Lärm, Schmutz, Abgase - Recht auf saubere Luft und Ruhe?

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.07.2017 17:18:19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm, Schmutz, Abgase - Recht auf saubere Luft und Ruhe?

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgende Situation.

Wir wohnen mit 5 Personen, darunter ein Kleinkind, an der B65 bei Barsinghausen, nahe der Autobahn A2. Aufgrund der vielen Umbaumaßnahmen an der B65 sowie A2 und weiteren Straßen in unserer Umgebung, sowie vieler Unfälle kommt es seit vielen Jahren immer wieder zur Staubildung. Dadurch ist es laut, dreckig und es stinkt ganz einfach nach Abgasen. Zudem - sofern möglich - fahren die meisten Verkehrsteilnehmer deutlich zu schnell, besonders am späten Abend und am Wochenende.

Wir möchten dies nicht länger hinnehmen. Es gibt weder eine Ampelanlage um die Straße zu überqueren, noch einen Blitzer oder regelmäßige Kontrollen. Zudem ist auf dem Abschnitt vor unserem Haus eine maximale Zulassung von 12,5 Tonnen. Stört aber niemanden und es wird auch nicht kontrolliert.

Was mich betrifft, gehe ich einfach davon aus, ein Recht auf Saubere Luft und vor allem auf Ruhe zu haben. Es kann einfach nicht angehen, dass es niemanden interessiert was hier passiert.

Was können wir machen? Kann ich zunächst die Feinstaubbelastung prüfen lassen? Lärmbelastung? Das hier 40 Tonner fahren, geht an die Substanz unserers Hauses, welches nebenbei bemerkt, VOR(!) der B65 hier war und seit jeher in Familienbesitz ist.

Es wäre wirklich toll, wenn sich jemand in diesem Bereich auskennt und uns helfen könnte. Es reicht wirklich!

...kann man ab 21 Uhr Tempo 30 fordern, einen Blitzer und ggf. Steuerentlastungen aufgrund der Gegenebheiten oder ähnliches?

Grundrechte verletzt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Trollalarm???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Fordern können Sie alles, was sie wollen. Die Durchsetzung ist das Problem. Bei der Summe an Problemen würde ich eigentlich am ehesten daran denken, in die örtliche Politik zu gehen und das Problem an der Wurzel zu packen (Stadtrat, Bürgermeister o.ä.). Anders sehe ich da nicht viele Aussichten. Es sind einfach zu viele andere Interessen beteiligt, daneben werden sie als Einzelperson von außerhalb nicht ankommen. Es sei denn, Sie wollen extrem viel zahlen und jahrelang prozessieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Dunkirk):
Kann ich zunächst die Feinstaubbelastung prüfen lassen? Lärmbelastung?

Selbstverständlich, dafür gibt es Gutachter welche man beauftragen kann, allerdings wird man einen Gutachter auch selbst bezahlen müssen.
Zitat (von Dunkirk):
unserers Hauses, welches nebenbei bemerkt, VOR(!) der B65 hier war und seit jeher in Familienbesitz ist.

Tja dann hat die Vorgängergeneration eben versäumt zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahren eben Bedenken an zu melden. Oder man sollte mal auch die Vergangenheit beleuchten:
Wiki sagt folgendes zu der Straße:
Zitat:
Die Landstraße von Hannover nach Minden führte zwischen Bückeburg und Stadthagen über das Territorium des Fürstentums Schaumburg-Lippe. Diese wichtige Verbindung wurde ab 1782 zu einer Chaussee ausgebaut, deren Unterhalt bis 1903 durch ein Wegegeld finanziert wurde.

Der Straßenbau westlich von Osnabrück begann 1818 mit dem Streckenabschnitt Osnabrück–Lotte. Die Straße zwischen Rheine und Ibbenbüren wurde 1850 fertiggestellt. Wesentlich schwieriger war der Straßenbau rund um Rheine, weil hier die Staatsgrenze zwischen Preußen und dem Königreich Hannover überquert werden musste. Als letzter Streckenabschnitt wurde die Teilstrecke Salzbergen - Bentheim - Oldenzaal in den Jahren 1856–1857 vollendet.


Zitat (von Dunkirk):
Was mich betrifft, gehe ich einfach davon aus, ein Recht auf Saubere Luft und vor allem auf Ruhe zu haben. Es kann einfach nicht angehen, dass es niemanden interessiert was hier passiert.

Es gibt heute durchaus recht strenge Normen und Vorschriften in Wohngebieten, jedoch ist der Standort an einer Straße hier nicht gültig. Es werden von den Behörden regelmäßig entsprechende Meßungen und auch Verkehrszählungen durchgeführt, und wie man weiter lesen kann, ist ja ein Ausbau / Umbau geplant, sogar Ortsumgehungen sind laut den Berichten im Gespräch.


Zitat (von Dunkirk):
Es wäre wirklich toll, wenn sich jemand in diesem Bereich auskennt und uns helfen könnte. Es reicht wirklich!

Dafür muss man sich einen Anwalt für Verwaltungsrecht nehmen, welcher auch entsprechende Zulassungen bei den Gerichten hat. Allerdings werden solche Dinge in der Regel auch von keiner Rechtsschutz übernommen, da die Straße bereits seit sehr langer Zeit besteht, und Verwaltungsrecht meist gar nicht Bestandteil ist.
Zitat (von fb367463-2):
Es sind einfach zu viele andere Interessen beteiligt, daneben werden sie als Einzelperson von außerhalb nicht ankommen.

Der Interessenkonflikt öffentliches Bedürfnis vs privates Recht steht hier im Vordergrund, aus dem Grund wird auch nie ein Bahnlinie stillgelegt.
Zitat (von Dunkirk):
ann man ab 21 Uhr Tempo 30 fordern, einen Blitzer und ggf. Steuerentlastungen aufgrund der Gegenebheiten oder ähnliches?

Klar kann man alles fordern, nur nicht durchbringen. Vor allem sollte man sich über Sinnhaltigkeit eines Anliegen Gedanken machen, Tempo 30 an einer Durchfahrtsstraße vergrößert die Feinstaubelastung und erhöht den Lärmpegel, zudem verbringen die Fahrzeuge noch mehr Zeit auf der Straße vor dem Haus.

Man muss sich entscheiden, entweder man wartet ab, ob sich die Straßenführung ändert, oder man hält die Umstände für seine Verhältnisse nicht mehr als hinnehmbar, dann hilft nur Verkauf (sofern man Eigentümer ist) und man geht aufs Land, in der Gegend ist der Immomarkt noch nicht angespannt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
in die örtliche Politik zu gehen und das Problem an der Wurzel zu packen (Stadtrat, Bürgermeister o.ä.).

Da dort Bundesstraße und Autobahn beteiligt sind, dürfte die örtliche Politik zu nidirg angesiedelt sein.



Zitat (von Dunkirk):
Was mich betrifft, gehe ich einfach davon aus, ein Recht auf Saubere Luft und vor allem auf Ruhe zu haben.

Dann sollte man sich mal mit den Gesetzen und Normen beschäftigen und in der Realität ankommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Dunkirk):
Wir möchten dies nicht länger hinnehmen
Zieht ins idyliische Grün.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Es gibt sogar einen Rechtsanspruch, daß die Bundesregierung isländischen Vulkanen untersagt, Asche und Feinstaub auszustoßen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
bei so einer Klagen, streiten Sie mit Ihrem privat Vermögen.
Der Staat,Stadt oder Gemeinde mit Steuergeldern ;) .
Gruß

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