Kunstwerk - Wer ist der Eigentümer?

14. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sanwald2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Kunstwerk - Wer ist der Eigentümer?

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich habe im Sommer 2011 einen Tisch für eine Kunstausstellung präpariert; er wurde mit einer speziell bedruckten Folie überzogen. Die Idee für das Muster und den Inhalt des Textes auf dieser Folie hatte ich, während mir meine damalige Freundin bei der Gestaltung des Musters am Computer geholfen hatte.
Der Tisch war eine Studienarbeit von mir, im Ausstellungskatalog werde ich als der Künstler genannt. Meine Exfreundin sah diesen Tisch aber damals schon als unser "erstes gemeinsames Kunstwerk".
Nach unserer damaligen Trennung, blieb der Tisch erstmal in ihrer Wohnung. Wir hatten lange Zeit Funkstille und da ich meinen Wohnort gewechselt hatte, befindet sich der Tisch immer noch bei ihr.
Meine Frage dazu wäre, inwieweit ich nun jetzt, nach so langer Zeit den Tisch zurückfordern könnte. Da ich den Tisch entworfen und die Materialkosten bezahlt hatte und er auch offiziell mein Studienarbeit ist würde ich ihn gerne zurückhaben.
Da das Ganze aber schon fast sechs Jahre her ist, bin ich mir unsicher in meiner Forderung.
Inwieweit bin ich mit meiner Forderung im Recht?



-- Editiert von Sanwald2016 am 14.10.2017 22:00

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sanwald2016):
Meine Frage dazu wäre, inwieweit ich nun jetzt, nach so langer Zeit den Tisch zurückfordern könnte.

Problemlos.
Denn das praktische an Forderungen ist ja, das man zum einen fast alles fordern kann und dafür noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage braucht.
Probleme gibt es erst dann, wenn die Gegenseite nicht kooperiert. Denn ohne Rechtsgrundlage kann man die Forderung juristisch zu 99% nicht durchsetzen.


Als erstes wäre mal die Frage zu klären wie man denn überhaupt das Eigentum beweisen könnte.
Dann wäre die Frage, ob man hier nicht das Eigentum aufgegeben hat / die Rückforderung aufgrund der langen Zeitspanne verwirkt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sanwald2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe damals den Tisch als Studienarbeit dokumentiert. Es gibt Fotos, eine Beschreibung im Katalog etc. Auch der betreuende Dozent hat den Tisch damals als "meinen Tisch" wahrgenommen. Die zweite Frage ist wahrscheinlich heikler. Eine Antwort dazu würde mich interessieren.

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