Laut Bebauungsplan unzulässige Hecke gepflanzt

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
MT241218
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Laut Bebauungsplan unzulässige Hecke gepflanzt

Hallo,
komme aus Bayern. Wir haben folgendes Problem: Unser Nachbar weigert sich seine Thuja-Hecke auf eine max. Höhe von 2m zu schneiden. Er beruft dich hier auf den Bestandsschutz (mehr wie 5 Jahre über 2 Meter) was wir aber bezweifeln. Auf der Suche nach Möglichkeiten für eine Lösung sind wir darauf gestoßen, dass lt. Bebauungsplan keine Koniferhecken (Thuja gehört da auch dazu) erlaubt sind. Gibt es hier auch einen Bestandsschutz?

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

In deinem Fall musst du prüfen, soll die Hecke vollständig weg, weil sie dich total nervt oder lieber nur kürzen. Entscheide was du willst, und gehe so vor.
Das Recht auf Entfernung bietet dir der Bebauungs/Pflanzplan an. Das Recht ist in diesem Fall "mächtiger" als das Nachbarrecht Bayern.

Grundsätzlich rechtswidrig gepflanzte Bäume bleiben rechtswidrig auch wenn mittlerweile Verjährung oder Verwirkung eintrat. Eine Heilung durch Verjährung oder Verwirkung findet nicht statt. (Dann bräuchten wir keine Bebauungspläne und Erlasse).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MT241218
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir hatten ihn vor zwei jahren bereits gebeten, dass er die Höhe zurückschneiden soll was er nicht gemacht hat. Dieses Jahr haben wir es ihm wieder gesagt. Die Hecke würde auf allen Seiten auf 2 Meter zurückgeschnitten, nur die an mein Grundstück grenzende Seite nicht. Hatten uns jetzt überlegt ihm eine Frist zu setzen in der er die Hecke schneiden soll, ansonsten wenden wir uns an die Gemeinde.
Wir sehen nicht ein uns auf das Nachbarschaftsrecht zu berufen und einen Anwalt dafür zu bezahlen, wenn wir es auch ösen können ohne dass für uns größere Kosten entstehen. Was haltet ihr davon?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
Das Recht ist in diesem Fall "mächtiger" als das Nachbarrecht Bayern.


Mag grundsätzlich richtig sein. Aber Verstöße gegen den Bebauungsplan werden eher selten durch eine Rückbauverfügung geahndet; und erst recht nicht, wenn es sich um ein eher harmloses Vergehen handelt. Will sagen, das Bauordnungsamt kümmert sich um solche Lapalien vermutlich nicht, da weder die Sicherheit beeinträchtigt wird noch das Ganze von allgemeinem Interesse ist. Und ohne Rückbauverfügung hat man außer formalem Recht nichts in der Hand und auch keine Handhabe zur Selbstvornahme..

Das Nachbarschaftsrecht bietet hingegen die Möglichkeit der Selbstvornahme verbunden mit Kostenverlagerung und ist daher die stärkere Waffe um eigene Rechte durchzusetzen.

Berry

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

@ Sir Berry

Danke für den Hinweis, bekamst 1 Hilfspunkt von mir.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Hier auch nochmal zur Ergänzung:
Das Bauordnungsamt oder die Gemeinde können bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen einschreiten - sie müssen es aber nicht unbedingt.

Ein Versuch mag es wert sein. Aber der Klageweg, um Bauamt/Gemeinde zum Einschreiten zu zwingen ist teuerer und der Ausgang ungewisser, als dann die direkte Klage gegen den Nachbarn wegen Verstoss gegen das Nachbarrecht.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go544157-12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann man nur immer so auf die Nachbarn losgehen! Man sollte froh über eine Hecke sein, die dort sicher seit Jahren natürlich gewachsen ist. Warum will man sowas nur immer "kürzen" nur weil man das Recht dazu hat. Ich hoffe, das Ganze wird ein Schuss in den Ofen, bzw. ist es bereits geworden ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

@go5878778 Und dafür hat man sich extra angemeldet um einen3 Jahre alten Therd auszugraben, hast wohl ein Therdausgrabegerät, oder?

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

und sein HIrn gleich mit untergegraben ...

Zitat (von go544157-12):
Man sollte froh über eine Hecke sein, die dort sicher seit Jahren natürlich gewachsen ist.
Na das ist ja mal ein Brüller :party:

Das Wesen einer Hecke (im Sinne des Nachbarrechts) ist es ja gerade, dass die Pflanzen regelmäßig zurückgeschnitten werden.
Wird eine Hecke ohne Rückschnitt einfach "natürlich wachsen" lassen, dann wird daraus eine Reihenanpflanzung von Einzelgewächsen, die dann jeweils die entsprechend größeren Abstandsflächen einhalten müssen.

Zitat (von go544157-12):
Wie kann man nur immer so auf die Nachbarn losgehen!
Ja genau.
Als erster los geht aber der Nachbar, der sich partout nicht an die Regeln hält und dadurch seinen Nachbarn dazu nötigt, sich gegen den nachbarlichen "Angriff" zur Wehr zu setzen.

Und jetzt bitte wieder zurück in die Spinnweben-Ecke

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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