Ladendiebstahl Geringwertig (5,95€) Anhörungsbogen trotz Vor-Ort-Anhörung?

16. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
kaxmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl Geringwertig (5,95€) Anhörungsbogen trotz Vor-Ort-Anhörung?

Hallo,

ich bin im Baumarkt eines Ladendiebstahls überführt worden. Ich habe in einer Kurzschlusshandlung ein Werkzeug eingesteckt, bin zur Kasse und habe einen anderen bezahlt. An meinem Kfz bin ich dann vom Ladendetektiv angesprochen worden und gefragt worden, ob ich den Sachverhalt zugebe. Dies bejahte ich. Dann sind wir ins Büro, da ich jedoch momentan ohne festen Wohnsitz bin, wurde der Marktleiter ebenso wie die Polizei gerufen. Den Gegenstand und die Fangprämie von 50€ habe ich direkt bezahlt und ich habe mich persönlich beim Marktleiter und beim Ladendetektiv entschuldigt. In der erstatteten Strafanzeige vom Bauhaus wurde die Aussage des Ladendetektivs festgehalten, dass ich den Diebstahl zugebe. Diesen Strafantrag habe ich so auch unterschrieben. Als mich die Polizei dann gefragt hat, ob ich zu dem Sachverhalt noch Stellung beziehen möchte, habe ich gefragt ob das was bringt, da ich den Sachverhalt ja schon auf der Strafantragsforderung vom Bauhaus bejaht habe. Daraufhin sagte der Polizist: "Eigentlich nicht" und ich habe keine weitere Stellungnahme gemacht. Vor der Polizei habe ich mich reuig gezeigt, ohne jedoch explizit als Aussage festhalten zu lassen, dass ich die Tat bereue. Da ich mir nun aber nicht sicher bin, ob diese Vor-Ort-Kurz-Anhörung von der Polizei schon als Aussage (in dem Fall dann verweigert) gilt, habe ich gerade bei der zustelligen Dienststelle nachgefragt, welche mir jedoch keinen Sachbearbeiter für meinen Fall benennen konnte und gemeint hat ich solle einfach abwarten. Ob sie noch einen Anhörungsbogen verschicken oder nicht, weiß er in dem Fall auch nicht. Auf meine expliziten Wunsch hin, dass ich mich gerne zu der Sache äußern würde, wurde mir gesagt ich solle halt einfach mal abwarten, oder nächste Woche nochmal anrufen. Nun meine Fragen:

Da ich den Diebstahl zugebe und ehrlich bereue halte ich es für sinnvoll, dem zuständigen Staatsanwalt diese Aussage zugänglich zu machen. Kann es sein, dass die Polizei, da sie schon vor Ort war und ich direkt nicht bereit war zu einer weiteren Aussage, keinen Anhörungsbogen mehr verschickt? Wie kann ich sicher gehen, dass ich noch eine Aussage zu dem Fall machen kann, bevor ich direkt Post von der Staatsanwaltschaft bekomme?

Kann das auch bedeuten, dass der Baumarkt noch keine Strafanzeige gegen mich gestellt hat, wenn ich im System der Polizeidienststelle mit Name nicht auffindbar bin? (Obwohl die Polizei den Sachverhalt vor Ort schon aufgenommen hat)

Welche konkrete Strafe kann mich in dem Fall erwarten (Ersttäter, 25j, BaWü)? Ich weiß, dass es zur Einstellung (z.T. gegen Auflage), oder zum Verfahren und zur Verurteilung von x Tagessätzen kommen kann. Bei Einstellung gegen Auflage schwirren Zahlen von um die 100-150€ durchs Netz und bei den Tagessätzen alles von 10-40. Hat jemand hier allerdings auch konkrete Zahlen, Beispiele von echten Urteilen mit ähnlichem Wert der gestohlenen Sache, ohne vorherige Eintragungen in irgendeinem Register? In keinem Forenbeitrag den ich finden konnte wurde die verhängt Auflage oder die Tagessätze noch nachträglich reingeschrieben.

Vielen Dank für etwaige Hilfe in dem Fall

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hat jemand hier allerdings auch konkrete Zahlen, Beispiele von echten Urteilen mit ähnlichem Wert der gestohlenen Sache, ohne vorherige Eintragungen in irgendeinem Register? In keinem Forenbeitrag den ich finden konnte wurde die verhängt Auflage oder die Tagessätze noch nachträglich reingeschrieben. Was würde das helfen? Sowohl Auflage als auch Urteil richten sich nach den verschiedensten Kriterien. By the way ist in Ihrem Fall wohl eher die Einstellung ohne Auflage wahrscheinlich.
Kann das auch bedeuten, dass der Baumarkt noch keine Strafanzeige gegen mich gestellt hat Das meinen Sie jetzt nicht ernst, oder? Sie schreiben selber, der Markt habe Anzeige erstattet - war das jetzt frei erfunden, oder wie ist die Frage zu verstehen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Kann es sein, dass die Polizei, da sie schon vor Ort war und ich direkt nicht bereit war zu einer weiteren Aussage, keinen Anhörungsbogen mehr verschickt?


