Hallo zusammen,
zeitweise vermieten wir unser Gästeappartement an Monteure oder Wochenendegäste. Wir hatten das Zimmer nun an zwei Monteure versichert. Im Vorfeld sagte mir deren Chef, dass er vom 15.2. an für vier Wochen das Zimmer benötigt. Als Miete habe ich ihm Betrag x genannt.
Um für beide Seiten Klarheit zu schaffen, habe ich einen Kurzzeitmietvertrag geschrieben und folgendes angegeben:
2) Das Zimmer wird von zwei Monteuren für den Zeitraum vom 15.02.2016 –11.03.2016 belegt, das Mietverhältnis endet zu diesem Datum.
3) Die Miete beträgt x,-- € für den o.g. Zeitraum und ist inkl. Bettzeug,Handtücher und WLAN.
Nun hat sich in der Zeit ein Wasserschaden im Gästebad ergeben und da dieser zeitnahe behoben werden muss, habe ich die Monteure gefragt, ob sie bis heute Morgen 8 Uhr das Zimmer räumen könnten, da um 8:30 die Trocknungsfirma kommt. Dies wurde mir von beiden bestätigt.
Heute Nachmittag bekomme ich nun eine Mail von deren Chef. warum ich seine Leute rausgeschmissen habe, er habe doch für vier Wochen gebucht und somit bis zum 15.3.. Seine Leute seien zwar fertig mit den Arbeiten, aber eine Rückfahrt von vier Stunden könne er Ihnen nach zehn Stunden Arbeit nicht mehr zumuten.
Ich habe ihm darauf geantwortet, dass es mir leid tut, dass es hier wohl zu einem Missverständnis gekommen ist, ich aber davon ausgegangen bin, dass der Vertrag und der Zeitraum so korrekt sei, da er ihn schließlich unterschrieben hat. M.E. kann ich bei einem Geschäftsmann auch davon ausgehen, dass er Verträge prüft, bevor er diese unterschreibt.
Seine Reaktion war, dass er seine Leute nun in ein Hotel einbucht bis morgen und mir die Rechnung schicken wird. Sollte ich nicht zahlen, würde sein Anwalt das klären. Er beruft sich nicht auf den unterschriebenen Vertrag, sondern auf seine Aussage, dass er für vier Wochen das Zimmer buchen wollte.
Meine Frage nun, kann er das, bzw. hat er da eine rechtliche Handhabe oder gilt hier der unterschriebene Vertrag?
Danke für eure Hilfe!
Fachwirt
Kurzzeitmietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nach § 546 BGB
ist die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Nachdem der Mietvertrag bis zum 11.3. gelaufen ist, wäre also eine Rückgabe morgens am 12.3. fällig gewesen. Zuminest solange im Mietvertrag keine anderslautenden Klauseln vorhanden sind.
Bleibt die Frage, ob die Bewohner freiwillig die Wohnung verlassen haben und was im Telefongespräch besprochen wurde. Der Mieter hatte meiner Meinung nach das Recht, selbst nach freiwilliger Rückgabe am morgen am nachmittag wieder Zugang zur Wohnung zu verlangen. Wurde dies im Telefongespräch verweigert, so ist der Vermieter schadensersatzpflichtig. Ebenso natürlich wenn die Bewohner die Wohnung verlassen haben, weil sie dazu wegen Trocknungsarbeiten aufgefordert wurden. Immerhin wurde ja für den 11.3. noch komplett Miete bezahlt.
Meiner Meinung nach geht's aber nur um einen Tag. Am 12.3. war laut Vertrag die Wohnung eh zurückzugeben.
Das verstehe ich nicht. Wieso hat er denn noch das Recht bis zum 12.3. drinne zu bleiben. Der Vertrag endet doch am 11.3.. Also heute um 00:00 Uhr. Er hat ja nach 00:00 Uhr nicht mehr bezahlt. Theoretisch hätte ja auch schon morgen früh jemand neues einziehen können.
Die beiden Monteure sind heute Morgen zur Arbeit gefahren wie sonst auch und haben den Schlüssel da gelassen, somit mussten sie nicht extra früh oder ähnliches das Zimmer verlassen. Ein Telefonat mit dem Chef gab es leider nicht, er wollte nicht mit uns sprechen, es ging nur über Mail. Ich habe ihm angeboten, dass seine Mitarbeiter gerne wieder in das Zimmer können bis 00:00 Uhr.
-- Editiert von Fachwirt84 am 11.03.2016 21:22
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§ 546 BGB
regelt, dass die Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses notwendig ist, also ab dem 12.3. 0:01Uhr. Praktisch wird eine Rückgabe aber nur zu üblichen Geschäftszeiten gefordert sein. Nun gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen: Die meiner Meinung nach am weitesten verbreitete lautet, dass die Rückgabe deswegen morgens am ersten Tag nach Ende des Mietvertrages zu den üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen hat. Es gibt auch Leute, die eine Rückgabe bis zum Ende des Mietvertrages in § 546 BGB
inhein interpretieren wollen. Das scheitert aber meiner Meinung nach bereits am Wortlaut des Paragraphen.
Im übrigen habe ich eines übersehen: Wenn die Rückgabe am Sonnabend den 12.3. fällig gewesen wäre, so ist sie wegen § 193 BGB
erst am Montag fällig. Von daher könnte es also theoretisch zumindest um Schadensersatz bis zum 14.3. gehen.
Ich verstehe, dass dies Vermietern nicht gefällt. Bei solchen Zeitmietverträgen kann man deshalb nur raten, den Rückgabetermin schriftlich festzuhalten. Dann tauchen die Probleme nicht auf. Bei unbefristeten Verträgen ist das schwieriger. Ob eine Formularklausel mit einem früheren Rückgabetermin rechtlich haltbar wäre, ist zumindest fraglich.
