Laminatboden betimmen

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
M.Koch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Laminatboden betimmen

Ich habe eine Wohnung mit Laminat übernommen, die Vermieter gaben mir das Recht also die Freigabe,ich könnte machen was ich möchte.Nur Bauänderungen oder ähnliches geht natürlich nicht,ohne Absprache. Meine Mutter war bei jedem Treffen dabei. Nun aber der Laminat gefiel mir farblich absolut nicht,altmodisch. Er war auch unter anderem falsch gelegt, der Übergang zu einem anderen Raum wurde einfach durch gelegt. Aus fachmännischer Quelle weis ich, das dieses absolut falsch ist. Dann habe ich mir einen neuen ausgesucht und bestellt. Mein Fehler war glaube ich, das ich keine Fotos gemacht habe.Habe beim letzten Treffen bei der Wohnungsübergabe, aber die Vermieter informiert, das ich einen neuen Laminat verlegen lasse. Weil er mir absolut nicht gefällt und altmodisch ist. Die Vermieterin wurde etwas zickig und verstand dieses nicht und war nicht wirklich einverstanden. Er sei doch noch gut usw., aber meiner und meiner Mutters Meinung nach, war dies nicht der Fall und sagten nein, ich möchte ihn nicht, ich habe mir einen neuen ausgesucht und bestellt. Sie wollte ihn sehen, als er ihn von meinem Handybild sah, sagte sie nein, er wäre ja viel zu dunkel. Das sprechen wir gleich mit meinen Mann ab. Dann als ihr Mann dazu kam, ging das diskutieren los. Er stellte sich nicht quer, bat nur darum das er sachgemäß und richtig usw. verlegt werden soll. Er war entgegenkommend, nur die Dame war nicht ganz einverstanden. Aber der Laminat war nicht ihr Eigentum gewesen, soweit ich weis, hat die Vormieterin hat ihn verlegt. Nun wohne ich seit 2 1/2 Wochen darin, bin aber noch nicht mit allem fertig. Bei einer Email zu ihr, wegen eines defekten Untertischgerätes, schrieb sie mir in der Antwort noch dazu; das sie gerne in meine Wohnung möchte um den Laminat sehen zu wolle, bat um einen Termin.
Ich war baff und frage mich nun, darf sie das und ist das alles so Rechtens? Können die Vermieter im nach hinein einfach noch darüber bestimmen. Ich habe ihn fachgemäß und richtig gut verlegen lassen, vom Stiefvater und Schwager, (die eh gute Handwerker sind) die schon sehr oft Laminat, auch Fliesen uva. verlegt haben. Sie haben es sich vor langer Zeit, fachmännisch bei einer Vorführung (Schulung) im Fachmarkt Bauhaus zeigen lassen und durften eh selbst Hand angelegen heisst, selbst mit machen. Bitte kann mir jemand schnellstens eine Antwort geben.

-- Editier von M.Koch am 09.01.2017 12:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von M.Koch):
Ich war baff und frage mich nun, darf sie das und ist das alles so Rechtens?


Klar, zumal ein Mangel gemeldet wurde.

Zitat (von M.Koch):
Ich habe eine Wohnung mit Laminat übernommen, die Vermieter gaben mir das Recht also die Freigabe,ich könnte machen was ich möchte.


Das kann man tun, bloß muss bei der Rückgabe der Wohnung das Laminat wieder liegen, dass den Vermietern besser gefällt zurückgegeben werden. Die Vermieter müssen dulden, das der Mieter die Wohnung während der Mietzeit so gestaltet, wie es ihm gefällt, nur bei der Rückgabe muss es wieder so aussehen wie bei der Übernahme.

Wurde der Laminatboden irgendwo aufbewahrt, damit er beim Auszug wieder verlegt werden kann? Sonst muss da wieder ein ähnlicher rein, der vorher dort lag.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Das kann man tun, bloß muss bei der Rückgabe der Wohnung das Laminat wieder liegen, dass den Vermietern besser gefällt zurückgegeben werden. Die Vermieter müssen dulden, das der Mieter die Wohnung während der Mietzeit so gestaltet, wie es ihm gefällt, nur bei der Rückgabe muss es wieder so aussehen wie bei der Übernahme.