Das kann nicht nur sein, das ist so...

Zitat:

Wie kann ich sicher gehen, dass ich noch eine Aussage zu dem Fall machen kann, bevor ich direkt Post von der Staatsanwaltschaft bekomme?


Indem Sie warten, bis die Polizei Sie im System findet und dann eine Aussage zur Staatsanwaltschaft schicken.

Zitat:
bei den Tagessätzen alles von 10-40. Hat jemand hier allerdings auch konkrete Zahlen


Das sind die konkreten Zahlen. Der eine wird halt zu 10 Tagessätzen verurteilt, der andere zu 20 usw. Die Höhe des Tagessatzes hängt vom EInkommen ab. Ob der Wert der Sache 2,99 €, 12,99 € oder 22,99 € war spielt da keine weitere Rolle. Selbst die berühmte "Geringwertigkeitsgrenze" § 242 § 248a (30 - 50 €) spielt für die Strafzumessung de jure keine Rolle, praktisch schon eher. Aber alles was unterhalb der Grenze liegt wird nicht nochmal nach Wert unterteilt. Rechnen Sie mal mit einer Einstellung gegen Auflage im untersten 3stelligen Eurobereich, also irgendwas mit einer 1 als erste Ziffer. Es sei denn Sie haben ein hohes Einkommen und Angaben dazu gemacht, oder zu Ihrem Beruf, aus dem sich ggf. ein hohes Einkommen schliessen lässt.



2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kaxmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten.

Bzgl. des Anhörungsbogens: Kann man auf diesem nicht auch mehrere Möglichkeiten ankreuzen, dass man z.B. auch mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflage einverstanden ist? Oder zeige ich mich demgegenüber automatisch als einverstanden, wenn ich sowieso geständig bin? Und gelte ich denn aktuell als geständig, wenn ich der Zeugenaussage des Ladendetektiv per Unterschrift auf dem Strafantrag zustimme aber kein nochmaliges Geständnis in der Anhörung (die ja dann schon stattgefunden hat) abgelegt habe?

Daraus folgere ich als nächste Schritte: Ich rufe nochmal bei der zuständige Dienststelle an, bis diese mir meinen Sachbearbeiter und mein Aktenzeichen sagen kann und schicke dann eine Aussage mit Verweis auf das Aktenzeichen an die zuständige Staatsanwaltschaft? Kann dieses Schreiben Formlos sein und reicht meine Unterschrift, oder schreibt man so etwas besser komplett per Hand?
Hiernach heißt es dann nur noch abwarten und Tee trinken und innerhalb von 4 Wochen auf den Brief der Staatsanwaltschaft reagieren, in dem mir entweder eine Einstellung des Verfahrens (mit oder ohne Auflage) oder der Termin für eine Hauptverhandlung bekannt gegeben wird?

Vielen Dank nochmal für jede Hilfe bei diesen Fragen.

PS (eher unwichtig): Bzgl. dem Strafantrag: Sobald die Polizei also gerufen wurde, wurde auch automatisch schon Strafantrag gestellt? Muss der Strafantrag nicht erst noch an die zuständige Dienststelle der Polizei weitergeleitet werden (postalisch vermute ich mal)? Die Polizisten waren zwar anwesend, haben aber keinen Strafantrag mitgenommen. Natürlich ist es quasi ausgeschlossen, dass der Baumarkt den Strafantrag nicht abschickt, aber soweit ich jetzt lesen konnte, wird bei einem so geringwertigen Schaden nur ermittelt, wenn vom Geschädigten der Antrag hierfür gestellt wurde. Und wenn bei der zuständige Dienststelle noch kein Eintrag über dieses Delikt vorliegt, scheint ja auch noch nichts dergleichen gestellt worden zu sein. Das aber nur als fiktive Hoffnung. Natürlich gehe ich nicht davon aus, dass der Baumarkt sich das kurzfristig nochmal anders überlegt hat mit dem Strafantrag.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Kann man auf diesem nicht auch mehrere Möglichkeiten ankreuzen, dass man z.B. auch mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflage einverstanden ist?


Auf vielen, ja. Die sind aber nicht bundeseinheitlich.

Zitat:
Oder zeige ich mich demgegenüber automatisch als einverstanden, wenn ich sowieso geständig bin?


