Hallo,
darf ein Geschäft vor seiner angeschlagenen Öffnungszeit breits öffnen?
Es passiert hier sehr häufig, dass ein Lebensmitteldiscounter an seinen Angebotstagen vorzeitig (weit vor 8 Uhr) seine Türen öffnet und die limitierten Angebote bereits um 8 Uhr (zur eigentlichen Öffnungszeit) bereits ausverkauft sind.
Dieses ist dann zum Nachteil der Kundschaft, die pünktlich zur Öffnungszeit erscheinen und keine Chance haben, die limitierten Angebote zu kaufen.
LG
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Laden öffnet vor Öffnungszeit - Ist das legal?
3. Januar 2011
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Frage vom 3. Januar 2011 | 09:18
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 14x hilfreich)
Laden öffnet vor Öffnungszeit - Ist das legal?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2011 | 10:54
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 967x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 4. Januar 2011 | 01:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
darf ein Geschäft vor seiner angeschlagenen Öffnungszeit breits öffnen?
Ja, da gibt es keine gesetliche Vorgabe. Das ist nur eine unverbindliche Information.
quote:
Es passiert hier sehr häufig, dass ein Lebensmitteldiscounter an seinen Angebotstagen vorzeitig (weit vor 8 Uhr) seine Türen öffnet und die limitierten Angebote bereits um 8 Uhr (zur eigentlichen Öffnungszeit) bereits ausverkauft sind.
Und wann setzt der Lerneffekt ein?
quote:
Wenn das aber öfter passiert, dann solltest du den Discounter (also die Zentrale) bei der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg ganz fett anzeigen. Von denen bekommt er dann eine Abmahnung.
Nicht wenn er deutlich auf die limitierung hinweist.
Deweiteren kann er auch noch nachweisen, das die Nachfrage die berechnete Erwartung überstiegen hat.
Die Discounter haben schon dazugelernt ...
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 4. Januar 2011 | 23:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
Meines Erachtens dürfte ein deutlicher Hinweis auf eine "Limitierung" nicht ausreichen können. ( Was bedeutet "Limitierung"? Jeder noch so große Vorrat ist "limitiert". )Zitat:
Hier ein Formulierungsbeispiel:
*Dieser Artikel kann wegen begrenzten Vorrats schon am ersten Tag des Angebots ausverkauft sein - Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen!
Der Text steht gut sichtbar in der Fußzeile jeder Seite, das * bezeichnet den jeweiligen Artikel. Das * findet sich am Preis wieder.
Es sind nur vereinzelte Artikel gekennzeichnet, also nicht alle.
Meiner Meinung nach wirksam.
Und die Verbraucherzentrale mag derzeit auch nicht dagegen vorgehen ...
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