Lebenslanges Wohnrecht für Geschwister?

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Skadilein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht für Geschwister?

Hallo,

ich habe mal eine Frage, die mich sehr interessiert und ich hoffe, hier im Forum eine Antwort zu finden
Meiner Oma gehört ein Haus, dass sie zusammen mit ihrem Sohn bewohnt. Im Falle ihres Todes ist nicht geklärt, was mit den Haus geschehen soll, das heißt also, dass es zu gleichen Teilen ihren 3 Kindern zufällt.
Meine Frage ist nun, wenn man das ganze Regeln würde, müsste der der das Haus erhält den anderen ja einen Pflichtbetrag auszahlen. Soweit ist mir das schon klar. Allerdings hätte meine Oma gerne, dass ihr Sohn ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus erhalten soll, wenn es einer übernimmt. Das ist insoweit kompliziert, dass er psychische Probleme hat und nicht alleine wohnen kann.Das Haus hat auch keine zwei abgetrennten Wohnungen oder ähnliches. Meine Frage ist nun, kann man so ein lebenslanges Wohnrecht für Geschwister überhaupt im Testament aufnehmen, oder ist das nur für die Eltern der Fall?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im vorraus.

Liebe Grüße, Skadilein

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47481 Beiträge, 16806x hilfreich)

Natürlich kann man in ein Testament aufnehmen, dass das Kind A das Haus bekommt und Kind B in diesem Haus ein lebenslanges Wohnrecht. Dabei sollte genauer definiert werden, ob sich dieses Wohnrecht auch auf das gesamte Haus bezieht oder nur auf einen Teil davon.

Wenn das testamentarisch geregelt wird, dann haben sowohl Kind A als auch Kind B die Möglichkeit, das Erbes auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu fordern.

Im konkreten Fall sollte jedoch darüber nachgedacht werden, einen notariellen Erbvertrag zu machen, in dem sich die Kinder noch zu Lebzeiten der Oma mit der gefundenen Lösung einverstanden erklären. Nach meiner Einschätzung führt die Situation zu recht umfangreichen Regelungen, die die Oma nicht so einfach einseitig testamentarisch festlegen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn der Sohn nicht alleine leben kann, sollte darüber nachgedacht werden, was am sinnvollsten wäre.
Wenn die Geschwisterliebe nicht so groß ist, dass hinterher einer mit ihm zusammenleben möchte, wäre die Überlegung sinnvoll, das der Sohn mit den Problemen in eine therapeutische Wohngemeinschaft zieht.
Hier sollte unter Umständen auch über die Betreuungsfrage nachgedacht werden (sonst könnte ruckzuck ein Fremdbetreuer mit involivert sein und die Sache nur unnötig komplizieren).
Und vielleicht ist es auch sinnvoll, über den Verkauf des Haus nachzudenken, damit der Unterhalt des Sohnes (s.o.) gesichert ist.
Außer natürlich, es würde ein anderes Kind das Haus übernehmen wollen und können.
Ich bin mir nicht sicher, ob man dann regeln könnte, das Hausübernehmer eine monatliche "Rente" an den kranken Sohn zu zahlen hat (Anzahl Jahre). Das Pflichtteil wäre damit ja nicht ausgehebelt nur anders geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen