Ladendiebstahl - Nachtraegliche Strafanzeige?

18. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)
Ladendiebstahl - Nachtraegliche Strafanzeige?

Hallo zusammen,

so ist es bei mir passiert: Ich war heute in eine Drogeriemarkt, habe ich was fuer ca. 10€ gekauft und versucht ein dinge fuer 8€ zu klauen. Ich habe die entsprechende Sache in meine Ruecksacke versteckt. Als ich versuche der Laden zu verlassen, klang der Alarm-anlage.
Eine Mitarbeiterin/Verkauferin war vor-ort und hat die Dinge in der Ruecksacke gefunden; ich verlange dass ich diese sache von woanderes gekauft hatte.
Als sie nach hinten gegangen war um zu kontrollieren, bin ich von der Lade schnell verschwunden.

Nun meine Frage: Kann ich nachtraeglich eine Anzeige gegen mir erstellt bekommen? Ich habe fuer die gezahlte Sachen mit Bar bezahlt und sie sollten eigentlich keinerlei daten von mir haben...

Ich weiss schon dass ich echt dumm bin, wuesste auch nicht warum ich es getan habe, aber bitte eine sachliche Antwort.

Ich danke Ihnen im voraus!

Viele Gruesse,
Ret123

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-- Editiert am 18.06.2011 19:38

-- Editiert am 18.06.2011 21:00

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Klar kann man dich anzeigen.

Und wenn die Bilder von den Überwachungskameras gut sind und das deinen Stadt ist in der du überwiegend lebst, könnte man dich auch widererkennen wenn du dort auf der Straße vorbeigehst.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

danke fuer die Antwort. Wie genau wurde ich in diesem Fall angezeigt? Ich meine ja es ist meine Stadt und ich werde auf keinem Fall neben diese Laden fuer ein Jahr oder laenger gehen, aber trotzdem kann Man ohne meine Perso mir anzeigen?

Ich meine, waere es moeglich, z.b. eine Brief in einpaar Tagen von der Polizei/Staatsanwaltschaft zu erhalten?

Gruss,
Ret

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Wie genau wurde ich in diesem Fall angezeigt?
Die Firmen haben dafür Formulare, die sie ausfüllen. Diese werden dann mit dne Beweismitteln (z.B. Videoaufnahmen) an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei gesendet.



quote:
und ich werde auf keinem Fall neben diese Laden fuer ein Jahr oder laenger gehen,

Diese Strategie ist nicht die schlechteste ...



quote:
aber trotzdem kann Man ohne meine Perso mir anzeigen?

Ja
Entweder über Videoaufnahmen, Identifizierung durch die Verkäuferin, Fingerabdrücke ... es gibt diverse Möglichkeiten.

Genauso gut kann es sein, das du nie wieder etwas davon hörst.



quote:
Ich meine, waere es moeglich, z.b. eine Brief in einpaar Tagen von der Polizei/Staatsanwaltschaft zu erhalten?

Nein, das kann auch etwas länger dauern. Es ist sogar unwarscheinlich, das es so schnell geht.





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi,

Ich habe inzwischen erkuendigt dass es haendelt um eine geringe Wert Diebstahl; Meine Frage ist obwohl es nur um ca. 8€ geht, wird eine aktives Identifizierungprozess ueber die Polizei durchgefuert um der "Dieb" festzustellen?
Ferner, ist es wahr dass nach 3 Monate hat der Geschaeft kein Anspruch mehr? Das heisst, falls ich in die naechsten 90 Tagen nix mehr hoeren, der Verfahren ist eingestellt?

Nach deine Meinung, was vermutest du wird in diesem Fall meisten passiert? Ich meine, denkst du dass ich noch hoeren wurde? Deine unverbindliche Meinung...

Danke schonmal!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
wird eine aktives Identifizierungprozess ueber die Polizei durchgefuert um der "Dieb" festzustellen?

In der Regel wird gerade in Großstädten so etwas gar nicht verfolgt.

Es käme darauf an, wie ausgelastet/überlastet die Ermittler sind und ob keinerlei Daten von dir bekannt sind.

Dumm wäre es wenn sich jemand an deinen Namen erinnern könnte weil er ihn zufällig man mitbekommen hat.
Dann wäre es möglich, das man sich die Arbeit machen würde.



Sofern das in einer Großstadt passiert ist und du absolut anonym geblieben bist, glaube ich persönlich nicht das da etwas kommt.







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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
danke nochmal fuer die ausfuehrliche Erklaerung.
Ich hab mir ueberlegt dort einfach von eine nicht-privat nummer anzurufen und fragen wie der Fall handelt wurde.
Nicht ein schlechte Idee?

Ferner, kannst du mir vielleicht sagen wie lange ich noch abwarten muss bis ein Brief bei mir (wenn was) ankommt; ich meine ja schliesslich wann kann ich mich beruehigen dass nix davon passiert?

Viele Gruesse,
Ret

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
Ich hab mir ueberlegt dort einfach von eine nicht-privat nummer anzurufen und fragen wie der Fall handelt wurde.
Nicht ein schlechte Idee?

Sagen wir mal so eventuell sagt die Angerufene 'keinen Ahnung, ich weis von nichts'.

Würdest du bei MIR anrufen bekämst du gesagt, das die Anzeige gleich raus geht, du identifiziert wurdest durch die Videoüberwachung. Aber wenn du gleich vorbeikommst, du noch einen Chance bekommst weil sich geständig zeigen immer positiv ankommt bei Staatsanwalt und Gericht.



quote:
Ferner, kannst du mir vielleicht sagen wie lange ich noch abwarten muss bis ein Brief bei mir (wenn was) ankommt;

Irgendwas zwischen 6-12 Wochen ist die Regel, aber auch nach 6 Monaten kann noch etwas kommen.





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Sagen wir mal so eventuell sagt die Angerufene 'keinen Ahnung, ich weis von nichts'.


Wuerde ich versuchen mit der Chef des Ladens zu sprechen; vielleicht hat er was konkretes fuer mich...

quote:
du noch einen Chance bekommst weil sich geständig zeigen immer positiv ankommt bei Staatsanwalt und Gericht

Ein haeufig verwendete Taktik? Ich werde so eine Versuchung nicht erliegen!

Ich bin sicher dass die keinerlei Daten von mir haben, aber Angst macht es mich trotzdem viel! Ich haette besser nie sowas versucht; Nie wieder!


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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Das anständigste wäre es sicherlich, vorbei zu gehen, sich aufrichtig zu entschuldigen und das gestohlene Teil zurück zu geben


Hallo Nick_19,

danke fuer dein Beitrag. Ich wollte dir nachhinein informieren, dass die Ware sind nicht mehr bei mir, sondern bereits bei der Filiale wie ich in meine erste Beitrag publiziert habe.
Es geht lediglich um zu wissen ob es sinnvoll waere etwa Auskuenfte von der Filiale, bzgl. der "Anzeige" (falls eine bereits erstattet ist, anzufordern. Somit der vorgehensweise...

Gruss
Ret

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-- Editiert am 19.06.2011 20:23

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#12
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Größer ist die Gefahr, dass du dich doch verplapperst und du so ausfindig gemacht wirst.


Ich verstehe wohl was du meintest...

quote:
Eine Anzeige wurde sicherlich erstattet.


Wie sagst du dass eine Anzeige sicherlich erstattet wird? Ist es wohl normal und ueblich um eine Anzeige gegen Unbekannte zu erstatten? Wie Harry van Sell schreibt, es ist fast die Regel in groesse Staedte, solche Faelle nicht zu verfolgen...

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#13
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

zumindest wenn ich wissen wuerde, kann ich besser schlafen :-)

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#15
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Es kann aber auch weitere Beweggründe für die Mitarbeiter geben:
- die Befürchtung, du würdest nochmals klauen
- die Befürchtung, selber für Lücken im Inventar verantwortlich gemacht zu werden
- vericherungtechnische Gründe
- Abschreckung


Meintest du weitere Beweggruende eine Anzeige zu erstatten und dieses aktiv zu verfolgen bzw. die Identifizierung festzustellen?

Danke herzlich!

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1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Retardo123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi,

ich denke dein Nachricht reicht schon fuer mich gut zu schlafen :-)

quote:
2) Du gehst hin und entschuldigst dich. Dann kannst du auch wieder beruhigt schlafen.

Wenn ich dort gehe, ist es nicht ein Risiko insofern dass ich nicht mehr unbekannt bin und tatsaechlich als ein "Wiedererkennung" behandelt werden kann?

VG

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