Ladendiebstahl und falsche Angaben

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Yunglean
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl und falsche Angaben

Hallo,

ich komme zwar aus Österreich, trotzdem würde ich mich auf Hilfe freuen!

Ich weiß leider wie dumm, dass ist und, dass es ein Fehler ist, ich bin trotzdem komplett ratlos.

Ich war einkaufen. bin sehr spät aufgestanden und war noch verschlafen. Ich wollt mir paar Sachen für mein Frühstück kaufen und hab im Laden ein kleines Brötchen (wert 40 cent) gegessen und wollte zahlen, das Brötchen war schon gegessen und ich hab vergessen es bei der Kasse anzumerken, somit hab ich nicht dafür gezahlt. Prompt stand der Ladendetektiv und hat nach der Rechnung gefragt, da stands natürlich nicht drauf. Ich wurde in das Büro gebeten und sollte meine Personalien angeben.

Vorab, ich bin ein pathologischer Lügner. Ich hab noch nie in meinem Leben geklaut noch sonstige Straftaten verübt, habe keine Vorstrafen. Ich hielt die ganze Sache für ungerecht (bitte kei Kommentar dazu, das waren meine spontanen Gedanken). Ich habe ihm meinen alten Schülerausweis gegeben, im Affekt gab ich aber eine falsche Adresse, eine falsche Telefonnummer und einen falschen Beruf an. Anmerken will ich, dass ich 18 Jahre alt bin.

Ich bin sehr kreativ was Lügen angeht, deswegen hatte ich gleich einen Plan den ich nun sehr bereu. Ich habe eine Verlustmeldung aufgegeben für meine Geldbörse. Und wollte alles leugnen was da vorgefallen ist. Aussehen ändern (Haare schneiden, etc). Im Endeffekt wollte ich bewirken, dass es den Eindrucken machen soll, als wäre der Ausweis von einer fremden Person benutzt worden und ich sollte der Ahnungslose sein der seine Geldbörse verloren hat. Die Fehler bewusst eigebaut weil die Person meine genauen Daten nicht kennen kann, außer das was auf dem Ausweis steht. Noch dazu wohne eine Stunde von diesem Laden entfernt, also wieso sollte ich mich dort aufhalten, meine Familie lebt dort auch nicht. Fals ein Brief zu mir geschickt wird auf Ahnungslos tun.

Kameras gab es keine, die einzige Beweislast kommt von den Zeugen, deswegen wollte ich mein Aussehen ändern. Außerdem wurde die Polizei nicht gerufen, hab sozusagen die Identität nur der Security falsch angegeben.

Inzwischen bereu ich die Entscheidung sehr und umso ratloser bin ich was ich jetzt tun soll.

Rechtschreibfehler bitte nicht beachten, wurde am Handy getippt.


Ich bin für jede Hilfe dankbar

-- Editiert von Yunglean am 13.01.2018 00:51

-- Editiert von Yunglean am 13.01.2018 00:53

-- Editiert von Yunglean am 13.01.2018 01:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vorab, ich bin ein pathologischer Lügner. Ich hab noch nie in meinem Leben geklaut noch sonstige Straftaten verübt, habe keine Vorstrafen.


Made my day. :grins:

Zur Sache selbst:

Hier dürfte durch Ihre wissentlich falsche Verlustanzeige der Tatbestand Mittelbare unrichtige Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 ÖStGB erfüllt sein.

Im Grund habe Sie sich wegen eines lächerlichen Brötchens im Wert von nicht einmal einem Euro ein riesen Fass aufgemacht. Ein Verfahren wegen Diebstahl wäre in diesem Fall, sofern Sie tatsächlich bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wohl zu 99 % wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Durch Ihre Heldentat sind die Chancen auf eine Einstellung jedoch erheblich gesunken.

Im Falle meiner Verurteilung, die hier nicht unwahrscheinlich ist, dürfte eine Geldstrafe die Folge sein. Da ändert es auch m. E. nach nichts an den Tatsachen, dass Sie lt. Ihrer eigenen Aussage ein pathologischer Lügner sind, denn den Eindruck, dass Sie nicht zurechnungsfähig wären, machen Sie jedenfalls nicht.

Da haben Sie sich wirklich selbst so richtig ins Knie geschossen.


Grüße
PP

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yunglean
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Frage die mich weiter beschäftigt, inwiefern ist es nachverfolgbar?

Niemand kann beweisen, dass ich meine Geldbörse nicht verloren hab.

Wie können sie ohne Kamera, Fotobeweis noch Identitäsaufnahme beweisen, dass Ich in dem Laden anwesend war und nicht wirklich eine Person die meine Geldbörse gefunden hat. Noch dazu mit Alibi einer vertrauten Person.

Für was würde genau eine Geldstrafe anfallen?

Danke auf Jedenfall für die Antwort auch wenn sie eher ernüchternd ist

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Yunglean):
Wie können sie ohne Kamera, Fotobeweis noch Identitäsaufnahme beweisen, dass Ich in dem Laden anwesend war

Durch das älteste Beweismittel der Welt: den Zeugen und seine Aussage



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yunglean
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Deswegen Aussehen ändern (andere Brille, Haare, usw) und bis da iwas weiter geht in der Sache wird sicher Zeit vergehen. Die können sich über eine längere Zeit das Gesicht nicht genau einprägen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Deswegen Aussehen ändern (andere Brille, Haare, usw) und bis da iwas weiter geht in der Sache wird sicher Zeit vergehen. Die können sich über eine längere Zeit das Gesicht nicht genau einprägen


Wachen Sie mal auf. So langsam muss man doch an Ihrer Vernunft zweifeln.

Sie denken schon, Sie wären ein ganz ein Schlauer oder? Mein Tipp: Nicht zu viele Krimis im Fernsehen ansehen. Das ist hiet nicht Criminal Minds.

Sie haben ein Brötchen im Wert von ein paar Cent geklaut und haben sich dann mit der absurden Idee, zur Tatverschleierung flasche Angaben bei einer Verlustanzeige zu machen, erst so richtig Ärger beschert.
Zum Vergleich: Das wäre wohl dasselbe, wenn man bei einer Verkehrskontrolle wegen einem kaputten Rücklicht mit 150 durch eine geschlossene Ortschaft flüchtet.

Da können Sie machen, was Sie wollen. Da kommen Sie zu 99 % nicht mehr raus (außer in Ihrer Scheinwelt, da mögen die Chancen ganz gut stehen).

Grüße
PP

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Yunglean):
Eine Frage die mich weiter beschäftigt, inwiefern ist es nachverfolgbar?

Niemand kann beweisen, dass ich meine Geldbörse nicht verloren hab.

Wie können sie ohne Kamera, Fotobeweis noch Identitäsaufnahme beweisen, dass Ich in dem Laden anwesend war und nicht wirklich eine Person die meine Geldbörse gefunden hat. Noch dazu mit Alibi einer vertrauten Person.

Für was würde genau eine Geldstrafe anfallen?

Danke auf Jedenfall für die Antwort auch wenn sie eher ernüchternd ist


Meine ernüchternde Antwort wäre: Wir geben hier keine Nachhilfe im nachträglichen Vertuschen von Straftaten.

Mein Rat: Stehen Sie doch einfach zu dem Mist, den Sie da gebaut haben. Das dient auch der persönlichen Psychohygiene. Mit Ihren tollen Ideen reiten Sie sich nur noch tiefer rein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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