Jein. Wenn der Mieter Einrichtungsgegenstände des Vermieters (hier Laminat) entsorgt, so ist er bei Beendigung des Mietverhältnisses schadensersatzpflichtig. D.h. er muss dem Vermieter den Schaden ersetzen, der durch die Zerstörung des Vermietereigentums entstanden ist. Nur ist dieser Schadensersatz in der Regel wesentlich niedriger, als von einigen Vermietern angenommen. Denn es muss der Zeitwert berücksichtigt werden.

Als Ansatzpunkt: Nehmen wir an, dass Vermieterlaminat war bei Einzug 10 Jahre alt und hatte eine durchschnittliche Haltbarkeit von 20 Jahren (hier http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf eine Tabelle dazu aus der Schweiz). Wenn der Mieter dann nach 5 Jahren Mietzeit auszieht, so wäre der Wert des Laminates um (10+5)/20 verringert. Der Vermieter könnte also nur 1/4 eines neuen Laminatbodens als Schadensersatz ansetzen. Der Schadensersatz kann je nach Alter also sogar bei 0 Euro liegen.

Zitat (von M.Koch):
IBei einer Email zu ihr, wegen eines defekten Untertischgerätes, schrieb sie mir in der Antwort noch dazu; das sie gerne in meine Wohnung möchte um den Laminat sehen zu wolle, bat um einen Termin.

Das Untertischgerät darf sie sich anschauen, für den Rest der Wohnung benötigt sie einen Grund. Neugierde gehört nicht dazu. Da du während der Mietzeit da jeden beliebigen Bodenbelag verlegen darfst (er darf nur die Bausubstanz nicht angreifen), hat sie kein Recht auf Kontrolle deiner Arbeit. Ich würde nur empfehlen, an der Stelle entgegenkommend zu sein, um das Mietverhältnis nicht von Anfang an zu vergiften. Soll sie sich das Laminat halt anschauen. Verbesserungsvorschläge kommentierst du dann halt mit einem freundlichen Lächeln und teilst ihr mit, dass du während deiner Mietzeit die Wohnung nach deinem Belieben gestalten wirst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Ich habe eine Wohnung mit Laminat übernommen, die Vermieter gaben mir das Recht also die Freigabe,ich könnte machen was ich möchte


Das ist sehr schwammig formuliert und nichts handfestes. Spätestens seit deinem Laminat-Umbauwunsch kommt dies zutage.

Um des lieben Friedens willen und weil es bis dato schon ausreichend Missstimmung um den neuen Bodenbelag gab, würde ich den VM in die Wohnung zur Besichtigung lassen - zumal der Laminat nach deiner Aussage ja topp verlegt ist! Im Idealfall kann der Boden auch drin bleiben, wenn du gehst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von M.Koch):
Ich habe eine Wohnung mit Laminat übernommen,

Von wem übernommen das Laminat? Vom Vermieter?



Zitat (von M.Koch):
Aber der Laminat war nicht ihr Eigentum gewesen, soweit ich weis,

Das sollte man mal verifizieren.
Denn wenn das Laminat vom Vermieter übernommen wurde,soricht einiges dafür, das es sein Eigentum ist.



Zitat (von M.Koch):
Dann als ihr Mann dazu kam, ging das diskutieren los.

Eine schriftliche Erlaubnis hat man vermutlich nicht?



Zitat (von M.Koch):
Ich war baff und frage mich nun, darf sie das und ist das alles so Rechtens?

Natürlich.
Warum sollte sie nicht mal schauen dürfen?


Und man hat ja auch 2 Gründe: Zum einen der gemeldete Mangel, zum anderen darf der Vermieter auch ma schauen, ob die Verlegearbeiten ordentlich ausgeführt wurde (Trittschalldämmung, Schallbrücken)




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
zum anderen darf der Vermieter auch ma schauen, ob die Verlegearbeiten ordentlich ausgeführt wurde (Trittschalldämmung, Schallbrücken)

Aus reinem Interesse: Wie will man eine fehlende Trittschalldämmung sehen? Aufreissen darf der Vermieter das Laminat nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aus reinem Interesse: Wie will man eine fehlende Trittschalldämmung sehen?

Zum einen ist er ja noch nicht ganz fertig wie er schrieb, da kann man eventuell noch mal "drunterschauen".
Zum anderen gibt es da auch Testmöglichkeiten (wobei ich nicht glaube, das dieVermieterin da Gerätschaften anschleppt, aber man weis ja nie)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aus reinem Interesse: Wie will man eine fehlende Trittschalldämmung sehen? Aufreissen darf der Vermieter das Laminat nicht.

Fest drauf treten und ein wenig hüpfen.

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