Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Wir wohnen rückseitig eines Möbelhauses. Seit einiger Zeit werden wir durch das Gebläse dieses Geschäftes in unserer Ruhe stark beeinträchtigt. Dieses Gebläse läuft in einer monotonen und sehr lauten Lautstärke fast den ganzen Tag über. In den letzten, wärmeren Tagen, heult das Teil bis in den späten Abend und die Nacht hinein, so dass es nicht möglich ist draußen zu sitzen.
Meine Fragen daher:
1. Ist es erlaubt, dass das Gebläse durchgehend, d. h. auch weit nach 20.00 Uhr abends, läuft?
2. Wie laut darf dieses maximal sein?
3. Kann man rechtlich dagegen vorgehen und gibt es Beispiele aus der Rechtssprechung?
4. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung solche Fälle?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte, ansonsten entfallen wohl in den nächsten Jahren die sommerlichen Grillabende :-((
Lärmbelästigung durch Gebläse eines Möbelhauses
28. Juli 2003
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Frage vom 28. Juli 2003 | 21:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Gebläse eines Möbelhauses
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