Kundigungfrist und Übernahme von Hauptfirma

13. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go463806-15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kundigungfrist und Übernahme von Hauptfirma

Hallo, Ich arbeite zurzeit als Produktionsmitarbeiter in eine Privat Brauerei über leihfirma. Ich habe am 27. März angefangen und habe 1 Monat Probezeit außerdem habe ich ein Einstellungszusage von wiener flughafen falls mein jetzige Arbeitstelle kein fixe übernahme mir anbiete, möchte ich mein Arbeitsvertrag kündigen. und am Flughafen anfangen. Wie rechnet man Kundigungfrist richtig 4 Wochen oder 30 Tage? In Probezeit kann ich jederzeit ohne grund kundigen bitte sagen Sie mir wann ist der letzte Tag dafür?

Wie kann ich den Stelle garantieren? Hat eine Arbeitsvertrag mit zukunftigedatum eine gultigkeit oder hat eine Übernahme Zusage bzw. Einstellungszusage eine Bindung? Was brauche ich von Hauptfirma wenn die mich nicht jetzt übernehmen möchten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

4 Wochen sind genau 4 Wochen und 30 Tage sind 30 Tage. Was in deiner Situation gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag. Im allgemeinen heißt es übrigens entweder 4 Wochen oder 1 Monat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go463806-15):
Wie kann ich den Stelle garantieren?

Keine Ahnung, was Du damit fragen möchtest. Eine Stelle garantieren kann eigentlich nur der Arbeitgeber.



Zitat (von go463806-15):
Hat eine Arbeitsvertrag mit zukunftigedatum eine gultigkeit oder hat eine Übernahme Zusage bzw. Einstellungszusage eine Bindung?

Zumindest in Deutschland. Wie das in Österreich aussieht, weis ich ehrlich gesagt nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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