Lärmbelästigung trotz einstweiliger Anordnung

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
AnonDew
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung trotz einstweiliger Anordnung

Hallo!
In diesem Fall geht es um einen Nachbarn, gegen den man vor Jahren eine einstweilige Anordnung erwirkt hat. Nun ist da manch Monate Ruhe, aber oft kommt es dann auch vor, dass wochenlang ganz unregelmäßig und laut Musik von ihm ausgeht. Der Geräuschpegel ist nicht einmal das Problem, sondern der Bass. Und das weiß der Nachbar auch, da er bereits darauf hingewiesen wurde.
Aufgrund der Unregelmäßigkeit bringt es auch selten etwas, die Polizei zu rufen (da es ohnehin auch tagsüber vorkommt).

Jetzt zu meiner Frage: Ist das bereits ein Verstoß gegen die einstweilige Anordnung und kann man darüber etwas tun oder muss man in den sauren Apfel beißen und hoffen, dass die Polizei ihn mal erwischt, während die Musik an ist bzw. eine Unterlassungsklage erwirken?

Vielen Dank schonmal.
LG
AnonDew

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von AnonDew):
Ist das bereits ein Verstoß gegen die einstweilige Anordnung


Um das zu beantworten, müsste man erst mal deren Inhalt und die genauen Taten kennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.707 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen