Laptop nach Reparaturprüfung defekt

30. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Farix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Laptop nach Reparaturprüfung defekt

Hallo und erstmal schöne Ostern an alle.
Nun zu meinem Anliegen
Ausgangslage
HP Laptop gekauft Ende März 2011 , bei Saturn
Anfang 2013 ging ein Lautsprecher defekt, einige Woche später der andere.
Beide geben nur noch ein kratzendes Geräusch von sich.
Habe dem Laptop nun innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung zum Händler gebracht um es zur Reparatur zu schicken. Vielleicht wer ja ein kostenlose Reparatur möglich.
Nach gut einer Woche bekam ich einen Brief:
Reparatur würde mich 214€ kosten
Ohne Reparatur zurück 50€ oder
Kostenfreie Entsorgung.
Habe mich dafür entschieden ihn für 50€ ohne Reparatur zurück zu holen.
Ansonsten war der Laptop noch voll funktionsfähig
Nun habe ich den Laptop zurück und er funktioniert nicht mehr.
Display bleibt schwarz.

Nun also wieder zurück zu Saturn und gefragt was das soll.
Der Laptop war ja davor funktionsfähig.
Daraufhin hat mir der Mitarbeiter gesagt:
Sie haben kein Anspruch auf einen funktionsfähigen Laptop, da ja der Laptop zur Überprüfung geöffnet wurde. Es gibt bereit Gerichtsurteile die dies bekräftigen.
Aus Kulanz können wir den Laptop nch einmal unseren Techniker zeigen.
Alles O- Ton Saturn Mitarbeiter.

Möchte nun möglichst viele Infos sammeln. Um nicht unvorbereitet dort nächste Woche hin zu müssen.
Könnt ihr mir helfen.

Vielen dank im Voraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie genau kannst Du den ursprünglichen defekt beweisen?



quote:
Es gibt bereit Gerichtsurteile die dies bekräftigen.

Die würde ich gerne mal sehen...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sprachpanscher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
verstehe ich da jetzt was falsch oder was?

Meine Zusammenfassung:

1. Rechner von Händler gekauft.
2. Rechner innerhalb der Gewährleistungsfrist defekt
3. Rechner innerhalb der Gewährleistungsfrist zur Reparatur abgegeben.
4. Es kommt ein Kostenvoranschlag für Reparaturkosten.

Hier gibt es doch gar kein Problem.

Es wurde Nachbesserung gewählt. Die ist Kostenfrei auszuführen.

Im Kostenvoranschlag wird doch sicher auch der Fehler beschrieben, ansonsten gibt es sicher auch Zeugen für den/die defekten Lautsprecher.

Also: Kurze Frist zur kostenlosen Nachbesserung setzen. Wird nicht repariert, ab zum Anwalt. Fertig!

Ausführicher:

Fehlerhaftes Produkt

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"Fragen werden von mir natürlich nur abstrakt und niemals auf den konkreten Fall versucht zu beantwor"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das ist leider bodenloser Unfug. Du hast Anspruch darauf, dass dir der Laptop in exakt dem Zustand zurückgegeben wird, wie er abgegeben wurde. Verlange eine sofortige kostenlose Behebung dessen, was die da kaputt gemacht haben. Die Lautsprecher müssen sie nicht wechseln, aber den Rest reparieren.

Die Nachbesserung an den Lautsprechern ist nur dann kostenfrei durchzuführen, wenn der Defekt schon bei Kauf vorhanden war oder ein Materialdefekt ist. Ich wüsste zwar nicht, wie hier eine falsche Handhabung seitens des Kunden aussehen würde aber naja... Rein theoretisch bedeutet Gewährleistung nicht, dass automatisch jeder Defekt kostenfrei zu beheben ist. Das wäre eine 2-Jahres-Garantie.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.04.2013 08:57

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Farix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo
Erstmal danke für die Antworten.

Ja genauso wie beschrieben ist es gelaufen.
Ich war mir im vornherein auch schon nicht sicher ob sie es reparieren, aber ich wollte Es zumindest probieren.
Im übrigen findes ich es eine Unverschämtheit für einen solchen Kostenvoranschlag plus den Transport des Laptops, mir 50€ in Rechnung zu stellen. Ansonsten würde der Laptop "entsorgt" werden.

Ich bin zur zeit dabei mir mehr Hintergrundwissen anzueignen. Damit ich denen auch etwas entgegen zusetzen habe.
Ansonsten muss ich wohl an den Anwalt geben müssen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du es kannst, beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich sofort zu einem Anwalt raten. Auch hinsichtlich der 50€ könnte was möglich sein, wenn du nicht darüber aufgeklärt wurdest, dass für die reine Prüfung bereits so viel verlangt wird.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

@sprachpanscher

quote:<hr size=1 noshade>verstehe ich da jetzt was falsch oder was? <hr size=1 noshade>
Ja, leider so ziemlich alles ...

Das Problem ist hier doch, das er doppelt beweisbelastet ist.
1. dafür, das bezüglich der Lautsprecher ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.
2. dafür das der Laptop überhaupt funktioniert hat, also während der Reparatur durch Fehler der Beteiligent komplett funktionslos wurde (und nicht etwa schon vorherfunktionsunfähig war bzw. weitere Sachmängel im Reparaturzeitraum hinzukamen).

Punkt 1 können wir mal streichen glaube ichherausgelesen zu haben.

Zu Punkt 2 kann sich der TE jetzt mal Gedanken machen wie man so etwas beweisen könnte (kleiner Tipp: "Ich der TE weis das es so war" ist keine optimale Option)


Kostenvoranschläge sind ohne vertragliche Vereinbarung nicht zu vergüten (§ 632 BGB ), hier wären also die vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich zu prüfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der TE hat gewiss Zeugen, die das grundsätzliche Funktionieren des Laptops bestätigen können und dass seine Angaben, dass lediglich die Lautsprecher defekt waren, bekräftigen können.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Der TE hat gewiss Zeugen, ...

Die zusammen mit ihm den Laptop abgegeben haben?
Denn je weiter der Abstand zur Abgabe desto unrelevanter die Zeugen.
Das wäre eine Möglichkeit.

Dann wäre immer noch zu beweisen das entweder ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt oder unsachgemäßes Handeln seitens des Händlers/seiner Erfüllungsgehilfen.



Ein Beleg der Firma mit Fehlerbeschreibung wäre eventuell zielführender?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eckers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Farix):
Hallo und erstmal schöne Ostern an alle.
...


Hallo, habe ein ziemlich ähnliches Problem. Ist zwar schon ein paar Jahre her aber kannst du uns vll sagen wie es bei dir weiter gegangen ist?

Danke. Gruß Eckers

0x Hilfreiche Antwort

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