Landschaftsaufnahmen Drohne mit Kamera

5. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
obiban
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)
Landschaftsaufnahmen Drohne mit Kamera

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Plan: Mit einer Drohne mit Kamera über einigen Landschaftlich tollen Punkten in Deutschland fliegen, aus den Aufnahmen dann einen Film zu bauen und diesen dann vielleicht zu verkaufen.

Welche Probleme könnte es hierbei geben?

Zuerst die säschsiche Schweiz, dann vllt Ostesee/wattenmehr...

Bin hier absoluter Neuling und freue mich auf eure Hinweise.

Danke und sonnige Grüße!

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15 Antworten
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von obiban):
Bin hier absoluter Neuling und freue mich auf eure Hinweise.



Die rechtlichen Grundlagen lesen


Kurzfassung:

1. Haftpflichtversicherung für Flugmodelle und unbemannte Fluggeräte (Pflicht vor dem ersten Flug)

2. Fl***erbot über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu
2.1 Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
2.2 Industrieanlagen
2.3 Anlagen zur Energieerzeugung
2.4 Menschenansammlungen (>12 Personen)
etc....

3. Fl***erbot über Wohngrundstücken (außer die ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen liegt vor)

4. Fl***erbot in Naturschutzgebieten und Nationalparks

5. Maximal erlaube Flughöhe 100 Meter, niedrigere Flughöhen und Fl***erbotszonen um Krankenhäuser, Helikopterlandeplätze und Flughäfen

In welcher Gewichtsklasse soll der Kopter liegen?

5 kg "Drohnenführerschein", Kennzeichnungspflicht

Dringend zu empfehlen ist die komplette Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten zu lesen und zu verstehen.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/verordnung-zur-regelung-des-betriebs-von-unbemannten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile

Ebenso dringend zu empfehlen:

Grundwissen über die verschiedenen Lufträume
Grundwissen was Bundesfernstraßen sind
Karte der Bundeswasserstraßen
Karte der Fl***erbotszonen
Karte der Naturschutzgebiete

Zitat (von obiban):
dann vllt Ostesee/wattenmehr...


Das Wattenmeer können Sie vorerst vergessen (Naturschutzgebiet und gerne auch militärische Übungszone)

EDIT:

Ihr Vorhaben hat übrigens nichts mit Datenschutzrecht zu tun.

Und warum wird F l u g v e r b o t zensiert?


-- Editiert von spatenklopper am 05.05.2017 17:16

-- Editiert von spatenklopper am 05.05.2017 17:18

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
In welcher Gewichtsklasse soll der Kopter liegen?

5 kg "Drohnenführerschein", Kennzeichnungspflicht


Irgendwie wollte die Software keine Editierung annehmen....

Stehen sollte dort:
Alle Gewichtsklassen: Haftpflicht

bis 250 g, keine weiteren Anforderungen
250 g bis 2 kg Kennzeichnungspflicht
über 2 kg - 5 kg Kenntnisnachweis
ab 5 kg "Drohnenführerschein"

Edit:
Fehler entdeckt.
Die Boardsoftware kommt mit größer - kleiner als Zeichen nicht klar

-- Editiert von spatenklopper am 05.05.2017 17:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
obiban
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

es sollte eine DJI Phantom 4 werden, die wiegt insgesamt 1,3kg mit Propellern und allem drum und dran.

Boahr ok, schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

Da muss ich mich doch mal ausführlich damit beschäftigen.

Dachte das würde einfach so ohne weiteres funktionieren, aber naja Deutschland hat wie iimmer ein hartes Gesetz das sehr einschränkt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

zu dem schon genannten, kommt noch etwas weiteres hinzu!

Es gibt zwei Bedingungen zum fliegen der Drohne, dass private fliegen und das kommerzielle.

Wenn du das Video verkaufen willst, dann solltest du lieber die Bedingungen für kommerzielles fliegen einhalten. Unteranderem ist dafür eine AUfstiegserlaubnis nötig. Weiteres solltest du mal googeln.

Zitat:
aber naja Deutschland hat wie iimmer ein hartes Gesetz das sehr einschränkt.
Ja und nein. Es gibt Punkte, die sind wirklich übel, da steckt aber bestimmt DHL, Amazon etc dahinter, da kann mir Jemand sagen was er will, aber für mich ist das so!
Aber allgemein ist D sogar noch recht human, was das Drohnenfliegen angeht :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Unteranderem ist dafür eine AUfstiegserlaubnis nötig. Weiteres solltest du mal googeln.


Das ist seit dem 07.04.17 nur noch bedingt richtig.
Alles unter 5 kg ist AE frei, egal ob privat oder gewerblich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

OK, dann bin ich da nicht mehr ganz auf dem laufenden, bzw achte ich da so oder so immer nur drsauf was für privates fliegen gilt, da ich nur privat fliege.

