Kurzarbeit/Unterhalt

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Frey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kurzarbeit/Unterhalt

Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage: Der Arbeitgeber meines Mannes kündigt für die nächsten Wochen Kurzarbeit an (nur 60 % des normalen Gehalts werden bezahlt). Mein Mann hat 3 Kinder aus früherer Ehe und ich frage mich ob er trotz Kurzarbeit genauso viel Unterhalt zahlen muß.
Danke im voraus für eure Antwort!

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"Sylvie"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Kommt natürlich drauf an, wieviel Einkommen er dann während der Kurzarbeit noch hat und was er jetzt an KU zahlt. Ich gehe aber mal davon aus, dass er den vollen KU mit 60% Lohn wohl nicht mehr wird zahlen können.
Er wird damit - zumindest für diese Zeit ein " Mangelfall ". Das Geld, welches ihm oberhalb seines Selbstbehaltes verbliebt, wird an die 3 Kinder prozentual aufgeteilt. Ich würde an seiner Stelle zum Jugendamt gehen, die Situation vortragen und eine Neuberechnung für die Zeit der Kurzarbeit erwirken. ( Im allgemeinen halte ich nicht von Jugendämtern, sofern es um die Belange der Väter geht - schon gar nicht, wenn sie nicht zahlen können, in diesem Falle aber ist das JA zuständig und wohl auch die beste Lösung, da eine Abänderungsklage viel zu teuer ist und auch zu lang dauert.) Ich denke mal, dass sich das JA in so einem Falle auch nicht querstellen wird. Es könnte ihm höchstens passieren, dass er den fehlenden Teil des Unterhaltes später in Raten wieder abzahlen muss.

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