.2017 21:48

2x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von pat023
#4

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Fragen:

Der Ehemann stirbt im Dezember. Seine Mutter lebt noch. Lt. Finanzamt müsste die Witwe für das von der Schwiegermutter vererbte lebenslange Wohnrecht nicht zu knapp Erbschaftssteuer zahlen (um die 36.000 Euro).
Ist es möglich, dass die Ehefrau keine Erbschaftssteuer zahlen muss, wenn sie bzgl. des lebenslangen Wohnrechts aus dem Testament genommen wird, und dann über Ihren verstorbenen Ehemann dessen von der Mutter vererbtes Wohnrecht erbt.
Kann der verstorbene Ehemann noch nach seinem Tod sein Erbe an die Ehefrau weitervererben?

Nein dies ist nicht möglich, da das Wohnrecht stets an die Person gebunden ist und mit dem Tod erlischt. Insofern wäre dies steuerlich auch nicht durchführbar.
Sofern also der Ehemann bereits verstorben ist, erlischt das Wohnrecht und kann auch nicht durch diesen weiter übertragen werden.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pat023
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das habe ich schon befürchtet.
Aber vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!
Gruß
Pat

1x Hilfreiche Antwort

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