Hallo, ich habe mal eine Frage zum Lageplan.
Ein vorhandenes Bauwerk, welches auf 2 verschiedenen Flurstücken oder auch Grundstücken steht, soll umgebaut werden. Für den Bauantrag ist ein Lageplan erforderlich. Wo bekommt man diesen? Gibt es einen amtlichen oder muss dieser selbst durch einen Architekten erstellt werden? In der Hoffnung eine Antwort zu erhalten wünsche ich ein schönes Wochenende.
Lageplan für Flurstücke
Verbaut?
Verbaut?
Hallo
Den Lageplan bekommst du im örtlichen Katasteramt.
Gruß Terse
Und warum macht das nicht dein Architekt?
Bei uns (Bayern+Hessen) kenne ich das nur so.
Schliesslich weiss der Architekt auch am besten welche Zusatzdaten/Zusatzangaben er ggf. mitbestellen muss.
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Was soll der Architekt machen, den Lageplan anfertigen? Es ist NRW.
Nein, "bestellen" bedeutet nicht "anfertigen".
Der Lageplan wird vom Architekten je nach Bundesland z.B. beim Katasteramt (Bayern) oder beim zuständigen Vermessungsbüro (Hessen) bestellt.
weitere Erklärungen z.B. für NRW findet man z.B. unter
http://www.vermessung-rls.de/leistungen/amtliche-taetigkeiten/amtlicher-lageplan/
http://www.skutta.eu/amtlicher_lageplan.xml
(oder selbst mal die Suchmaschine bemühen)
Danke für die Informationen. In die Richtung gingen unsere Überlegungen auch.
Nur wollen wir nicht bauen. Der oben geschriebene Umbau fand vor 20 Jahren statt.
Wie sich jetzt herausstellte ist der Lageplan, den Architekt und Bauträger verwendeten falsch.
Nun haben wir Eigentümer der Wohnungen ein Problem.
Ob der vor 20 Jahren benutzte Lageplan falsch war, läßt sich nur mit Hilfe des Katasteramtes klären. Dort kann man prüfen, ob der beim Umbau benutzte Lageplan mit der damaligen Flurkarte übereinstimmt.
Frage: Welches Problem ist denn erst 20 Jahre später aufgefallen und bereitet jetzt Probleme?
Bei uns (Bayern+Hessen) tragen die für den Bauantrag erforderlichen amtlichen Lageplanauszüge Erstellungsdatum und Siegel (Bayern vom Vermessungsamt - Hessen vom zuständigen Vermessungsbüro).
Zu alte Lageplanauszüge werden vom Bauamt bei Einreichung der Bauvorlagen abgelehnt (wobei ich nicht sagen kann, was als "zu alt" beurteilt wird).
Unter Umständen spiegelt ein Lageplanauszug nicht die tatsächlich bestehenden Verhältnisse wieder (bei den dort dargestellten Gebäuden) - das kann dadurch begründet sein, dass Änderungen eben so ihre Zeit brauchen bei den Ämtern oder dass z.B. eine bauliche Veränderung nicht vorschriftsgemäß über ein Bauantragsverfahren oder bei verfahrensfreien Vorhaben über eine Anzeige dem Bauamt (und damit auch dem Katasteramt) gemeldet wurde (etwaige negative Folgen hat dann aber nicht der Nachbar zu vertreten).
Bei Bauvorhaben in Grenznähe darf sich der Bauherr aber sowieso nicht alleine auf den Lageplan verlassen - ggf. müssen eben die Grenzpunkte und Grenzverläufe laut Katasteramt vor Ort überprüft werden. Der Architekt wäre dann ggf. wieder in der Haftung wenn er mit mehr als nur den Leistungsphasen 1-4 (Bauantrag) beauftragt war - sondern eben insbesondere auch mit Lph 8 (Bauüberwachung).
Damit die Frage nicht unter den Tisch fällt wiederhole ich nochmal:
ZitatFrage: Welches Problem ist denn erst 20 Jahre später aufgefallen und bereitet jetzt Probleme? :
Und jetzt?
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