Hallo, konnte mich bei den Kategorien nicht entscheiden - daher hier. Unser 1. Vorstandsvorsitzende hat den Verein fristlos zum 30.04. verlassen. Wie im Tierschutz üblich war sie auch auf eigenen Wunsch, Sammelstelle für Sachspenden und Futter. Sie verlangte einen schnellen Abholtermin der Spenden. Daraufhin haben wir kurzfristig letzten Samstag dort aufgeladen. Es ist nun noch ein Restbestand übrig, da nicht alles in die Fahrzeuge passte. Ich hatte ihr vorher mitgeteilt, sie möge doch bitte eine Ladeliste erstellen o.ä., damit ich die Ladefläche für den Transport berechnen kann. Sie weigerte sich mit dem Hinweis wir könnten gerne vorher selbst vorbeikommen (über eine Stunde Fahrt) und schauen. Diese Vorschau habe ich abgelehnt, da wir ja schon sehr kurzfristig die Abholung terminiert hatten. Nun droht sie damit Lagerkosten in Rechnung zu stellen, wenn wir nicht zügig den Rest abholen. Wir möchten nun wissen, ist so eine Berechnung legitim? Wenn ja wie hoch darf man sowas berechnen? Gibt es da eine Regelung?
Lagerkosten in Rechnungen stellen - Tierschutzverein
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Damit wird sie kaum Erfolg haben wird, da dazu wohl nichts geregelt ist, oder?
Außerdem war die 1. Abholung letzten Samstag war vor 5 Tagen - das ist lächerlich, jetzt schon Druck zu machen.
Wann wird den Fuhre 2 erledigt?
Dir Gerichte sprechen von einer angemessene Frist. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Die ist hier wohl noch nicht verstrichen.
Eine Inverzugsetzung ist auch nochnicht erfolgt.
Dazu gibt es auch keine wirkliche Vereinbarung bezüglich der Lagerkosten.
Schlechte Aussichten für Lagerkosten durchzusetzen...
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