Nein. Wenn die StA nach § 153a einstellen will, wird sie ein entsprechendes Angebot schicken. Zahlt man dann, zählt das als Einverständnis.

Zitat:
Und gelte ich denn aktuell als geständig, wenn ich der Zeugenaussage des Ladendetektiv per Unterschrift auf dem Strafantrag zustimme aber kein nochmaliges Geständnis in der Anhörung (die ja dann schon stattgefunden hat) abgelegt habe?


Ja

Zitat:

Ich rufe nochmal bei der zuständige Dienststelle an, bis diese mir meinen Sachbearbeiter und mein Aktenzeichen sagen kann und schicke dann eine Aussage mit Verweis auf das Aktenzeichen an die zuständige Staatsanwaltschaft?


Den Sachbearbeiter bei der StA kennen die idR. auch nicht, aber das sog. "Js-Aktenzeichen" der StA, aber das reicht ja auch.

Zitat:
Kann dieses Schreiben Formlos sein und reicht meine Unterschrift, oder schreibt man so etwas besser komplett per Hand?


Ja, formlos. Ob per PC oder per Hand ist einem selbst überlassen. PC dürfte für den Empfänger angenehmer sein.

Zitat:
Hiernach heißt es dann nur noch abwarten und Tee trinken


Zitat:
und innerhalb von 4 Wochen auf den Brief der Staatsanwaltschaft reagieren, in dem mir entweder eine Einstellung des Verfahrens (mit oder ohne Auflage) oder der Termin für eine Hauptverhandlung bekannt gegeben wird?


Was für 4 Wochen? Wenn ein Einstellungsangebot kommt, zahlt man die Auflage zu dem dort genannten Termin (meist 2 Wochen - jedenfalls hier bei uns) und das war es.

Ein Termin zur Hauptverhandlung kommt noch lange nicht. Wenn eine Hauptverhandlung stattfinden soll, kommt erst mal eine Anklageschrift und etwas später ein Eröffnungsbeschluss. Auf beides muß man nicht reagieren. Erst dann kommt ein Termin zur HV. Darauf muß man auch nicht reagieren, außer dann hinzugehen, wenn es soweit ist. Es ist aber maximal unwahrscheinlich, dass hier eine Hauptverhandlung stattfindet. Wenn nicht eingestellt wird, wird es einen...

...Strafbefehl mit einer Geldstrafe geben. Den kann man dann annehmen (indem man gar nichts weiter tun) oder man kann Einspruch einlegen (binnen 2 Wochen). Dann gibt es -doch- eine Hauptverhandlung. Nimmt man ihn an, muß man dann halt die Strafe zahlen, oder ggf. eine Ratenzahlung beantragen oder Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit (wenn man zahlungsunfähig ist)

Zitat:
Bzgl. dem Strafantrag: Sobald die Polizei also gerufen wurde, wurde auch automatisch schon Strafantrag gestellt? Muss der Strafantrag nicht erst noch an die zuständige Dienststelle der Polizei weitergeleitet werden (postalisch vermute ich mal)?


Ein Telefonanruf ist kein Strafantrag. Ein Strafantrag muß bei einem Antragsdelikt schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Gericht oder einer StA angebracht werden. Ob man das Ding per Post schickt oder in solch einer Situation der Polizei direkt mitgibt, bleibt einem selbst überlassen.

Zitat:
Natürlich ist es quasi ausgeschlossen, dass der Baumarkt den Strafantrag nicht abschickt


Das "quasi" können Sie getrost streichen, in diesem Fall. Warum sollte man die Polizei hinzuziehen, wenn man keinen Strafantrag stellen will?!

Zitat:
aber soweit ich jetzt lesen konnte, wird bei einem so geringwertigen Schaden nur ermittelt, wenn vom Geschädigten der Antrag hierfür gestellt wurde


...oder -bei einem relativen Antragsdelikt, wie hier gegeben- wenn die StA das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung geltend macht. Aber die Hoffnung, dass hier kein Strafantrag gestellt wurde/wird kann man wie gesagt abhaken.

Zitat:

Und wenn bei der zuständige Dienststelle noch kein Eintrag über dieses Delikt vorliegt, scheint ja auch noch nichts dergleichen gestellt worden zu sein


Doch, kann. Der Vorgang kann durchaus auf dem Schreibtisch des zust. polizeilichen Sachbearbeiters liegen, der ihn noch nicht ins Vorgangsbearbeitungssystem eingegeben hat.





