Kunde will nicht zahlen und droht mit Abmahnung

19. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
baumwolle
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Kunde will nicht zahlen und droht mit Abmahnung

Hallo zusammen,

ich wurde von einem Kunden beauftragt ihn bei der Fertigstellung seiner Webseite zu helfen. Ich habe ihm ein Angebot zugesandt und er nahm es an.

Nach einiger Zeit kam der Kunde mit immer weiteren Wünschen, die nicht einmal im Angebot berücksichtigt oder erwähnt wurden, und auf einmal kam die Bombe, die Seite muss morgen fertig sein. Ich sagte darauf, dass ich es probiere.

Durch die ständigen weiteren Änderungen, die gemacht werden sollten und dass er selbst und noch eine weitere Person zeitgleich ohne mein Einverständnis an der Seite rumbastelten konnte der Termin nicht gehalten werden.

Einen Tag nach dem Termin wurde mein Zugriff ins Backend gesperrt, lediglich FTP Zugang hatte ich, so konnte ich Änderungen auch dort sehen. Und ich sah, dass sich seit meiner letzten Tätigkeit nichts geändert hatte. Einen Screenshot habe ich erstellt.

Als ich den Kunden darauf ansprach kam nur, ich hätte nicht fristgerecht geliefert, er wolle nicht zahlen und er hätte ja weitere Freelancer anheuern müssen, um die Seite fertig zu stellen. Letzteres kann ich durch den Screenshot einfach widerlegen. Eine Frist wurde nicht im Angebot fixiert und war nicht von vorne rein kommuniziert worden, sonst wäre das Angebot deutlich höher ausgefallen. Nachfrist oder Kontaktaufnahme am Tag der Frist gab es nie.

Weiter sei ich im höchsten Maße unprofessionell, peinlich und das beste sofern ich etwas negatives äußere werde er sofort eine Unterlassungsklage einreichen. Also der schöne Versuch der Einshüchterung.

Eigentlich ist es ein kleiner dreistelliger Betrag, der es nicht Wert ist sich da zu streiten. Aber da der Kunde sich im Internet als super Agentur hinstellt und direkt mit Abmahnung droht möchte ich mir das nicht gefallen lassen.

Darum meine Frage, wie kann ich weiter vorgehen.

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Angemessene Frist zur Zahlung setzen. Bei verstreichen der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen lassen und wenn diesem widersprochen werden sollte, klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Genau so würde ich das auch machen

Die Frist sollte 14 Tage betragen.



Auch eine interessante Frage: hätte man bei Zahlungsverweigerung ein Zurückbehaltungsrecht, könnte man also die Daten vom FTP auf die eigen Festplatte verschieben?
Was genau wurde denn im Vertrag dazu geregelt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
hätte man bei Zahlungsverweigerung ein Zurückbehaltungsrecht, könnte man also die Daten vom FTP auf die eigen Festplatte verschieben?


Das wäre wohl verbotene Eigenmacht. Zurückbehaltungsrecht bedeutet grundsätzlich genau das - "zurückhalten". Wenn aber dem Schuldner schon Eigentum verschafft wurde, darf man es nicht einfach "zurückholen". Das gilt für Nutzungsrechte genau so wie für dinglichen Besitz.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wenn aber dem Schuldner schon Eigentum verschafft wurde, darf man es nicht einfach "zurückholen". Das gilt für Nutzungsrechte genau so wie für dinglichen Besitz.

Deshalb ja auch die Frage
Zitat:
Was genau wurde denn im Vertrag dazu geregelt?

Wenn die Nutzungsrechte erst bei Bezahlung übertragen werden, wäre ein "zurückholen" in der derzeitigen Situation (Zahlungsverweigerung) durchaus vertretbar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen