Hallo wenn Person A 100 % der Rechte einer LTD hält und 80 % der Einlagen in die entsprechend dazugehörige CO. KG sowie Person B 20 der Einlagen in der CO. KG und sich Person A ein Geschäftsführergehalt auszahlen lassen will, dann kann dieser das tun oder nicht tun? In diesen Fall liegt kein Gesellschaftsvertrag vor. Das BGB sieht hier ja nun vor, dass 100% der Stimmen notwendig sind für solche Kerngeschäfte innerhalb der CO. KG oder liege ich hier falsch?
VG + Danke
LTD und Gesellschafterversammlung
20. Juli 2011
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Frage vom 20. Juli 2011 | 16:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
LTD und Gesellschafterversammlung
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