0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kaxmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich wollte nur ein kurzes Update des Falls machen, da mich der Zeitraum nun doch etwas verwundert. Ich hatte letztes Jahr tatsächlich noch Mitte Juli den Polizisten telefonisch erreicht, der vor Ort meine Zeugenaussage aufgenommen hat, um sicherzustellen, dass im Anhörungsbogen auch vermerkt ist, dass ich die Tat vollumfänglich einräume und bereue. Dieser meinte zwar, das könne sich jetzt etwas hinziehen, bis ich Post von der Staatsanwaltschaft bekomme, allerdings sind jetzt auch schon 1 Jahr und 4 Monate vergangen. Verjährt denn der Strafantrag nach 2 Jahren? Ist das noch warscheinlich, dass nach so langer Zeit noch etwas kommt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Aber so wichtig, daß Sie mal die Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensstand fragen würden, ist es dann auch wieder nicht?
Verjährt denn der Strafantrag nach 2 Jahren? Nö. Verjähren können bloß Straftaten - bei Diebstahl ist das nach 5 Jahren der Fall.

-- Editiert von muemmel am 07.11.2017 23:14

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Verjährt denn der Strafantrag nach 2 Jahren?


Nein, ein Strafantrag verjährt nicht.

Zitat:
Ist das noch warscheinlich, dass nach so langer Zeit noch etwas kommt?


Sie waren doch seinerzeit wohnungslos?! Was haben Sie denn als ladungsfähige Anschrift angegeben?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kaxmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Merci erneut für die schnellen Antworten.

Um die Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensstand zu fragen, müsste ich ja auch erstmal wissen welche Staatsanwaltschaft zuständig ist für mich. Damals wurde mir bei der Staatsanwaltschaft nur gesagt, dass bisher nichts eingegangen sei, sie deswegen auch nicht wissen ob sie zuständig sein werden, es noch kein Aktenzeichen gibt und ich doch den zuständigen Polizeibeamten kontaktieren soll, bzgl. meiner Aussage. Das habe ich nach einigem hin und her telefonieren auch geschafft. In dem Gespräch wurde mir dann mitgeteilt, dass der Strafantrag auch noch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde, dass aber die nächsten Tage passieren solle. Erst dann könnte ich mein Aktenzeichen erfahren. Allerdings sei das alles etwas komplizierter, sagte mir der den Fall bearbeitende Polizist, da er ab nächster Woche für längere Zeit außer Dienst gestellt ist und er mir auch nicht sagen konnte, wer danach für den Fall zuständig sein wird.
Seit diesem Telefonat habe ich keine Informationen mehr bzgl. dem Verfahren erhalten. Mir wurde auch nie ein Brief oder irgend ein Dokument zugestellt, dass gegen mich Strafantrag eingegangen ist. Aber ja sie haben auch richtig erkannt: so wichtig ist es mir dann auch wieder nicht, als dass ich bei der Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensstand frage. Vllt. wurde der Strafantrag ja auch vergessen und schlafende Hunde soll man ja nicht unbedingt wecken.
Bzgl. der Anschrift habe ich eine alte Adresse von mir angegeben, die von der Polizei auch verifiziert wurde (deswegen wurde ja überhaupt erst die Polizei hinzugezogen). An dieser Anschrift wohnen Familienmitglieder von mir. Also schließe ich aus, dass da Post kam und niemand etwas davon mitbekommen hat. Oder kann es bei wohnungslosen Menschen sein, dass solche Dinge wesentlich verspätet erst abgeschickt werden? So nach dem Motto: Wir sammeln mal alle Behördenpost und wenn sich Person X in den nächsten 2 Jahren nicht mehr wohnhaft meldet in D, dann schicken wir es eben an die uns genannte ladungsfähige Anschrift?

Ich wundere mich einfach über die Länge des Verfahrens, die ich nicht als normal betrachte. Aber dann stelle ich mich einfach mal darauf ein, dass da doch noch irgendwann in Ferner Zukunft ein Brief der Staatsanwaltschaft kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von kaxmann):
Aber dann stelle ich mich einfach mal darauf ein, dass da doch noch irgendwann in Ferner Zukunft ein Brief der Staatsanwaltschaft kommt.

Kann sein, oder auch nicht.

Vielleicht ist das Verfahren noch am Laufen aber weit unten im Stapel, dann dauert es noch, was nicht Dein Schaden sein wird. Bei einem mehrere Jahre alten Kleingeld-Vorfall wird es tendenziell billiger, und die Lust auf weitere Verfolgung sinkt generell so dass die Chance einer Einstellung, die - ansonsten weiße Weste vorausgesetzt - eh schon recht hoch ist.

Vielleicht ist es auch schon längst eingestellt und die Verwandtschaft hat vergessen Dich über das Schreiben zu informieren. Alternativ wurde eingestellt und die StA hat verschwitzt Dich darüber zu informieren (ja das kommt vor).

Ich würde da gar nichts machen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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