Okay, akzeptiere ich. Würde es an dem Sachverhalt etwas ändern, wenn ich von einem der Monteure eine whatsapp habe, in dem er mir sagt, dass ich die Handwerker für Freitag bestellen kann?
Wortlaut der Nachricht "sag den Handwerkern lieber, dass sie erst am Freitag rein können"
Hintergrund ist, dass es zuerst hieß, dass sie eventuell schon Donnerstag fertig sind und dann auch schon ausziehen.
Wie ist denn hier übrigens Schadensersatzpflicht definiert. Er hat seine Leute ja jetzt im Hotel untergebracht. In welchem weiß ich nicht. Nehmen wir an, er hat das Parkhotel mit dem Doppelzimmerpreis von 250€ genommen und unser Preis pro Nacht lag bei 17€ für beide zusammen. Was wäre da als angemessen anzusehen?
ZitatOkay, akzeptiere ich. Würde es an dem Sachverhalt etwas ändern, wenn ich von einem der Monteure eine whatsapp habe, in dem er mir sagt, dass ich die Handwerker für Freitag bestellen kann? :
Sicher wird das nur ein Richter am Ende eines Gerichtsverfahrens sagen können. Aber mal als Denkanstoss: Die Monteure waren nicht die Mieter. Diese können gegenüber dem Vermieter normalerweise nur dann irgendwelche rechtswirksamen Erklärungen abgeben, wenn sie dazu vom Mieter bevollmächtigt wurden. Vielleicht hatten sie das Recht im Auftrag ihres Chefs zu handeln, aber daran zweifel ich ein wenig.
PS: Bitte nimm meine Antworten hier nicht als absolute Wahrheit. Dies ist ein Meinungsforum von Laien und ich poste hier meine persönliche Meinung. Vielleicht kommen noch andere Antworten mit anderen Meinungen.
Ich denke die Antworten sind schon korrekt, sind ja auch mit Gesetzen hinterlegt. Wenn wir einen Fehler gemacht haben, dann stehen wir auch dazu.
Kannst du auch etwas zur Verhältnismäßigkeit eines Schadenersatzes sagen?
ZitatDie meiner Meinung nach am weitesten verbreitete lautet, dass die Rückgabe deswegen morgens am ersten Tag nach Ende des Mietvertrages zu den üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen hat. Es gibt auch Leute, die eine Rückgabe bis zum Ende des Mietvertrages in :§ 546 BGB inhein interpretieren wollen. Das scheitert aber meiner Meinung nach bereits am Wortlaut des Paragraphen.
Der hier geschlossene Vertrag endet am 11.3. und nicht am 12. oder am 14. ! Und zwar um 23:59:59 Uhr. § 546 BGB kann man abdingen und das ist durch das genaue Datum passiert. Das nächste Mal vielleicht noch eine Zeit dazu schreiben, dann kommt so etwas nicht auf.
Monteurzimmer sind zum vorübergehenden Gebrauch gedacht, ähnlich wie Ferienwohnungen. Stell Dir mal vor, was los wäre, wenn alle Feriengäste erst am Montag abreisen, obwohl sie nur bis Freitag gebucht haben.
ZitatNehmen wir an, er hat das Parkhotel mit dem Doppelzimmerpreis von 250€ genommen und unser Preis pro Nacht lag bei 17€ für beide zusammen. Was wäre da als angemessen anzusehen? :
Nein, die Unterbringung muss vergleichbar sein. Also maximal eine andere Monteurunterkunft.
Frage: Sind die Monteure an den anderen WE auch erst am Samstag gefahren?
ZitatZitat (von cauchy):Die meiner Meinung nach am weitesten verbreitete lautet, dass die Rückgabe deswegen morgens am ersten Tag nach Ende des Mietvertrages zu den üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen hat. Es gibt auch Leute, die eine Rückgabe bis zum Ende des Mietvertrages in :§ 546 BGB inhein interpretieren wollen. Das scheitert aber meiner Meinung nach bereits am Wortlaut des Paragraphen.
Der hier geschlossene Vertrag endet am 11.3. und nicht am 12. oder am 14. ! Und zwar um 23:59:59 Uhr. § 546 BGB kann man abdingen und das ist durch das genaue Datum passiert. Das nächste Mal vielleicht noch eine Zeit dazu schreiben, dann kommt so etwas nicht auf.
Monteurzimmer sind zum vorübergehenden Gebrauch gedacht, ähnlich wie Ferienwohnungen. Stell Dir mal vor, was los wäre, wenn alle Feriengäste erst am Montag abreisen, obwohl sie nur bis Freitag gebucht haben.
Zitat (von Fachwirt84):Nehmen wir an, er hat das Parkhotel mit dem Doppelzimmerpreis von 250€ genommen und unser Preis pro Nacht lag bei 17€ für beide zusammen. Was wäre da als angemessen anzusehen?
Nein, die Unterbringung muss vergleichbar sein. Also maximal eine andere Monteurunterkunft.
Frage: Sind die Monteure an den anderen WE auch erst am Samstag gefahren?
Also das erste Wochenende sind sie Freitag gefahren und Sonntag Nacht wieder gekommen. Das zweite Wochenende waren sie komplett hier, wollten sich Bremen anschauen und am dritten Wochenende sind sie ebenfalls Freitag gefahren und waren erst am Dienstag wieder da.
Kleine Korrektur: am zweiten Wochenende haben sie erst bis mittags gearbeitet, weil sie unter der Woche drei Mal verpennt haben und die Zeit aufholen mussten.
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