Ladendiebstahl, Schuld beglichen oder auch nicht ?

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Meli.M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl, Schuld beglichen oder auch nicht ?

Hallo,
ich habe neulich einen Ladendiebstahl begangen und wurde dem entsprechend auch erwischt. Die Polizei wurde dazugeholt und ich wurde angezeigt.

Die Anzeige und das Verfahren wurden fallengelassen, da ich die Tat vor Vollendung meines 16. Lebensjahres begangen habe und es mein erstes Vergehen war.

Dennoch musste ich dem zu schaden gekommenen Geschäft einen Betrag von 100€ innerhalb einer Woche zahlen. Den Betrag hab ich aus reue direkt am nächsten Tag eingezahlt und dachte mir, dass ich mit der Sache nichts mehr zu tun haben werde, da ja das Verfahren eingestellt wurde.

Dennoch wurde mir am 19.08.17, also vor 4 Tagen, ein Schreiben zugestellt in dem ich aufgefordert werde einen weiteren Betrag von 160€ an die betroffene GmbH zu zahlen. Das Schreiben selbst ist von einer Anwaltskanzlei aus Bregenz, obwohl ich die Tat in Wien begangen habe und diese vom Bezirksgericht behandelt wurde.

Was ich daran aber nicht verstehe ist, wieso ich einen weiteren Betrag an diese GmbH zahlen sollte, obwohl ich den Schaden mit dem Betrag von 100€ direkt am nächsten Tag beglichen habe. Der jetzige Betrag wir als Aufwand- und Schadenersatz bezeichnet. Wenn es Anwaltskosten/Aufwandskosten sein sollten, verstehe ich nicht wieso ich diese Zahlen sollte, wenn ich nicht für Schuldig befunden wurde und das Verfahren eingestellt wurde.

Ich würde mich über eine baldige Antwort freuen und danke schon einmal im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zahlung unter dem Hinweis verweigern, dass bereits am nächsten Tag die 100,00 € eingezahlt wurden (Kopie vom Beleg beilegen). Die in der Kanzlei haben die Zahlung wahrscheinlich noch gar nicht auf dem Schirm. Wenn die mit Anwaltskosten ankommen (das werden wohl die 60,00 EUR sein, die über die 100,00 EUR hinausgehen) darauf verweisen, dass die Einschaltung eines RA nicht notwendig war, da der Betrag bereits am nächsten Tag eingezahlt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Meli.M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort ! Ich hab inzwischen auch in der Kanzlei angerufen und sie haben mir das gleiche geraten. Ich schätze die hilfreiche Antwort

0x Hilfreiche Antwort

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