LG München I: Mieter muss nicht Detektiv spielen
Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Vermieterwechsel, Nichtzahlung, Kündigung, Vermieter, MieterVermieterwechsel muss Mieter angezeigt werden - Nichtzahlung der Miete ist sonst nicht schuldhaft
Ein Mieter ist nach einem Vermieterwechsel nicht dazu verpflichtet, den richtigen Zahlungsempfänger zu ermitteln.
Das entschied das LG München I (Beschluss vom 08.05.2012 - 14 S 2114/12) und wies die Räumungsklage eines Vermieters ab, die dieser eingereicht hatte, nachdem ihn Mietzahlungen nicht erreicht hatten, weil der Mieter an den ehemaligen Vermieter weitergezahlt hatte. Das Gericht entschied, dass ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses durch die Fortführung der bisherigen Zahlungen nicht entstehen könne.
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Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet: Mit dem Erwerb eines vermieteten Hauses tritt der Käufer in das bestehende Mietverhältnis mit dem Mieter ein und erlangt Anspruch auf die künftigen Mietzahlungen. Allerdings muss dem Mieter der Vermieterwechsel auch angezeigt werdem und ihm muss mitgeteilt werden, an wen er künftig zu zahlen hat. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, Detektiv zu spielen und dies selbst herauszufinden.
Weiß der Mieter nicht, wer neuer Vermieter ist, kann ihm nicht vorgeworfen werden, dass er die Miete nicht an diesen gezahlt hat. Natürlich kann diese unverschuldete Nichtzahlung der Miete auch nicht zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden.
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