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Anwalt zum Festpreis » Arbeitsrecht » Kündigung, Kündigungsschutz

Kündigungsschutzklage schreiben

Kündigungsschutzklage schreiben
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Daimlerstr. 24 G , 65197 Wiesbaden, Tel: 0611 - 42 00 510, Fax: 03212 - 4 14 16 18
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 140
Onlineanfragen möglichKündigungsschutzklage schreiben enthält folgende Leistung:

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€199,00 
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Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung bekommen und möchten diese nicht hinnehmen, sondern sich in einem Kündigungsschutzverfahren dagegen wehren?

Ich fertige für Sie die Kündigungsschutzklage für das zuständige Arbeitsgericht nach Sichtung der relevanten Unterlagen und nach telefonischer Vorbesprechung.

Wichtig vorab: eine Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei Gericht eingegangen sein.

Dabei gilt: Vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz besteht kein Anwaltszwang, Sie können sich daher auch selber vertreten.

Für den Entwurf der Kündigungsschutzklage benötige ich folgende Unterlagen:

- Arbeitsvertrag
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- das Kündigungsschreiben mit Angabe des Zugangsdatums
- evtl. vorhandene Abmahnungen
- sofern vorhanden: Entwurf Aufhebungs-/Abwicklungsvereinbarung

Sofern gewünscht vertrete ich Sie selbstverständlich an allen deutschen Arbeitsgerichten im Gütetermin und der Kammerverhandlung. Die anwaltliche Vertretung ist von dem hier vorliegenden Produkt jedoch nicht mitumfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Über die entstehenden Kosten kläre ich Sie gerne im Vorfeld auf.



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Kündigungsschutzklage schreiben
Rechtsanwalt Johannes Kromer
Tannenweg 17, 72654 Neckartenzlingen, Tel: 07127/349-1208, Fax: 07127/349-8731
Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 359
Onlineanfragen möglichKündigungsschutzklage schreiben enthält folgende Leistung:

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€150,00 
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Entwurf einer Kündigungsschutzklage die von Ihnen beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann.

Gerne übernehme ich - bei gesonderter Beauftragung - auch die Vertretung vor Gericht. In diesem Fall wird dieser Preis vollständig auf die dann gesetzlichen Gebühren angerechnet.


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Rechtsanwalt Thomas Böttcher
Goethestr. 1, 04109 Leipzig, Tel: 0171-1794482, Fax: 0341-30899890
Fachanwalt Arbeitsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 10
Onlineanfragen möglichKündigungsschutzklage schreiben enthält folgende Leistung:

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€119,00 
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Ich verfasse eine individuelle Kündigungsschutzklage nach Erhalt Ihres Arbeitsvertrages, des Kündigungsschreibens und der letzten drei Gehaltsabrechnungen.

Welche Unterlagen weiter benötigt werden, bespreche ich mit Ihnen in einem persönlichen Telefongespräch. Es können weitere Angaben/Unterlagen erforderlich sein, z.B. über einen möglichen Betriebsrat, einen Sonderkündigungsschutz wg. Schwangerschaft oder einer Schwerbehinderung.

Gerne vertrete ich Sie auch bundesweit vor den Arbeitsgerichten oder Landesarbeitsgerichten. Die gerichtliche Vertretung ist jedoch nicht vom Produkt umfasst, sondern würde nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden. Die Erstellung der Kündigungsschutzklage nach diesem Produkt würde bei einer gerichtlichen Vertretung angerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen! nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss.

Thomas Böttcher
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


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