Kurioses: Werbung mit einer Kuh…

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Kann das Fotografieren ei­ner Kuh das Persönlichkeitsrecht der Eigentümerin verletzen? Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Köln ( Urteil vom 22. 6. 2010 – 111 C 33/10 ) zu beschäftigen.

Eine Event-Veranstalterin hatte ungefragt eine Kuh fotografiert und das Bild als Werbung für einen Charity Event ins Internet gestellt.

Die Klägerin meinte, ihr Persön­lichkeitsrecht sei durch die Veröffentlichung ihrer Kuh verletzt und begehrte Schadenser­satz in Höhe von EUR 2.000,00.

Das Amtsgericht Köln entschied dagegen. Zwar könne in der unzulässigen Fertigung und Verbreitung von Fotos eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, dafür sei jedoch stets ein Bezug zur menschlichen Persönlichkeit erforderlich. Der könne sich auch aus den auf dem Foto abgebildeten Sachen ergeben, die Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Rechtsgutsinhabers zulassen (zum Beispiel Haus).

Die Kuh allein aber definiert nicht ihren Besitzer. Na... das ist doch auch irgendwie beruhigend, oder ?…

Leserkommentare
von froggx am 27.08.2010 09:50:34# 1
Sieht aus wie ein Fingerzeig aus dem Amtsgericht Köln Richtung Google Street View