Ladendiebstahl über 50 Euro - dank Kaufkrankheit

17. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
AngelBrit
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl über 50 Euro - dank Kaufkrankheit

Ich wurde bei einem Diebstahl in einem Drogeriemarkt erwischt. Hinten habe ich das gesamte Diebesgut dem Detektiv gegeben, inkl. Personalausweis. Ich habe die Tat wörtlich passiv gestanden (nicht direkt gesagt: Ja, ich habe es getan. ", da er ja das Diebesgut bereits hatte). Ich habe mich dann entschuldigt bevor ich gegangen bin.

Der Wert liegt bei ca. 80-100 Euro (ca. 12-16 Artikel). Ich bin erwachsen und Ersttäterin.

Hinzu kommt, dass bei einem Erstgespräch mit einer Psychologin festgestellt wurde, dass ich eine Kaufsucht habe, ich es aber dank Arbeit bis jetzt nicht geschafft habe eine Therapie mit einem Psychologen zu vereinbaren. [Obwohl ich z. B. ein Produkt habe, und nichts mehr davon eigentlich bräuchte, kaufe ich trotzdem das nochmal (oder es in mehreren Varianten).] Von ihr habe ich eine Art Überweisungsschein bekommen, auf dem u.a. die Kaufsucht aufgelistet wurde, inklusive Empfehlung zu einer Verhaltenstherapie.

Ich habe seit kurzem kein festes Einkommen mehr, und habe dank meines Kaufwahns unter 1000 Euro auf dem Konto plus offene Beträge auf meiner Kreditkarte.

Ich schäme mich seit dem Vorfall Leute anzugucken, und bereue diese Tat schwerstens. Ich komme seit diesem Geschehnis nicht mehr zur Ruhe und will am liebsten alles ungeschehen machen. Deswegen erhoffe ich auf eine schnelle Antwort, damit ich weiß woran ich bin.

Was wird mich jetzt erwarten?
Gibt es Tips, die ich befolgen sollte? Wenn ja, welche?

Danke im Voraus für die Hilfe.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Naja, zunächst mal müssen Sie abwarten, ob der Laden überhaupt Strafanzeige erstattet. Das ist zwar wahrscheinlich, aber nicht zwingend.

Sie werden dann einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen, wo Sie sich zu der Tat äußern können. Es gibt da mehrere Felder zum ankreuzen (ist nicht in jedem Bundesland völlig identisch)

Ankreuzen sollten Sie:

1. Ich gebe die Tat zu
2. Mit Erledigung im Strafbefehlsverfahren bin/wäre ich einverstanden
3. Mit einer Einstellung nach § 153a StPO bin/wäre ich einverstanden

Dann gibt es auch noch ein "Freitextfeld" wo sie halt in eigenen Worten was schreiben können, also beteuern, dass es Ihnen leid tut und nicht wieder vorkommen wird. Ferner können Sie dort darum bitten, eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO in Erwägung zu ziehen (also, dass die Staatsanwaltschaft das in Erwägung ziehen möge). Sinn kann es auch machen das Netto-Einkommen anzugeben, denn daran wird die Strafe oder Auflage berechnet. Ob es Sinn macht, kommt drauf an, ob es eher hoch oder eher niedrig ist.

Darauf -eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage- wird es wahrscheinlich auch hinauslaufen. Für eine Einstellung ohne Auflage wird der Schaden (Preis der Waren) wohl etwas zu hoch sein. Für eine Verurteilung zu einer Geldstrafe bei einem Ersttäter wohl zu niedrig. Aber ausgeschlossen ist eine Verurteilung zu einer Geldstrafe auch nicht. Die würde sich dann wahrscheinlich im Bereich 15-20 Tagessätze bewegen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ergänzend:
Das hier

Zitat (von AngelBrit):
ich es aber dank Arbeit bis jetzt nicht geschafft habe eine Therapie mit einem Psychologen zu vereinbaren.

sollte man schnellstens koordiniert bekommen.


Denn beim Zweiten mal ist der "Ersttäterbonus" weg ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Sie jetzt nciht die Konsequenz aus Ihren Diebstählen ziehen dann wird das nächste Verfahren mit Sicherheit nicht mehr so glimpflich ablaufen wie das erste. Es ist hier dringend anzuraten, umgehend einen Therapieplatz zu suchen. Therapie kann man auch als Berufstätiger machen. Wenn es gar nicht geht lässt man sich stationär einweisen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Die Krankheit / psychischen Probleme sollten Sie übrigens besser erstmal nicht erwähnen.
Denn sowas wird beim Gericht entweder als mangelnde Einsicht gewertet ("Die Täterin versteckt sich hinter der Krankheit, anstatt die Tat ernsthaft zu bereuen"), was die Strafe nach oben treiben könnte - oder das Gericht lässt eine medizinisches Gutachten anfertigen, was die Angelegenheit sehr teuer für Sie macht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sehe ich auch so...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AngelBrit
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen, hilfreichen Antworten.

Ich habe ab jetzt erstmal kein Einkommen mehr, kriege Ende diesen Monats nurnoch die Hälfte meiner Ausbildungsvergütung und dann nichts mehr. Nächste Woche muss ich zum Arbeitsamt und ich hoffe, die kriegen keinen Bescheid davon.
Zudem müssen die offenen Beträge bei meinem Kreditinstitut bezahlt werden. Dazu kommen noch die Kosten für Miete, Strom, Lebensmittel,...

Deswegen ist es mir sehr wichtig, dass die Strafe trotz des hohen Wert des Diesbstahlgutes so niedrig wie möglich ausfällt. Ich kann das nie wieder tun und will es auch nicht mehr.

Gibt es Möglichkeiten, dass sich die Strafe mildern lässt?
Soll ich zu der Anhörung gehen, falls dies in einem Schreiben verlangt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Nächste Woche muss ich zum Arbeitsamt


Dann haben Sie ja wieder Einkommen. Einkommen im strafrechtlichen Sinn ist nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch z.B. ALG I und II, Wohngeld, Kindergeld (wenn man es selbst bekommt) und auch z.B: "freies Wohnen" bei den Eltern (oder wem auch immer) kann als sog. "geldwerter Vorteil" gewertet werden.

Zitat:
Gibt es Möglichkeiten, dass sich die Strafe mildern lässt?


Sie wird ohnehin mild ausfallen.

Zitat:
Soll ich zu der Anhörung gehen, falls dies in einem Schreiben verlangt wird?


Das wird zu 90% nicht passieren, sondern es wird wie gesagt ein Anhörungsbogen kommen. Falls doch eine Ladung kommt, müssen Sie selbst wissen ob Sie hingehen wollen oder nicht. Sie können hingehen und dort das sagen, was Sie auch in den Anhörungsbogen geschrieben hätten. Sie können auch nicht hingehen und stattdessen eine schriftliche Aussage zur Sache einreichen, in der sie die o.g. 3 Punkte einbauen und ansonsten das schreiben, was Sie auch in den Anhörungsbogen geschrieben hätten.

Wenn Sie in nächster Zeit arbeitslos sind, könnte man eine Geldstrafe (bei geringem ALG I/II-Bezug) auch nachträglich in gemeinnützige Arbeitsstunden umwandeln lassen. Auch bei einer Einstellung nach § 153a StPO kann statt einer Geld- eine Arbeitsauflage verhängt werden.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 18.06.2017 13:15

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AngelBrit
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Nächste Woche muss ich zum Arbeitsamt


Dann haben Sie ja wieder Einkommen. Einkommen im strafrechtlichen Sinn ist nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch z.B. ALG I und II, Wohngeld, Kindergeld (wenn man es selbst bekommt) und auch z.B: "freies Wohnen" bei den Eltern (oder wem auch immer) kann als sog. "geldwerter Vorteil" gewertet werden.

Zitat:
Gibt es Möglichkeiten, dass sich die Strafe mildern lässt?


Sie wird ohnehin mild ausfallen.

Zitat:
Soll ich zu der Anhörung gehen, falls dies in einem Schreiben verlangt wird?


Das wird zu 90% nicht passieren, sondern es wird wie gesagt ein Anhörungsbogen kommen. Falls doch eine Ladung kommt, müssen Sie selbst wissen ob Sie hingehen wollen oder nicht. Sie können hingehen und dort das sagen, was Sie auch in den Anhörungsbogen geschrieben hätten. Sie können auch nicht hingehen und stattdessen eine schriftliche Aussage zur Sache einreichen, in der sie die o.g. 3 Punkte einbauen und ansonsten das schreiben, was Sie auch in den Anhörungsbogen geschrieben hätten.

Wenn Sie in nächster Zeit arbeitslos sind, könnte man eine Geldstrafe (bei geringem ALG I/II-Bezug) auch nachträglich in gemeinnützige Arbeitsstunden umwandeln lassen. Auch bei einer Einstellung nach § 153a StPO kann statt einer Geld- eine Arbeitsauflage verhängt werden.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 18.06.2017 13:15


Danke für Ihre Antworten.

Leider hatte ich im Büro das Gefühl, dass diese Straftat sehr harte Konsequenzen für mich haben wird. Der Detektiv wollte ja wie gesagt am Anfang die Polizei rufen, weil das Diebesgut zu viel für ihn war.
Deswegen wundert es mich sehr, dass die meisten voraussagen, dass die Strafe milde ausfallen wird.

Wie kann ich mit der Polizei am besten eine Vereinbarung hinsichtlich der gemeinnützigen Arbeutsstunden erreichen? Nicht, dass ich am Ende als diejenige dastehe, die bestimmt wie es abläuft.

Sollte ich in dem Bogen noch mein Einkommen bzw. Kontostand erwähnen?

Für jede Hilfe bin ich wirklich sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Leider hatte ich im Büro das Gefühl, dass diese Straftat sehr harte Konsequenzen für mich haben wird. Der Detektiv wollte ja wie gesagt am Anfang die Polizei rufen, weil das Diebesgut zu viel für ihn war.
Deswegen wundert es mich sehr, dass die meisten voraussagen, dass die Strafe milde ausfallen wird.

Ladendetektive bauen immer eine Drohkulisse auf.

