Lebensalterstaffelung von Urlaubsansprüchen unwirksam

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Nach Ansicht des LAG Düsseldorf verstoßen nach Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche in einem Tarifvertrag gegen das Verbot der Altersdiskriminierung (LAG Düsseldorf, 18.1.2011 - 8 Sa 1274/10)

Read More Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte über Urlaubsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis zu entscheiden, für welches der Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW Anwendung findet. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Urlaubsansprüche nach Lebensalter gestaffelt sind. So besteht bei einer Sechs-Tage-Woche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf 30 Urlaubstage, nach dem 20. Lebensjahr Anspruch auf 32 Urlaubstage, nach dem 23. Lebensjahr Anspruch auf 34 Urlaubstage und nach dem 30. Lebensjahr Anspruch auf 36 Urlaubstage.

Die 24jährige Klägerin sah hierin eine unzulässige Altersdiskriminierung und bekam vom Gericht 36 Urlaubstage zugesprochen.

Als Begründung wurde angeführt, dass eine Staffelung nach Alter nicht mit den Vorschriften zur Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 10 AGG) in Einklang zu bringen sei. Die Angleichung nach oben folge aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben.

(LAG Düsseldorf, 18.1.2011 - 8 Sa 1274/10)

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