Kundenabwerbung?

12. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Osiris2013
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kundenabwerbung?

Liebe Community,
ich habe eine wichtige Frage zum Wettbewerbsrecht und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:
Ich habe bis vor kurzem als Angestellte gearbeitet und mich nun selbständig gemacht. In meinem Angestellten-Vertrag gibt es eine Klausel zur Kundenabwerbung, die wie folgt lautet: ...verpflichtet sich während und nach der Tätigkeit keine Kunden abzuwerben, selbst weiter zu bedienen oder anders weiterzuführen. Dann kommt noch die Vertragsstrafe dazu, über 5000 € pro Einzelfall und dass die Verpflichtung für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gilt (ich weiß, das bis zu 2 Jahren rechtsgültig sind).
Meine erste Frage dazu ist nun, ob diese Klausel überhaupt rechtsgültig ist, da ja darin keine Vereinbarung einer Karenzentschädigung zu finden ist.
Dann möchte ich noch wissen, wie ich denn "Kunden" definieren soll? Ich will ja gar nicht an die Kunden, für die ich während meiner Zeit als Angestellte gearbeitet habe ran, nur an die Vermittlungsstellen, über die mein Arbeitgeber die Kunden bekommen hat.
Wie ist das, wenn im Vertrag nichts weiter vereinbart wurde? Freue mich auf eure Antworten!

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