Zitat:
Wie kann ich mit der Polizei am besten eine Vereinbarung hinsichtlich der gemeinnützigen Arbeutsstunden erreichen?

So weit ist es noch gar nicht. Warten Sie erstmal ab, was kommt. Über gemeinnützige Arbeitsstunden kann man sprechen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, nicht vorher.

Zitat:
Sollte ich in dem Bogen noch mein Einkommen bzw. Kontostand erwähnen?

Wenn der Bogen kommt: Ja.
Allerdings sollten Sie nicht den Eindruck erwecken, wegen ihrer Finanzprobleme geklaut zu haben - darin sehen Staatsanwälte bisweilen Wiederholungsgefahr ("Sie hat geklaut, weil sie wenig Geld hat - also wird sie weiter klauen, wenn sie weiterhin wenig Geld hat. Um das zu verhindern ist eine harte Strafe nötig.")

By the way: Zusätzlich zur Polizei wird wahrscheinlich noch Post von dem Laden kommen, in dem die "Fangprämie" für den Ladendetektiv eingefordert wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Leider hatte ich im Büro das Gefühl, dass diese Straftat sehr harte Konsequenzen für mich haben wird. Der Detektiv wollte ja wie gesagt am Anfang die Polizei rufen, weil das Diebesgut zu viel für ihn war.
Deswegen wundert es mich sehr, dass die meisten voraussagen, dass die Strafe milde ausfallen wird.


Gefühle täuschen mitunter. Der Dedektiv hat keinerlei Einfluß auf die Höhe der Strafe oder überhaupt auf den Ausgang der Sache. Das einzige was er tun (oder lassen) kann, ist Anzeige zu erstatten.

Zitat:
Wie kann ich mit der Polizei am besten eine Vereinbarung hinsichtlich der gemeinnützigen Arbeutsstunden erreichen? .


Gar nicht. Weil die Polizei dafür nicht zuständig ist, sondern die Staatsanwaltschaft. Dafür muss man aber erstmal den Ausgang der Sache abwarten. Eine Umwandlung einer Geldstrafe in Arbeitsstunden passiert dann anschliessend im Strafvollstreckungsverfahrfen. Und auch bei einer Geldauflage zu einer Einstellung reicht es, wenn man nach deren Verhängung aktiv wird. Sie können sich ja einfach noch mal hier melden, wenn es soweit ist. Ich/wir erklären Ihnen dann, was Sie genau tun müssen.

Zitat:
Sollte ich in dem Bogen noch mein Einkommen bzw. Kontostand erwähnen?


Einkommen = ja,
Kontostand interessiert niemanden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AngelBrit
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Hilfe.
Leider habe ich heute rausgefunden, dass der Ladendetektiv bei meinem (seit kurzem ehemaligen) Arbeitgeber über den Vorfall berichtet hat. Jetzt weiß es jeder dort.
Ich kenne mich nicht so gut aus, jedoch gehe ich davon aus, dass dies nicht erlaubt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32913 Beiträge, 17281x hilfreich)

Wieso? Es gibt keine Schweigepflicht für Ladendetektive und solange er die Wahrheit erzählt, dürfte das legal sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Woher weiß der Detektiv denn wo Sie arbeiten?

Ansonsten stimme ich muemmal zu:
So lange der Detektiv wahrheitsgemäß berichtet hat, werden Sie kaum erfolgreich etwas dagegen unternehmen können.
Spricht aber natürlich auch nicht für Ihren ehemaligen Arbeitgeber, wenn dort alles gleich herumgetrascht wird.
Dass der Ladendetektiv etwas erzählt ist das eine, aber dass es sich dann gleich in der ganzen Firma herumspricht, lässt Ihre ehemaligen Kollegen auch in schlechtem Licht erscheinen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AngelBrit
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Letzte Woche habe ich die Vorladung bekommen. Mir wird schwerer Ladendiebstahl vorgeworfen. Laut Brief ist es beabsichtigt, mich zum Tatvorwurf zu vernehmen bzw. anzuhören.
Hingehen werde ich, nur wie soll ich mich verhalten, bzw. wie wird es verlaufen? Mir ist es sehr wichtig, alles zu tun, damit ich eine möglichst milde Strafe bekomme.
In ein paar Tagen ist es soweit und ich habe Angst, dass ich eine Geldstrafe bekomme, weil ich arbeitslos bin und wahrscheinlich demnächst eine Sperre für das Arbeitslosengeld 1 bekomme.
Mich macht die ganze Geschichte fertig, ich habe große Angst vor dem was mich erwarten wird.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32913 Beiträge, 17281x hilfreich)

wie wird es verlaufen? Ma wird Ihnen Fragen stellen und Sie werden die beantworten oder auch nicht.
In ein paar Tagen ist es soweit und ich habe Angst, dass ich eine Geldstrafe bekomme Wieso das denn? Sie sind doch offenbar zur Polizei vorgeladen - da gibt es vorläufig noch gar keine Strafe, denn die von einem Gericht festgelegt und nicht von der Polizei. Und übrigens kann man Geldstrafen auch abarbeiten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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