Hallo!
In diesem Fall geht es um einen Nachbarn, gegen den man vor Jahren eine einstweilige Anordnung erwirkt hat. Nun ist da manch Monate Ruhe, aber oft kommt es dann auch vor, dass wochenlang ganz unregelmäßig und laut Musik von ihm ausgeht. Der Geräuschpegel ist nicht einmal das Problem, sondern der Bass. Und das weiß der Nachbar auch, da er bereits darauf hingewiesen wurde.
Aufgrund der Unregelmäßigkeit bringt es auch selten etwas, die Polizei zu rufen (da es ohnehin auch tagsüber vorkommt).
Jetzt zu meiner Frage: Ist das bereits ein Verstoß gegen die einstweilige Anordnung und kann man darüber etwas tun oder muss man in den sauren Apfel beißen und hoffen, dass die Polizei ihn mal erwischt, während die Musik an ist bzw. eine Unterlassungsklage erwirken?
Vielen Dank schonmal.
LG
AnonDew
Lärmbelästigung trotz einstweiliger Anordnung
23. Juli 2017
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Frage vom 23. Juli 2017 | 10:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung trotz einstweiliger Anordnung
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