Löschung von Negativer bewertung

13. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
armin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung von Negativer bewertung

Hallo
Ich habe folgendes Problem

Ich habe bei Ebay per sofort Kauf drei Artikel ersteigert die ich aber kurz danach nicht mehr haben wollte.Ich habe das den Verkäufer mitgeteilt und habe ihm geschrieben das ich von meinem Widerruf und Rückgabe §312 recht gebrauch mache.
Das fand der verkäufer gar nicht so gut und hat mir ca. drei Wochen später 3 mal eine Negative bewertung gegeben.Diese wollte ich gelöscht haben und habe mich an Ebay gewand und ihnen die sache geschildert.Die meinen eine löschung währe nur möglich wenn ich eine Eidesstattliche versicherrung abgebe.Was soll ich jetzt machen. Gibt es den keineRechtskräftigen Gerichtsurteile aus denn hervor geht das versteigerrungen wie ebay auch dem §312 unterliegen ,dann müßte ich doch keine Eidesstattliche versicherrung abgeben ?.

Gruß Armin

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Armin,

Sie haben ein Recht zum Widerruf, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handelt.

Für die Löschung ist das insoweit ausschlaggebend, als dass Sie unberechtigt die negativen Bewertungen erhalten haben.

Ebay kann aber nun nicht jedesmal, wenn sich einer über eine negative Bewertung beschwert, diese auch löschen. Dann hätte das Bewertungssystem keinen Sinn.

Daher baut ebay als "Klippe" eine Eidesstattliche Versicherung ein. Wenn man die ausfüllt, sollte man sich schon an die Wahrheit halten, weil es sonst strafrechtliche Konsequenzen geben kann.

Auf der Seite von ebay gibt es irgendwo einen Vordruck für die Eidesstattliche Versicherung - dieses Formular muss unbedingt benutzt werden. Auch sollten Sie sich nicht zu viel Zeit lassen - die Eidesstattliche Vers. muss innerhalb von einem oder drei (bin mir nicht mehr ganz sicher) Monaten nach der Auktion bei ebay eingegangen sein.

Viel Erfolg
MCNeubert

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#2
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

Unabhängig von rechtlichen Gegebenheiten finde ich es äusserst "lästig", wenn jemand etwas per sofort-Kauf ersteigert und dann auf einmal feststellt, dass er die Artikel nicht mag - UND DAS 3 MAL !
Ich finde es für andere Ebayer durchaus interessant, dass diese Vorkommnisse passiert sind.
Insofern sollte dieses "Kauf-Verhalten" für alle transparent sein.
Als Verkäufer muss ich mir eine negative Bewertung auch dann gefallen lassen, wenn ich einen Artikel auf einmal nicht mehr verkaufen mag, und die Auktion vorzeitig beende.

Es bleibt ja nicht nur ein "Geschmäckle" sondern auch ein finanzieller Verlust

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#3
 Von 
armin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo thomasp

Kann ich nicht von meinen rechten, die mir als verbraucher doch zustehn gebrauch machen, wenn ich die Sachen nicht mehr haben wollte.An meiner enscheidung wahr auch der verkäufer mit verantwortlich, da ich in dem Link zu seinem shop den er mir selber zugesand hat gesehn habe das er bei Ebay Teuer verkauft als in seinem Shop.Zudem ist ihm bestimmt durch meine enscheidung den kauf rückgängig zu machen
kein finanzeller verlust entstanden. Wie sollte es auch dazu kommen er hat keinen gewinn gemacht aber verlust ist ihm dadurch nicht entsanden. Und somit sehe ich in der bewertung eher eine Bestrafung des Verkäufers für ein nicht zustande gekommenes Geschäft, und das ist wohl ein grund zur löschung.

Gruß Armin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arielle
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, wenn man bei ebay ein Gebot abgibt, sollte man sich schon VORHER!!!!!!!!!!!!! überlegen, ob man den Artikel auch haben will! Und nicht nachher jammern! Und das gleich 3 mal! Was soll denn der Verkäufer Deiner Meinung nach tun??

Ihr habt schließlich einen rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen! Dir bleibt ja immer noch die Möglichkeit, die Sachen selbst dann wieder bei ebay einzustellen! So ganz verstehe ich das nicht!

Und gerade bei sofort-kaufen überlegt man doch ein wenig länger. Mal eben bieten und dann sagen April,April ist auch nicht die feine Art, oder?

Bist ja sicher über 18 und somit voll geschäftsfähig.....

Denk mal drüber nach!

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#5
 Von 
micHHael_de
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

ansich ist es ja ganz einfach: Der gelinkte Verkäufer reklamiert bei eBay seine Gebühren, kriegt die prompt zurück - und der plötzlich so anders entschlossene Käufer wird beim dritten Mal gesperrt.
Da es dreimal auf einmal war, hat er's ja schon überstanden.

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#6
 Von 
HarryPotterBS
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

tja wenn das alles so einfach wäre!

ein verkäufer macht auf jeden fall verlusst, denn er bekommt nur die verkaufsprovision wieder aber nicht die einstellgebühr, und da kommt es darauf an wie er den artikel reingesetzt hat.
wenn man sich richtig mühe gibt kann die einstellgebühr auch gut geld kosten (mehr bilder, fettschrift, gallerie u.s.w)
ALSO MEINER MEINUG BERECHTIGTE NEGATIV BEWERTUNG
Auch wenn ich warscheinlich nur neutral gegeben hätte ;-)

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#7
 Von 
JuppZupp
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Negative Bewertungen löschen lassen geht! Dauert leider nur etwa 4 Wochen :)

Nur: Gerade beim „sofort kauf“ sollte man sich ganz „genau“ überlegen was man tun!!! Wenn Du ein Gebot zurückziehst, wird es Dir keiner übel nehmen. Kürzlich habe ich auch ein Gebot kurz vor Schluss gestrichen weil sicher der Bieter vertan hat.

Beim sofort kauf ist die Auktion beendet und der Verkäufer bleibt auf Ware und Kosten sitzen. Je nach dem „wie“ er negativ bewertet hat (Wortlaut), finde ich die Bewertung fast gerechtfertigt. Ich bin sicher, dass man nicht dreimal den selben Fehler macht … oder man betrachtet eBay als Spielwiese für Unentschlossene … sorry, ist mir so rausgerutscht ;)

Gruß, der Jupp aus Kölle

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