Hallo zusammen!
Meine Frau hat vor viereinhalb Jahren einen Seitenschaden
an ihrem Fahrzeug bei einer Autolackiererei beheben lassen.
Am Fahrzeug musste ein Karosserieseitenteil komplett ersetzt werden.
Jetzt beim TÜV wurde Rostbefall an genau diesem Karosserieteil festgestellt und als leichter Mangel aufgenommen.
Der Lackierbetrieb lobt drei Jahre Garantie auf die durchgeführten Arbeiten aus und beruft sich darauf.
Haben wir irgendeine Chance, den Betrieb auf Garantie, Gewährleistung, etc. zu verklagen?
Herzlichen Dank schonmal!
Viele Grüße
Andreas
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""
Lackierarbeiten - Rost nach Ablauf der Garantie
19. Mai 2014
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Frage vom 19. Mai 2014 | 10:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lackierarbeiten - Rost nach Ablauf der Garantie
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#1
Antwort vom 19. Mai 2014 | 14:30
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 10x hilfreich)
wird denke ich wird nach so langer zeit nichts bringen...immerhin is die garantie schon seit 1,5 jahren abgelaufen...
#2
Antwort vom 19. Mai 2014 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120360 Beiträge, 39879x hilfreich)
Da sehe ich keine Möglichkeit.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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#3
Antwort vom 20. Mai 2014 | 16:51
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von heinsmuecken am 19.05.2014 10:23
Haben wir irgendeine Chance, den Betrieb auf Garantie, Gewährleistung, etc. zu verklagen?
Ich kann keinen Anspruch erkennen.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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