Kurz zur Sachlage: ich bin freiberufliche Restauratorin und arbeite bei verschiedenen Auftraggebern in deren Werkstätten.
Vor ein paar Monaten habe ich einige Objekte bearbeitet, die nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers fertiggestellt wurden. Dies war ein Fehler meinerseits, den ich aber nicht ausbessern sollte. Die Beendigung des Auftrages wurde dann an einen Kollegen weitergegeben. Ich habe die Auftraggeber darum gebeten, den Fehler selber zu beheben, doch sie haben sich geweigert.
Ich habe diese Arbeit dann auch nicht in Rechnung gestellt, da ich eingesehen habe, dass der Fehler bei mir lag.
Nun haben diese Auftraggeber allerdings schon vorher eine Rechnung von mir bekommen, die sich auf die Arbeit an anderen Objekten bezieht und die sie jetzt nicht mehr zahlen wollen. Sie begründen das damit, dass das Ausbessern des misslungenen Objekts nun genauso viel gekostet hat wie ich in dieser Rechnung verlange.
Diese bezieht sich allerdings auf ganz andere Objekte und hat nichts mit der fehlerhaften Tätigkeit zu tun...
Wie gehe ich jetzt vor? Haben die ein Recht das Geld zu behalten? Was muss ich tun? Ich habe nur eine private Rechtschutzversicherung die ja bei solchen Fällen nicht eintritt.
Gruß
Kunde zahlt nicht
2. Januar 2006
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Frage vom 2. Januar 2006 | 13:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde zahlt nicht
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#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 22:37
Von
Status: Schüler (282 Beiträge, 187x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. Januar 2006 | 06:50
Von
Status: Schüler (318 Beiträge, 45x hilfreich)
@ Clemense
Geh so vor wie von Businessman vorgeschlagen, allerdings unter Fristsetzung. Andernfalls musst du einen Mahnbescheid beantragen um an dein geld zu kommen.
Grüße
bad-homburger
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