Worüber der TE sich aber auch Gedanken machen sollte, wenn er Videos verkaufen will, eine Gewerbeanmeldeung...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
obiban
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

eine Gerebeanmeldung habe ich schon. Ich bin mir noch nicht sicher ob ich das verkaufen will, erst mal will ich es testen wie das überhaupt funktioniert mit der Drohne.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Hat jetzt wenig mit Recht zu tun,

aber bevor Du 1200 - 1500€ für die P4 hinlegst, kann ich Dir nur empfehlen dir einen "Billigkopter" (Syma X5 / X8) zu kaufen und damit die Grundlagen des Fliegens zu üben.
Die P4 ist quasi idiotensicher, nur sollte dort irgendein Sensor oder Helferlein ausfallen und du wirklich manuell steuern müssen, solltest Du wissen was Du tust.
Ansonsten bezahlst Du teures Lehrgeld. ;)

p.s. Erwarte von den Billigkoptern bitte keine guten Fotos oder Videos, das Ding soll nur zum üben sein,

-- Editiert von spatenklopper am 06.05.2017 12:14

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Unteranderem ist dafür eine AUfstiegserlaubnis nötig. Weiteres solltest du mal googeln.


Das ist seit dem 07.04.17 nur noch bedingt richtig.
Alles unter 5 kg ist AE frei, egal ob privat oder gewerblich.


D.h. vereinfacht gesagt, dass man bei einer DJI Mavic Pro (750g Gewicht) lediglich die Kennzeichnungspflicht einhalten muss (neben den Flug-Einschränkungen hinsichtlich Höhe, Naturschutz, etc.) unabhängig ob privat oder gewerblich genutzt?

Danke! :-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):

D.h. vereinfacht gesagt, dass man bei einer DJI Mavic Pro (750g Gewicht) lediglich die Kennzeichnungspflicht einhalten muss (neben den Flug-Einschränkungen hinsichtlich Höhe, Naturschutz, etc.) unabhängig ob privat oder gewerblich genutzt?

Danke! :-)


Ganz vereinfacht gesagt, nicht ganz. ;)
Die vorgeschriebene Haft­pflicht­versicherung für unbe­mannte Flug­objekte muss das gewerbliche widerspiegeln (kostet etwa das doppelte dessen der für Privatnutzung.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
aber bevor Du 1200 - 1500€ für die P4 hinlegst, kann ich Dir nur empfehlen dir einen "Billigkopter" (Syma X5 / X8) zu kaufen und damit die Grundlagen des Fliegens zu üben.

Nun als Empfehlung gibt es die P3 auf dem Gebrauchtmarkt für kleines Geld und top Cam. Einzig der Kollisionschutz hat die nicht.
Zitat (von spatenklopper):
Die vorgeschriebene Haft­pflicht­versicherung für unbe­mannte Flug­objekte muss das gewerbliche widerspiegeln (kostet etwa das doppelte dessen der für Privatnutzung.

Wahrscheinlich sogar einiges mehr, da heute manche Privathaftplficht das Hobby mit einschließt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von absoluter_laie):

D.h. vereinfacht gesagt, dass man bei einer DJI Mavic Pro (750g Gewicht) lediglich die Kennzeichnungspflicht einhalten muss (neben den Flug-Einschränkungen hinsichtlich Höhe, Naturschutz, etc.) unabhängig ob privat oder gewerblich genutzt?

Danke! :-)


Ganz vereinfacht gesagt, nicht ganz. ;)
Die vorgeschriebene Haft­pflicht­versicherung für unbe­mannte Flug­objekte muss das gewerbliche widerspiegeln (kostet etwa das doppelte dessen der für Privatnutzung.


Hast du eine Ahnung in welcher Größenordnung sie ca liegt?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go522599-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist, wenn ich kaufe JJRC H73?

-- Editiert von Moderator am 13.08.2019 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Dann hast Du einen billigen Klon der DJI Mavic, an oben genannte Regeln hast Du dich trotzdem zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von obiban):
Dachte das würde einfach so ohne weiteres funktionieren, aber naja Deutschland hat wie iimmer ein hartes Gesetz das sehr einschränkt.

Nicht nur Deutschland. Fast jedes europäische Land hat Regeln was den Einsatz von Drohnen betrifft, was erlaubt ist und welcher Versicherungsschutz bestehen muss. Zum Glück (manche würden auch sagen Pech) haben vernünftige Drohnen von Namhaften Hersteller mittels GPS ein "geo-fencing" (virtueller Zaun). D.h, das fliegen über Militärischen Einrichtungen, bei Flugplätzen, in Anflugschneisen von Flughäfen, Gefängnisse, Wildschutzgebiete, etc. wird Länderspezifisch unterbunden. Man sollte sich aber nicht zu sehr darauf verlassen und sich immer der lokalen Gesetzgebung bewusst sein. In Deutschland ist da nebst anderen Vorschriften vorallem §21a und §21b LuftVO zu beachten.

Offizielle Informationen der Behörden:
Deutschland https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
Österreich https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/index.html
Schweiz https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/allgemeine-fragen-zu-drohnen.html
Italien https://www.enac.gov.it/sicurezza-aerea/droni

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