Lärmbelästigung - darf man die Wohnung mit so vielen Personen überhaupt nutzen?

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ubootfahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Lärmbelästigung - darf man die Wohnung mit so vielen Personen überhaupt nutzen?

Hallo,
über mir wohnen als Mieter auf 80 m² eine 4 köpfige Familien aus dem Kosovo.
(die beiden Kinder ca.17 und 22 Jahre alt)
An vielen Wochenden und an allen Feiertagen kommen dann für ein paar Tage die ganze Familie mit sehr vielen Leuten zusammen und machen dementsprechend Lärm.
Jetzt zu Weihnachten waren dort für 9 Tage 10 (zehn!) Kinder und ca. 7 Erwachsende.
Der Lärm ist dann natürlich tagelang ohrenbetäubend,teilweise durch die Erwachsenden auch nachts.
Ein netter Brief und eine freundliche Bitte um Rücksichtnahme brachte mir z.B. die Bemerkung ein: "ich solle mir eine andere Wohnung suchen und ob ich keine Kinder mag"
Dem Eigentümer der Wohnung geht es vor allem um die Zahlung der Miete,hat wohl keinen Sinn dort weiter zu bohren.
Die weiteren Mitbewohner (sonst alles Eigentümer) haben aus Angst noch nichts unternommen.
Weiß jemand ob es vielleicht zweckbestimmungswidrig ist die Wohnung mit so vielen Personen zu nutzen-oder vielleicht einen Rat ?
MfG Frank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
oder vielleicht einen Rat ?


Wenn es sich um Ruhestörung handelt: Polizei rufen. Allerdings vorher sich erstmal kundig machen, wie in ihrem Bundesland Ruhestörung definiert ist.

Ansonsten Protokoll über Lärmbelästigung führen und den Vermieter darüber in Kenntnis setzen und um Abhilfe bitten, ggf mit "Androhung" einer Mietminderung.

quote:
Weiß jemand ob es vielleicht zweckbestimmungswidrig ist die Wohnung mit so vielen Personen zu nutzen.


Hier in Berlin ist so etwas nicht zulässig (jedenfalls sagte mir dies mal eine Wohnungsgesellschaft bei einem ähnlichem Problem). Allerdings ist ein Besuch ja keine dauerhafte Nutzung. ;)

quote:
Die weiteren Mitbewohner (sonst alles Eigentümer) haben aus Angst noch nichts unternommen.


Das wundert mich etwas, da normalerweise speziell die Eigentümer in selbstgenutzen Wohnungen ihre Ruhe haben wollen. ;)

Wie getextet, wäre ihr erster Ansprechpartner der Vermieter.

die_wurzel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ubootfahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
an den Vermieter wenden wäre wirklich einfach,wenn ich denn Mieter wäre!
Leider bin ich auch Eigentümer und bin somit eigentlich machtlos.
Ich habe mich auch schon telefonisch an den Eigentümer der Wohnung über gewandt-absolut ohne Erfolg,er kriegt ja seine Miete.
Heute war ich beim Ordnungsamt,auch dort wurde mir gesagt ich kann nichts tun.
Polizei rufen nutzt in der Regel auch nichts,spätestens nach dem zweiten mal kommen die nicht mehr.(Worte des Ordnungsamtes-und wohl auch Realiät).
Als Eigentümer meiner selbst genutzten Wohnung hätte ich natürlich auch gerne meine Ruhe-dank dieser freundlichen,ausländischen Mitbürger werde ich wohl keine andere Wahl als den Verkauf haben.

MfG ubootfahrer

2x Hilfreiche Antwort

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