Ladung als Zeuge/Beklagter - Termin verschieben wg. Einschulung d. Kindes - möglich?

28. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
Ladung als Zeuge/Beklagter - Termin verschieben wg. Einschulung d. Kindes - möglich?

Hallo liebes Forum,

in einem laufenden Rechtsstreit bin ich als Beklagter bzw. "Zeuge" vom Gericht geladen worden.
An diesem Tag ist aber auch die Einschulung meines einzigen Sohnes.
Akzeptiert das Gericht in der Regel einen solchen Umstand, und welche Unterlagen muss ich dazu wohl vorlegen, um den Termin verschieben zu lassen?
Dass an diesem Tag die Einschulungen der "i-Männchen" stattfindet ist wohl bekannt.

Danke für eure Einschätzungen!


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Als Beklagter kann man nicht Zeuge sein. Sind Sie Beklagter und Ihr persönliches Erscheinen wurde angeordnet?

Ansonsten kann ein Termin im Zivilprozess nur aus erheblichen Gründen verschoben werden. Sollte der Termin in der Zeit vom 01.07. - 31.08. stattfinden, braucht man allerdings auch keinen erheblichen Grund. Da hilft dann § 227 Abs. 3 ZPO , es sei denn es liegt einer der genannten Ausnahmefälle vor. Man muss allerdings darauf achten, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Da gibt es nur ein Zeitfenster von 1 Woche nach Zugang der Ladung.

Ansonsten würde ich die Verlegung einfach beantragen und abwarten was passiert.

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#2
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Ja genau, persönliches Erscheinen wurde angeordnet.
Der Termin ist vor dem 31.08., ergo könnte ich "Glück" haben?

Soweit ich das aus den Paragraphen lese, könnte ich aber gegen eine Entscheidung des Richters nichts tun und würde dann die Einschulung meines einzigen Kindes verpassen?
(Natürlich könnte ich fern bleiben und das Bußgeld und das Versäumnisurteil riskieren, schon klar ;) )

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Soweit ich das aus den Paragraphen lese, könnte ich aber gegen eine Entscheidung des Richters nichts tun und würde dann die Einschulung meines einzigen Kindes verpassen? Ja - steht doch deutlich drin...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Danke für eure Einschätzungen, ich werde also auf die Entscheidung des Gerichts warten und hoffe inständig, an diesem einmaligen Lebensereignis teilhaben zu können.
Ich weiß leider nur noch nicht was ich tue, wenn das Gericht den Termin nicht verschiebt...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Einschulung dauert doch nur relativ kurz. Vielleicht kann das Gericht die Vernehmung in die Mittagszeit verlegen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Bitte definieren Sie "relativ kurz"?
Aus Berichten von Bekannten, wessen Kinder im letzten Jahr eingeschult wurden, war der Gesamtprozess "Einschulung" kein "relativ kurzer". Denn es gibt ja auch noch Veranstaltungen drumherum, an welchen ich als Vater unbedingt teilnehmen möchte.
Dieses Ereignis ist nun mal keine Urlaubsreise, welche man beliebig oft wiederholen und verschieben kann.

1x Hilfreiche Antwort

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