Lärmbelästigung durch Nachbarn im Altbau - Im Winter knarzende Decken

17. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
alx89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Nachbarn im Altbau - Im Winter knarzende Decken

Hallo Zusammen,

ich bin auch ein Leidensgenosse, was zu laute Nachbarn angeht. Das Problem geht jetzt schon seit 1,5 Jahren. Wir wohnen in einem Altbau und es sind wohl nur einfache Holzbalkendecken zwischen den Wohnungen. Der Mieter über uns hört zu unmöglichen Zeiten laute Musik und trampelt (wirklich trampeln) durchgehend in der Wohnung. An Durchschlafen ist nicht mehr zu denken. Im Winter verziehen sich anscheinend die Holzbalkendecken und jetzt knarzt es zusätzlich noch bei jedem Schritt des Obermieters. Das heißt wir haben doppelte Lärmbelästigung. Muss dieses Knarzen in einem Altbau hingenommen werden?

Ganz vielen Dank vorab, falls mir hier jemand helfen kann.
Liebe Grüße

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von alx89):
Muss dieses Knarzen in einem Altbau hingenommen werden?

Nö. Man kann dem Viermieter Geld geben um die Deckein umzubauen, Ohropax kaufen oder ausziehen.

Ansonsten ist das vertragsgemäßer Zustand, da bei einem Altbau das (neben hohen Decken) ein bekanntes und typisches Element ist.

Es soll sogar Leute geben die extra deswegen einen Altbau mieten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alx89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort. Allerdings haben wir keine hohen Decken und es geht auch nicht um die typischen knarzenen Dielen oder Böden in Altbauten. Das Geräusch findet nur im Winter bei Tritten statt, da sich hier das Holz der Böden (Holzbalkendecke) anders bewegt durch die Kälte. Im Sommer ist davon nichts zu hören, d.h. auch bei Einzug war das nicht ersichtlich.

Viele Grüße

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, und wie soll sich der Mieter bewegen? Als Flugtaube?

wirdwerden

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, und wie soll sich der Mieter bewegen? Als Flugtaube?

wirdwerden


ymmd ... lange nicht mehr so gelacht!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Gegen zu laute Musik und absichtlich gemachten Lärm (wenn er tatsächlich über das Maß normaler Lebensgeräusche hinausgeht) kann man sich wehren, in dem man den Vermieter oder ggfs. die Polizei veständigt.
Gegen den "Charme" eines Altbaus aber nicht.

2x Hilfreiche Antwort

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