Lebensgemeinschaft/Heirat/Scheidung/Zugewinn

12. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)
Lebensgemeinschaft/Heirat/Scheidung/Zugewinn

Hallo,
Folgendes Problem- Vieleicht gibt es eine Lösung.
Lebensgemeinschaft besteht seit 1986. 1988 wird ein gemeinsames Kind geboren.
1989/90 (Wendezeit/neue Bundesländer) wird ein Kredit gemeinsam mit der Mutter des Mannes und der Lebensgefährtin aufgenommen. Alle 3 sind Kreditnehmer.
Das Haus der Mutter wird Um-und ausgebaut.1991 zieht das Paar gemeinsam mit dem Kind ins Haus der Mutter.
2004 stirbt die Mutter, der Mann ist Alleinerbe. Der Kredit wird nun nur noch vom Mann und der Lebensgefährtin bedient, nur der Mann steht im Grundbuch.
2005 Heirat des bis dahin in Lebensgemeinschaft lebenden Paares.
2013 möchte der Mann die Scheidung.
Könnten Ansprüche für den Zugewinn (Darlehen und andere Wertsteigernde Investitionen an der Immobilie) auch in der Zeit bestehen als das Paar in einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft lebte oder hat die Frau nur Ansprüche aus der Ehezeit?
Vielen Dank für evt. Hilfestellung.
MfG


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-- Editiert katze123maus am 12.06.2013 23:08

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo katze123maus,

Zugewinnausgleich nur für die Ehezeit.

Forderungen für die Investition außerhalb der Ehe sind
berechtigt,Aber "andere Baustelle".

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
und Danke für deine Antwort.
Das beruhigt mich ja etwas. Könntest du mir sagen wo ich einen Bezug oder irgendetwas lesbares darüber finde.
Ich kann dann sicherlich diese Forderung nicht im Scheidungsverfahren geltend machen , oder????
Hat doch aber eben etwas mit Trennung zu tun????
MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo katze123maus

quote:
Könntest du mir sagen wo ich einen Bezug oder irgendetwas lesbares darüber finde.


google Zugewinngemeinschaft


quote:
Hat doch aber eben etwas mit Trennung zu tun???


Zugewinngemeinschaft gibt es aber nur bei verheirateten

Paaren oder evtl. eingetragener Lebensgemeinschaft.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
Unter Zugewinn finde ich eben nur etwas für die Zeit der Ehe.
Ich glaube das nennt sich, wenn es um Vermögenserwirtschaftungen in einer Eheähnlichen Gemeinschaft geht, Ausgleichszahlung. Da finde ich eben nichts genaueres. Es hat glaub ich auch etwas mit der Reform 2009 zu tun.Finde nur Beiträge die sich wiedersprechen.
MfG Susi

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
weiß niemand wo ich da etwas dazu finden kann.
MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
@ edy, könntest du mir bitte noch sagen wo man dazu eine Rechtsgrundlage findet und weil das ja nur eine fiktive Situation ist, sollte irgendjemand, irgendwann mal in eine ähnliche Situation kommen da würde wohl ein Scheidungsanwalt nicht ausreichen?
Grüße susi

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
gerade in so einem Fall wird wohl nur der Gang zum versierten Fachanwalt wirklich sinnvoll sein.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
das sehe ich genauso, aber könnten die Ansprüche u.U. auf Ausgleichszahlung in einer eheähnlichen Gemeinschaft auch schon verjährt sein, obwohl das Paar die eheähnliche Gemeinschaft mit einer Heirat beendet hat? Also nur mal angenommen......

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich kein Gericht mit dem Zugewinn oder Ausgleich vor einer Ehe des Paares überhaupt beschäftigen wird, egal ob Ost oder West.
Angesichts des gemeinsam aufgenommenen Kredits dürfte sich der Gewinn in der Zeit auch in Grenzen halten.

Ein Fachanwalt für Familienrecht in Ostdeutschland müßte sich hier am besten auskennen.

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#10
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
@ahmburgerin-ähmmmm-sollest du vieleicht etwas überlesen haben??
Die Partnerschaft besteht seit 1986.
1998/90 zog das Paar zusammen und nahm einen Kredit auf-auch die Frau.
Die Ehezeit interessiert die Frau momentan nicht, da in Zugewinngemeinschaft. Ansprüche die sich aus der Zeit vor der Eheschließung ergeben sind der Frau wichtig.
Wenn ich nun, ähhm mal rechne, komme ich summa sumarum auf......23 Jahre,rechnet man die Ehezeit weg, wären das 15 Jahre vorehelicher Anspruch. Da kommt bestimmmt ganz schön was zusammen, schon allein durch das Darlehen.
Und das erwähnen der " neuen Bundesländer" hat andere Gründe, den als Laie hat sie bestimmt gedacht " vieleicht hatten die Osis eine ander Rechtssprechung, die dann zum Tragen kommt?
Vieleicht sollte man der Frau sagen, dass sie nur ein Paar km weiter fahren muss,dann ist sie in Bayern, da sind die Chancen evt. höher einen super guten Fachanwalt für Familienrecht zu finden-sie wäre ja dann im Westen.
Ich glaube aber, du irrst dich. Da mich dieser Sachverhalt aber selbst brennend interessiert (so was ist ja eigentlich (Entschuldigung)" total Hirnverbrand), hab ich das beim stöbern gefunden
http://www.finanztip.de/recht/familie/nichteheliche-lebensgemeinschaft.htm. Sollte ich mal irgendjemand treffen, der durch puren Zufall auch in so eine Situation geraten ist,könnte ich ihn dann auf diese Seite verweisen.
MfG


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#11
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
Man könnte ja unter Umständen so argumentieren, " Drum prüfe wer sich ewig bindet"
Leider hat das dann doch nicht auf lange Sicht funktioniert.
MfG

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der von Ihnen genannte Link bezieht sich ausschließlich mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die endet. Da besteht kein Zusammenhang mit einer Lebensgemeinschaft, die in einer Ehe mündet und einem Ausgleich nach der Ehe.

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#13
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
Wenn man den Artikel genau liest und auch die farbig hervorgehobenen Wörter anklickt, um etwas mehr Bildung zu erlangen, findet man dieses http://www.finanztip.de/recht/familie/fg1439.htm
Falls der Link nicht klappt, dann mal über Mr. Google suchen " für den Verlobten geschuftet: Ausgleich nach gescheiterter Ehe"-Sehr aufschlußreich. Ich kann gar nicht so recht glauben das das Urteil von 1999 ist.
Ich entschuldige mich schon mal für die leicht aufkommende Ironie.
MfG[size=][/size]

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Prima, dass Sie etwas für Ihre Bildung tun!

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
katze123maus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
@hamburgerin
Ich bin mir fast sicher, dass Sie auch mal geschaut haben, was soll man bei der Hitze auch anderes machen. :grins:
@ die "Anderen" Interessierten
Noch einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten, ich glaub ich hab das gefunden was ich gebraucht hab, nur so als Grundlage, zum argumentieren.
Mfg

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